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Kennt sich jemand mit ALG 1 und Eigenkündigung aus?

Kennt sich jemand mit ALG 1 und Eigenkündigung aus?

LouLou2020

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Hallo in die Runde. Ich versuche mich kurz zu fassen Ich bin im November und Dezember arbeitslos, weil ich mein Arbeitsverhältnis selbst gekündigt habe . Gründe: Neuer Job zu 100% sicher ab Januar Kitastart 1 jährige Tochter ab Anfang November Ehemann nicht regelmäßig zu Hause, da viele Dienstreisen im Inland und Ausland Hauptsächlich habe ich meine alte Stelle gekündigt, weil ich das Dreischichtsystem im Einzelhandel nicht mehr leisten kann und möchte. Ich habe mir selbstständig eine neue Stelle besorgt. Der Vertrag kommt bis Mitte November zu mir. Nun ist es so, dass man bei Eigenkündigung meist eine Sperrzeit vom Amt bekommt . Man sagte mir am Telefon, dass das einzeln geprüft wird und meine Gründe plausibel sind, könnte ich Glück haben und für diese zwei Monate Geld bekommen. Kennt sich jemand von euch damit aus ? Kann ich hoffen nicht ohne Geld dazustehen oder ist es aussichtslos? Ich danke für eure Tipps.


WonderWoman

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Antwort auf Beitrag von LouLou2020

schlecht: kinderbetreuung erst nach beginn der arbeitslosigkeit, eingewöhnung wahrscheinlich erforderlich gut: kinderbetreuungszeiten passen nicht zu den arbeitszeiten konzentriere dich darauf dass du den schicht-job nicht weiter ausführen kannst wegen der kinderbetreuung. dein mann ist unterwegs und kann nicht einspringen. dass die kinderbetreuung erst dezember/januar ernsthaft vorhanden ist würde ich geflissentlich verschweigen.


LouLou2020

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Antwort auf Beitrag von WonderWoman

Hallo und Danke für deine Antwort Es war ja unter anderem ein Grund , dass ich schon jetzt gekündigt habe und nicht noch bis Ende des Jahres gearbeitet habe. Ich wusste ja, dass unsere Kleine im November mit der Eingewöhnung startet und das mein Mann auch da unregelmäßig zu Hause sein wird. Wir hoffen mal , dass das Amt Verständnis für meine Situation hat. Es ist ja nicht so , dass ich nicht mehr arbeiten möchte


emka

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Antwort auf Beitrag von LouLou2020

Mein Mann hat nach der Schließung eines Aufhebungsvertrages die Sperre auf die letzten drei Monate des ALG-Besuges bekommen. Er war zwischen Ende des Arbeitsvertrages und Beginn des ALG1-Bezuges viele Monate im Krankengeldbezug und musste dann für das ALG1 darlegen, warum die Fortführung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar war. Das war wohl so eine Einzelfallentscheidung. Da mein Mann sich auch selbstständig eine neue Arbeit bzw. einen neuen Beruf gesucht hat, hat uns diese Sperre nicht betroffen. Und ja, die nicht 100 % sichere Kinderbetreuung spielt bei der Bewertung der Situation bestimmt eine Rolle...


LouLou2020

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Antwort auf Beitrag von emka

Danke für deine Antwort Ich hoffe es geht alles gut


KielSprotte

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Antwort auf Beitrag von LouLou2020

Vorrausetzung für ALG1 ist, dass du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen musst (gerade im Einzelhandel in der Adventszeit, wird es viele Saisonstellen geben). Da wird das Problem liegen, denn durch die Eingewöhnung und die Abwesenheit des Mannes bist du nicht in der Lage eine (befristete) Arbeit aufzunehmen. Damit erfüllst du nicht die Grundvoraussetzung für Arbeitslosengeldbezug.


LouLou2020

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Antwort auf Beitrag von KielSprotte

Hey und danke für deine Antwort. Sowas hat die Dame am Telefon auch gesagt , aber es ergibt für mich keinen wirklichen Sinn, da ich ja nicht wirklich arbeiten kann in diesen zwei Monaten. Ich muss unser Kind betreuen bzw mit ihr die Eingewöhnung machen . Wie lange die Eingewöhnung geht, weiß ja Niemand vorher. Und ich finde es auch irgendwie dumm ( entschuldige ) , wenn ich irgendwo für ein paar Wochen arbeiten gehen müsste. Man fühlt sich echt besch…. . Ich möchte doch nur zwei Monate ALG 1 haben . Mein Leben lang gearbeitet, noch nie arbeitslos gewesen und man fühlt sich wie …..! Echt schade


KielSprotte

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Antwort auf Beitrag von LouLou2020

Du sagst es selbst: du hast keine Zeit zum arbeiten, also auch kein Anspruch auf ALG. Es geht ja darum, dass man keine Arbeit hat - und nicht darum, dass man keine Zeit zum arbeiten hat........heißt ja auch Arbeitslosengeld und nicht Zeitlosgeld ;) Und warum ist es bescheuert, für ein paar Wochen zu arbeiten ? Hat dein Mann / der KV seine EZ-Monate schon genommen? Sonst kann er EZ nehmen und die Eingewöhnung übernehmen.


LouLou2020

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Antwort auf Beitrag von KielSprotte

Guten Morgen. Nein, mein Mann nimmt keine Elternzeit und die Eingewöhnung werde definitiv ich machen. Danke für eure Antworten. Wir werden sehen


dhana

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Antwort auf Beitrag von LouLou2020

Hallo, ich hab auf Grund von Mobbing auch gekündigt und dann 1 Monat bis zum neuen Job gehabt. Ich bekam diesen einen Monat eine Sperre der Leistungen da eigenkündigung - obwohl ich da auch schon den nächsten Job hatte - nur halt erst einen Monat später. Mobbing konnte ich beweisen und es war nicht mehr zumutbar da weiter zu arbeiten - hat aber nix an der Sperre geändert. Gruß Dhana


LouLou2020

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Antwort auf Beitrag von dhana

Hey Dhana. Sowas dürfte es nicht geben. Tut mir sehr leid für dich. Danke für deine Antwort und alles Liebe für dich


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von LouLou2020

Ähm, was noch dazukommt: Du bist nach der Selbstkündigung nur noch 4 Wochen krankenversichert. Also dann im Dezember ohne KV, nennt sich nachgehender Leistungsanspruch. Darüber mußt du dir auch Gedanken machen.


LouLou2020

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Hey. Danke dir. Wir haben uns schon vorsorglich um die Familienversicherung gekümmert. Trotzdem alles ärgerlich.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von LouLou2020

Das ist gut. Mir ging es nämlich mal so. Ich war damals 4 Wochen ohne KV und wußte das nicht. Gut, da war ich auch noch jünger ;) Ging Gott sei Dank gut, aber im Nachhinein war es schon leichtsinnig.


MenschPapa

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Antwort auf Beitrag von LouLou2020

Das war eine schlechte Idee. Die Agentur für Arbeit kann argumentieren, dass Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber hätten einigen können. Notfalls hätten Sie sich auch für bis zu 6 Wochen auf Arbeitgeber-Kosten krankschreiben lassen können. Das sollte für die Eingewöhnung genügen.