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juristische Frage Gebrauchtwagenkauf...

juristische Frage Gebrauchtwagenkauf...

Ellert

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Händler A hat ein Gebraucht-Fahrzeug inseriert ( großer Händler - kein Hinterhof) mit einem Foto und Beschreibung "Garantie, Rückgabeoption bis 7 Tage " und als es zum Kaufvertrag kommen soll bemerkt er dann nein,das ist ein Kundenauftrag, dafür gibt es keine Garantie. Ich behaupte mal klassische Inzahlungnahme, er will einfach keine Garantie geben in der Preisklasse. Darf er das oder darf er das nicht ? LG


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Natürlich darf er das. Garantie ist eine verschuldensunabhängige Leistung des Verkäufers. Eine freiwillige Leistung. Es obliegt dem Verkäufer, eine Garantie zu geben oder nicht. Davon unabhängig ist die gesetzliche Gewährleistung. Die gibt es bei jedem Verkauf eines gewerblichen Verkäufers an eine Privatperson. Diese ist nicht disponabel. Lediglich der Umfang der gesetzlichen Gewährleistung kann unterschiedlich sein, je nach verkaufter Sache.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Garantie stand in der Anzeige Gewährleistung habe ich gemeint die lehnt er auch ab Er verkauft das Auto aber eigentlich "im Kundenauftrag" finanziert es aber auf Wunsch über die Händlerbank - sehr sehr seltsam


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Ellert

anonym zugeschnitten

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Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Ah, okay. Wenn er tatsächlich nur als Mittler tätig wird, muß er selbst auch keine Gewährleistung anbieten. Denn er verkauft ja auch nichts. Anders ist das natürlich, wenn er da "mauschelt" um die gesetzliche Gewährleistung zu umgehen. Dafür spricht die angebeteten Finanzierung. Wobei: auch hier kann er lediglich als Makler/Mittler für das Darlehen tätig werden und dafür zB eine Provision bekommen. Wie belegt er denn den Kundenauftrag? Ihr müßt ja Anschrift etc. des eigentlichen Verkäufers haben.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Solche Anzeigen kenne ich. Üblich. Erstmal alles angeben, was theoretisch geht. Heißt aber leider nicht, dass es auch injedem Fall so gemacht wird.....


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Aus dem Grund Die Anzeige war ja mit Gewährleistung bzw. sogar Garantie Ich finde es einfach frech Leute so anzulocken die weiter weg herkommen Scheint üblich zu sein Drum meine Frage ob das zulässig ist Bekannte bei Fähnchenhändler noch besser Einfach kein Stempel im Vertrag und statt Firma Herr Soundso als Inhaber - Verkäufer Hätte ich nicht gekauft ...


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Ich würde schon nicht zu einem Fähnchenhändler gehen ;-)


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

allerdings habe ich festgestellt dass Berlin voll davon ist und auch ( wir suchen ja auch was im günstigen Segment) reguläre Händler einem alles vorab versprechen, wenn man da ist haben sie das vergessen


Felica

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Garantie ist freiwillig, darf er drauf verzichten. Gewährleistung nicht, die muss er geben. Sie versuchen es immer über, im Kundenauftrag, aber dann muss das auch deutlich erkennbar sein. Läuft der Kaufvertrag über den Händler, muss er gewährleistung geben.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Felica

sieht man ja erst dann im Kaufvertrag oder ?


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Du kannst das ganz klipp und klar vorher sagen. Was du willst und was nicht. Verhindern kann man solche Kundenfängerei nicht. Aber man muß ja nirgends kaufen.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

mag naiv sein dann explizit vorab nicht anzufragen


Caot

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Ich würde das auch nicht bei einem Fachhändler vermuten. Für mich klingt das nach irreführender Werbung. Sei denn es stand irgendwo da noch etwas, das berühmte „*“. Ich würde dem Händler zumindest vor Ort sagen was ich davon halte. Was man juristisch dagegen unternehmen kann? Keine Ahnung. Zumal ja nichts passiert ist.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Caot

weils ja auch dran stand was solls, wenn ich das so sehe darf man eigenltich nur noch Neuwagenkaufen oder lebt mit allen Risiken der Erde auch was top Zustand heisst, sind auch schon Scheiben die nichtmehr hochgehen (Klimawandel, regnet ja bald nimmer rein?) Anlasser geht nicht gescheit, Klimaanlage ausser Funktion Seite völlig verbeult wäre ja lustig wenn es nicht so "Beschiss" wäre


Häsle

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Ja, den Händlern kann man auch nicht unbedingt trauen. Manche stellen sich auch dumm und "wissen nix" von Unfallschäden. Dann kann man auch gleich viel günstiger von Privat kaufen und vorher eine ausgedehnte Probefahrt zum TÜV machen.


Silvia3

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Man führt doch ein Verkaufsgespräch, da kann man fragen, was die Garantie umfasst. Silvia


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Silvia3

und der Knaller - nur Bargeld bitte - Es geht ja garnicht darum dass es wirklich im Auftrag verkauft werden könnte ( naja ich hab mein altes Auto immer so verkauft und mehr bekommen, es geht darum das vorab zu verschweigen. In dem mich ärgernden Fall wird im Internet von einem Opelhändler damit geworben ind er Anzeige dass das Auto Garantie hätte und auch bei Nichtgefallen wieder zurückgegeben werden kann bis 500 km glaube ich, Details sind ja egal, dann fahren Kunden an den Popo der Welt, man lässt probefahren und erst als es zum Vertrag kommt sagt er ups, das war so nicht gemeint Was hält einen Händler ab zu schreiben in der Anzeige - im Kundenauftrag ohne Gewährleistung ? Ich sags Dir, dann kommt keiner.... Ist wie mit den Schlüsseldiensten, vorher sagen alles billig und wenn er da ist dann alles teuer


Port

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Du bist nicht allein. Wir haben bei einem Händler einen Audi gekauft. Natürlich im Kundenauftrag. Alles war gut genau einen Monat lang. Auf unserer ersten längeren Tour auf der Autobahn ist der Motor abgeraucht. Karre Totalschaden. Ein Pole hat ihn dann noch für 1.000 Euro abgeholt mit dem Anhänger. Der Händler hat ihn immerhin für uns wieder verkauft und wir mussten es nicht selber machen, aber einige tausend Euro hat uns der Spaß gekostet. Händler müssen seit einigen Jahren Gewährleistung anbieten, umgehen es aber mit "Im Kundenauftrag - ich bin nur Vermittler". Schweinerei, aber nicht zu ändern.


Port

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Antwort auf Beitrag von Port

Man müsste mal zum Händler fahren und ihn fragen, bevor er weiß, wofür man sich genau interessiert, welche Autos er auf dem Hof stehen hat mit Gewährleistung. Wäre mal interessant, ob er überhaupt auch nur ein einziges hat oder aber nur die richtig teuren. Aber wer macht das schon?


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Port

einer hat wörtlich erzählt ab 8000.- bietet er es an vorher nur privat und ohne Stempel Mich würde das mit dem Kundenauftrag auch viel weniger ärgern wenn das in den Anzeigen schon dabeisteht, dann fährt man erst garnicht hin, bei Fähnleshändern eher noch zu erwarten aber bei den großen Autohäusern ? Viele schreiben auch sofort zurück, alle Infos nur per Telefon, klar dann kann man nichts nachweisen


Silvia3

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Die feine englische Art ist es sicher nicht, aber Gewährleistung kostet nun mal Geld. Wenn man ein Auto sehr billig kauft, kann man davon ausgehen, dass es alt ist und Macken hat. Daher ist das Risiko für den Händler, dass ein Gewährleistungsfall auf ihn zukommt, sehr hoch. Also zahlst du entweder einen höheren Kaufpreis, weil der Händler den Wagen vorher überholt hat, oder du zahlst wenig, dann gibt es keine Gewährleistung. Ich würde so etwas immer im Kaufgespräch erfragen bzw. als Bonus verhandeln. Grundsätzlich gilt halt, dass niemand etwas zu verschenken hat, und wenn ein Preis außergewöhnlich günstig ist, gibt es sicher einen Haken. Wenn es eine Preisklasse ist, in der die Gewährleistungspflicht umgangen wird, bietet es sich ab, direkt von Privat zu kaufen, denn dann entfällt die Mathe des Händlers. Silvia