Ceca2
Hallo zusammen, ist solch eine Honorarvereinbarung mit einem Anwalt üblich und richtig? "1. ...Bei sämtlichen Tätigkeiten ist zwingend immer mindestens die gesetzliche Gebühr nach dem RVR geschuldet, wenn diese höher als der Stundenaufwand für die anwaltliche Tätigkeit ist. 2. .... abgerechnet wird für jede angefangenen fünf Minuten...." Ich hoffe jemand von euch kennt sich aus, mir scheint das nicht ganz richtig. Im Voraus besten Dank für euer Meldungen. Viele Grüße Ceca2
Ja, diese Klauseln sind üblich. Nur, dass nach RVG abgerechnet wird, nicht RVR, Und es muss irgendwo festgehalten werden, die die Zeit dokumentiert wird. Warum machst Du eine Honorarvereinbarung? warum nicht die übliche Vergütung nur nach gegenstandswert und RVG?
Also, Honorarvereinbarung sagt ja, dass es sich um individuelle Absprachen handelt zwischen den Parteien. Deshalb ist das mit dem richtig schwer zu beantworten- richtig ist da alles, was nicht gegen die geltenden Gesetze verstößt. Von daher- das scheint mir in Ordnung mit 1. Deutet auch auf einen nicht so hohen Stundensatz hin- wenn sogar die normale Vergütung drüber liegen kann. Üblichkeit der Abrechnung in 5 Minuten Takten: mir fehlt der Überblick. Ich war bei einem Anwalt, der im 15 Minuten Takt abgerechnet hat bei Stundensätzen von 300 bzw 250 Euro, abhängig davon, ob einer der Partner oder ein Angestellter an unserer Sache gearbeitet hat. Ist allerdings ein paar Jahre her. 5 Minuten Takt finde ich kleinlich- oft wird Dir ja nur ein Schreiben mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung geschickt oder es fällt ein kurzes Telefonat an. Benedikte
Du machst einen Rechenfehler: Beim 15- Minutentakt wird nach angefangenen 15 Minuten abgerechnet. Da ist der 5 -Minutentakt kundenfreundlicher. Noch freundlicher wäre eine exakte Abrechnung der Minuten, macht aber niemand.
Entweder nach RVG nach einem Gegenstandswert oder nach Stundensatz, wir rechnen im 6 Minuten Takt ab. Wenn der Gegenstandswert relativ gering ist könnte sich RVG lohnen. Stundensätze von Anwälten je nach Fachbereich und Berufserfahrung bewegen sich zwischen 200 und 500 Euro die Stunde.
Die letzten 10 Beiträge
- Gekündigt nach Elternzeit - schon wieder. Tipps?
- Bestätigung vom Arzt nötig für Kündigungsschutz
- Hilfe , Vermieter will Wohnung besichtigen, jemand Erfahrung?
- Mietrecht
- Resturlaub verlangen?
- Steuererklärung Auswirkung Elterngeld
- Koffer beschädigt Totalschaden, jemand Erfahrung mit Regulierung ?
- Mauer gehört mir, Handlauf daran dem Nachbarn - Haftung?!
- Verwendung von Urlaub und Überstunden
- Testament