Mitglied inaktiv
mir wurden anfang des Jahres unberechtigt insgesamt 250€ von einer Kreditkarte abgebucht, die ich nie benutzt habe, deaktiviert glaubte und deren nummer ich aber blöderweise im inet angegeben habe. es handelt sich um eine ratenkreditkarte, deren summe nie ganz eingezogen wird, sondern nur ein bestimmter %satz, weshalb mir das erst nicht auffiel. dann habe ich der bank alles mitgeteilt und-nachdem die härtesten kontaktbeschränkungen aufgehoben waren- auch ordnungsgemäß angezeigt, betrug, nicht Diebstahl! jetzt kam das schreiben der Staatsanwaltschaft----verfahren eingestellt, weil der Täter nicht ermittelt werden kann. ich hatte das schon mal mit meiner normalen kk, da wurde anstandslos erstattet, ganz ohne anzeige, jetzt sehe, höre und lese ich nichts mehr, es wird aber fleissig monatlich abgebucht (9€ um genau zu sein!) weiß jemand, wie das weitere vorgehen ist und ob tatsächlich die bank immer haftet bei sowas? bevor ich da ein fässchen aufmache....
Mach ruhig ein fass auf. das hilft manchmal mehr, als dasitzen und abwarten. Als erstes solltest Du die Karte sperren lassen und sehen, wie viel Du noch zurückbuchen lassen kannst. Wer bucht denn ab? Dort mitteilen, dass Du nicht Vertragspartnerin bist sondern das die Karte geknackt wurde. Und bei der Bank mit Nachdruck darauf bestehen, dass Du Dein geld zurückbekommst, auf die Anzeige verweisen. Übrigens: wegen welchem Delikt man Anzeige erstattet ist egal, denn es wird immer wegen jedem infrage kommenden Straftatbestand ermittelt. So sollte es sein.
die karte ist schon lange gesperrt, zurückbuchen konnte ich nichts mehr, bzw sollte auch nicht, da ja der Sachverhalt erst geklärt werden sollte. abbuchen tut die kreditkartenbank von meinem Girokonto, die kk war unverlangt zugeschickt worden, als ich eine küche auf raten gekauft habe, das war 2017. ich wollte mit der anzeigebegründung nur sagen, dass mir die kk nie abhanden kam und ich immer noch in ihrem besitz bin. ich weiß, dass in der regel die ganze summe, die auf eine kk aufgelaufen ist, abgebucht wird, das ist eben bei DIESER anders. sprich: du kaufst etwas für 100€, zurückzahlen musst du aber nur x% der Schuldsumme/Monat. das verhilft der bank zu ganz viel zins....deswegen ist die "Monatsrate" auch so gering. ich will eigentlich nur wissen, ob die bank bei betrug immer noch haftet oder ob ich wegen Dummheit bestraft werde?
Okay....habe ich wohl falsch verstanden. Die karte ist also nicht gestohlen worden oder sonst wie abhanden gekommen sondern es wurden die Daten missbraucht, durch Ausspähen im Netz oder Datenklau. Du als Kreditkarteninhaberin haftest gras. bis zu einem Betrag in Höhe von 150 Euro selbst, steht in § 675v BGB. Wann Du genau haftest, müßte sich aus den AGB der Karte ergeben. Der Bank also weiter auf den Zeiger gehen, wenn Du nichts falsch gemacht hast, haftest Du auch nicht (grob vereinfacht gesagt).
Was bedeutet \"haftest gras. ?\"
das heiß vielleicht grundsätzlich (grds)
ein falscher Buchstabe: haftest grds. Autokorrektur und ich, Feindinnen fürs Leben.
Ich schicke dir ne PN.
jetzt könntest du loslegen.....danke schon mal!
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