Steffilian0
Hallo zusammen, Ich habe eine Frage zum Thema Elterngeld. Zur Zeit beziehe ich Elterngeld für 18 Monate (davon 2 Monate Mutterschaftsgeld). Ich gehe wieder auf Minijob-Basis arbeiten. Nun planen wir Baby Nr.2. Ich weiß das maximal 14 Monate Elternzeit ausgeklammert werden für das nächste Elterngeld. Ab Dezember wäre ich dann (wenn schwanger) im Beschäftigungsverbot und hätte wieder normales Gehalt, oder ich gehe Vollzeit arbeiten bis ich wieder schwanger bin. Das heißt doch dann das ich 4 Monate ohne Einkommen bei der Berechnung für das neue Elterngeld habe oder? Oder wird das Gehalt während der Elternzeit auch berechnet, also die 450€ angerechnet? Könnte es auch sein das bei der Berechnung dann gar nicht das Gehalt von vor der ersten Elternzeit genommen wird sondern die 450€? Dann würde ich ja fast kein Geld mehr in der zweiten Elternzeit bekommen. Ich würde mich freuen wenn jemand darüber Bescheid weiß. Liebe Grüße
Elterngeld Kind 2 bemisst sich auf die 12 Monate vor Geburt. Wie halt bei Kind 1. Anders ist: Monate mit Mutterschaftsgeld werden ausgeklammert und durch frühere Löhne ersetzt. Monate mit EG werden auch ausgeklammert, wenn sie in den Lebensmonaten 1-14 des älteren Kindes liegen. Nach Monat 15 zählt dann der Lohn, wie man halt arbeitet. Faustregel. Kind 2 muss geboren sein, wenn Kind 1 ungefähr 16 Monate alt ist. Dann werden alle Monate ausgeklammert = gleiches EG
Super, vielen Dank für die Antwort!!
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