Jpsy1312
Hallo ihr Lieben, ich bin schon seit längerer Zeit krank geschrieben. Seitdem bin ich auch aus meinem Arbeitsverhältnis raus, da der Vertrag nicht verlängert worden ist und auch im Krankengeldbezug. Nun bin ich während dieser Zeit allerdings schwanger geworden und die Arbeitsunfähigkeit wird sich nun auch in näherer Zeit nicht ändern. Allerdings ist der bewilligte Zeitraum für das Krankengeld im Sommer, wenn mein Entbindungstermin ist, auch vorbei. Nun meine Frage: Auf welches Geld habe ich dann nun Anspruch? Eigentlich müsste ich ja auch ALG1 noch bekommen, bin doch aber dann auch erstmal zuhause für das Kind, somit nicht arbeitsfähig. Vielleicht kennt sich da ja jemand aus und kann mir weiterhelfen. Vielen lieben Dank. Liebe Grüße Julia
ALG1 gibt es nur, wenn du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst. Dein Mann/Partner ist für euren Unterhalt (Mutter + Kind) zuständig.
Und wenn er nicht zahlungsfähig ist? Ich muss ja von irgendwas leben. Wir leben nicht gemeinsam. Muss ich dann ALG2 beziehen?
Es gibt auf jeden Fall Elterngeld, der mindestsatz sind 300 Euro plus Kindergeld.
wenn er nicht zahlen kann
Ja, in dem Fall musst du ALG2 beantragen.
Die Antworten die Du bislang bekommen hast sind falsch. Nach Ende des Krankengeldanspruchs wird Deine Erwerbsfähigkeit überprüft, wenn diese demnach voraussichtlich noch mindestens 6 Monate andauert, wirst Du aufgefordert einen Rehaantrag zu stellen. Bis zu einer Entscheidung, erhältst Du ALG I, allerdings nicht wegen Arbeitslosigkeit sondern wegen §145 SGB III.
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