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Erbausschlagung - um Beerdigung kümmern

Erbausschlagung - um Beerdigung kümmern

alemana_mex

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Normaler weise bin ich im Forum Reise oder Mehrsprachig unterwegs, aber aus aktuellem Anlass habe ich folgende Frage an euch: Ich musste am Wochenende mit meine Vater darüber reden. Er hat Schulden aber kein Vermögen. Keine riesigen Schulden, aber keine die ich bei seinem Tod tragen kann. Also habe ich ihm gesagt das ich in diesem Fall das Erbe ausschlagen werde. Er ist damit einverstanden. Versteht er. Aber wie läuft das mit der Beerdigung. Ich bin seine einzige Verwandte (und meine Kinder). Wenn ich mich um seine Beerdigung kümmer habe ich doch nicht automatisch das Erbe angenommen oder? Weiß das vielleicht jemand von euch? Vg alemana_mex


Mugi0303

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Antwort auf Beitrag von alemana_mex

Nein, das geht so. Ausschlagung macht man beim Gericht, um Beerdigung musst du dich kümmern. War bei mir genauso. Denk dran auch für deine Kinder Mit auszuschlagen Mugi


Lotusblume84

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Antwort auf Beitrag von Mugi0303

Ja, genau. War bei uns auch so.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von alemana_mex

huhu auch wir waren in der Situation schon als Enkel waren damals in einer bestimmten Frist beim Notar und haben auch für unsere Kinder ausgeschlagen (Urenkel) Beerdigung durfte bezahlt werden trotz Ausschlagung. Manche ältere Menschen haben dazu auch noch eine Sterbegeldversicherung dagmar


Maxikid

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Antwort auf Beitrag von Ellert

hier auch: Wir haben direkt beim Amtsgericht (geht hier immer ohne Termin) ausgeschlagen, gleich für die Kinder mit. Beerdigung mussten wir trotzdem zahlen. LG


alemana_mex

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Danke euch. Ich bin mit meinem Vater nicht verkracht, wir verstehen uns einigermaßen gut. Desahlb war es mir auch wichtig das ich mich um seine Beerdigung kümmern „darf“. Er hat eine Sterbeversicherung und mir auch schon einen Ordner angelegt wo alles drin steht welches Beerdigungsinstitut und wie er alles haben will. Da ist er sehr simple(gottseidank) Pappsarg Verbrennung Unbekannt beerdigt Kein Grab Kein Schnickschnack Nur eine kleine Anzeige in der Zeitung Ich hoffe das die Versicherung dafür reicht. Ich bin wirklich froh das ich mit ihm zu Lebzeiten alles klären kann und er versteht auch das ich und meine Kinder seine Schulden nicht bezahlen. LG alemana_mex


Benedikte

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Antwort auf Beitrag von alemana_mex

nur mal so- gerade wenn Du Dich mit Deinem VAter verstehst und Ihr eine saubere Beziehung habe, dann würde ich mir mit der Beerdigung Mühe geben und nicht so billig wie möglich machen. Die Beerdigung ist ausschließlich für die Hinterbliebenen, dem Toten ist das alles latte. Und bei kaputten Beziehungen, wo man selbst vielleicht auch nicht hingeht zur Beerdigung, keine Trauer empfindet oder schlimmer noch, dem Toten gegenüber üble Gedanken hat, da kann man die locker "verscharren". Aber sonst würde ich für eine würdige Abschiedszeremonie sorgen. Mir haben die Trauerrituale sehr geholfen, auch die Trauergäste, die uns allen nochmal gesagt haben, welch großartiger Mensch er doch war. jetzt muss ich gleich wieder selber ein Tränchen verdrücken obwohl das inzwischen 20 Jahre her ist


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Benedikte

Kein Grab zu wollen und keinen teuren Sarg hat nichts mit einem fehlenden Gottesdienst zu tun. Ich würde bei sowas auch imemr den Willen beachten, hätte sonst ewig ein schlechtes Gewissen. Meine Großeltern, Schwiegermutter etc sind alle verbrannt worden, dennoch gabs vorher Gottesdienst und man konnte vom Sarg Abschied nehmen, würdelos war das nicht. Deren Grabv ist sehr weit weg, ich habe das kaum besuchen können, ich hätte persönlich ja gerne die Lösung der Amerikaner, Urne mitnehmen und auf den Kamin stellen, weil ich mich da immer nahe fühlen würde, darf man ja nicht. Sollte mein Mann je vor mir sterben hätte ich ihn gerne in einem Baum, das hat die Kollegin meienr Tochter mit dem Mann gemacht, die Asche wurde im Ausland irgendwie unter Erde gemischt und den Baum hat sie ins Eigenheim-Garten gepflanzt. Macht natürlich nur Sinn wenn man da wohnen bleibt. Jeder hat so seine eignene Vorstellungen, aber was auch immer mit den Resten des Verstorbenen passiert, mit der Abschiedszeremonie hat das nichts zu tun LG dagmar


Felica

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Antwort auf Beitrag von Benedikte

Hier gab es inzwischen einige Beerdigungen. 1. Klassisch, komplettes Programm, mit sarg, Gottesdienst, mal mit, mal ohne Grabpflege. 2. Urnenbestattung, mal im Familiengrab, mit und ohne Gottesdienst. Aber auch Seebestattung war dabei. Unter der leiden die Angehörigen am meisten hier, weil kein Ort der Trauer. Gerade für die jüngeren Kinder hier ein Thema. Weitere Option Urnenbestattung im Einzelhandel, nur Rede am Grab. Pflege der Grabsteine für Angehörige überschaubar. Inzwischen hat der örtliche Friedhof auch baumbestattungen. Wäre für mich eher eine Option wenn keine Grabstelle. Eher als anonymes Grab. Ist aber extrem teuer im Vergleich zum Einzelplatz.


Felica

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Antwort auf Beitrag von alemana_mex

Bedenke, wenn du das Erbe ausschlägst, darfst du nichts behalten. Also theoretisch nicht mal Papas Uhr oder sonstige Erinnerungsstücke. Lediglich persönliche Dokumente sind problemlos möglich, manchmal darf man auch Dinge ohne Wert behalten. Das muss aber abgestimmt werden.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Felica

und in der Praxis prüft das auch keiner nach


bobcat

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Antwort auf Beitrag von Felica

Für mich ist das durchaus ein Ort zur Trauer - vielleicht sogar mehr als irgendein Friedhof. Bin jedoch auch Seglerin und verbinde mit den Orten etwas und zumindest den Ort der Seebestattung meines Vaters überqueren wir regelmäßig. LG, bobcat


Felica

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Tja, erlebt das es doch wer geprüft hat. War richtig teuer. Da damit die Ausschlagung nichtig war.


Felica

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Antwort auf Beitrag von bobcat

Wenn man einen Bezug zum Meer hat mag das hin kommen. Wir fahren aber einige Stunden nur zum zum Meer zu kommen. Dann muss man noch einmal raus mit dem Schiff. Für unser Kind zu abstrakt. Deshalb haben wir inzwischen im Garten einen Gedenkstein stehen. Aber auch das hilft nur eingeschränkt.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Felica

Ich wollte damit nicht sagen man solle sich nach dem Tode in der Wohnung bereichern ! Bei meiner bekannten mussten die Kinder die Wohnung leerräumen und da war ne wertlose Uhr, die halt Erinnerungssymbol hatte, Bilder ets, auf Nachfrage hiess es da das wäre nichts an finaziellem Wert, dürften sie behalten. Dass nattürlich ne Rolex etc nicht genommen werden darf ist klar In dem Fall hier reden die zwei ja schon über das " wie " sollten da Werte vorhanden sein im Sinne einer normalen Uhr wird Opa sicher den Enkeln die vor dem Tod schenken. Ich lese nicht raus dass da wirklich was Wertvolles vorhanden ist. Wir haben bei der SchwieMu das Erbe (leider) nicht ausgeschlagen aus moralischen Gründen, mitten in der Bauphase, die Schulden wurden durch Kinder geteilt, netterweise nicht durch alle, die Bürgschaft hat netterweise der Bruder übernommen der wirklich viel Geld hat. Im Nachhinein frage ich mich warum wir uns haben so verleiten lassen von der Moralvorstellung undankbar zu sein, die Werte die in der Wohnung waren bekamen die die sie ausräumten ( wir wohnten viel zu weit dafür weg), gefreut hat sich nur die Bank. Das Thema wurde bei uns nie vorher besprochen - drum finde ich den Fall hier wirklich loebenswert ! dagmar


alemana_mex

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Mein Vater hat nur mich, unsere Familie ist extrem klein. Ich möchte nichts von seinem Hab und Gut, wie gesagt was wertvolles ist auch wirklich nicht da. Gesagt habe ich ihm, wenn er möchte das seine Enkelkinder irgendetwas davon bekommen sollen, dann soll er jetzt darüber nachdenken und es jetzt ihnen schenken. Wir reden da im Moment sehr offen miteinander, man muss sich einfach ab einem gewissen Alter und mit Vorerkrankungen darüber Gedanken machen. Alemana_mex


alemana_mex

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Ich werde respektieren wie er es möchte. Er „bezahlt“ ja auch dafür (mit seiner Sterbegeldversicherung) Alemana_mex


Felica

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Dann lese dir mal meine erste Antwort durch und deine dazu


Felica

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Antwort auf Beitrag von alemana_mex

Macht eben in dem Falle Sinn. Wir hatten den Fall eben schon mehrmals, also das Erbe ausgeschlagen wurde. Aus den verschiedensten Gründen, also nicht nur weil man keine Schulden erben wollte. Deshalb wurde ich da inzwischen extrem umfangreich aufgeklärt. Im letzten Falle war das ganze derartig sensibel, die Schuldner richtig scharf, das sogar vom Amtsgericht davon abgeraten wurde auch nur die Wohnung zu betreten. Wir haben nach dem Tod noch das Hab und Gut was im KH lag zur Wohnung gebracht, nur das davon behalten was bei der Beerdigung angezogen wurde und das war es. Selbst die paar hundert € welche auf dem Konto lagen hat keiner genutzt, obwohl wir die theoretisch hätten für die Beerdigungskosten hätten nehmen dürfen. Wir wollten absolut gar keinen Angriffspunkt geben und das ist auch genau richtig gewesen wie sich rausgestellt hat.


Felica

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Antwort auf Beitrag von alemana_mex

Nein. In Deutschland gibt es eine beerdigungspflicht. Also Ausschlagubg befreit dich nicht vor der Pflicht für die Beerdigung aufzukommen.