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Elternzeit ohne Elterngeld

Elternzeit ohne Elterngeld

karolinKlose

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So, ich hatte mich nun entschieden zwei Jahre Elternzeit zu nehmen und nach dem ersten Jahr zu entscheiden ob ich wieder arbeiten gehe oder nicht. Ich hoffe jemand kennt sich aus, denn Elterngeld würde ich nur für das erste Jahr nehmen, da es sich durch Aufteilung finanziell bei uns leider nicht rechnen würde. Jetzt stelle ich mir nur einige Fragen. Wieso sollte ich das zweite Jahr nehmen wenn ich dafür keinen finanziellen Ausgleich bekomme ? Einfach aus Sicherheit ? Und was ist wenn ich auf 30 Std dann im zweiten Jahr arbeite, bekomme ich dann den normalen Teilzeit Lohn meines Arbeitgebers, da ich ja kein Elterngeld mehr beziehe ? So richtig Aufschluss über all das finde ich im Internet nicht und vielleicht findet sich hier ja jemand, der es damals genauso gemacht hat. Ich hoffe freue und bedanke mich schonmal für hilfreiche Erfahrungen :)


Summer80

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Antwort auf Beitrag von karolinKlose

Es ist ganz einfach: Elterngeld in voller Höhe deines Anspruchs gibt es für ein Jahr oder in Höhe von 50% deines Anspruchs für zwei Jahre. Du hast insgesamt Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit, darfst innerhalb dieser Elternzeit aber in Teilzeit bei deinem Arbeitgeber oder wo anders (Zustimmung des AG notwendig) arbeiten. Solange du Elterngeld beziehst wird dieser Lohn gegengerechnet. Wenn du in dem Zeitraum kein EG beziehst, erhältst du einfach den abgemachten Lohn. Welchen Vorteil bringt es, mind. 2 Jahre EZ zu nehmen, auch wenn man nach einem Jahr wieder in TZ arbeiten will: - dein Vollzeitvertrag ruht so lange und du hast ihn sicher in der Hinterhand - du bist erstmal noch nicht kündbar und somit zuverlässig krankenversichert (deine TZ-Stelle kann schon gekündigt werden, dann hast du aber den ruhenden VZ-Vertrag noch) - du kannst ohne Zustimmung des AG noch das dritte Jahr dranhängen (Frist zur Anmeldung muss jedoch gewahrt werden) Wenn du nur ein Jahr nimmst, kann er dir eine Verlängerung untersagen. - Du kannst in Ruhe testen, ob das mit der TZ so funktioniert. Auch finanziell. Du hast ja noch ein Backup. Wenn du nämlich deinen VZ-Vertrag nach der EZ in einen TZ-Vertrag umwandelst, hast du keinen Anspruch mehr danach wieder "zurück" in VZ zu wechseln.


karolinKlose

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Antwort auf Beitrag von Summer80

Perfekt super vielen lieben Dank !!!