xNeinax
Guten Tag, Ich hoffe Sie können bei mir etwas Licht ins Dunkle bringen. Vor meiner Schwangerschaft habe ich Vollzeit gearbeitet, direkt bei Bekanntgabe der SS bin ich ins Beschäftigungsverbot gegangen seitens des AG. Aktuell befinde ich mich in Elternzeit, diese endet am 7.6.2022. Nun bin ich wieder schwanger(7SSW, ET 30.9.2022, also noch recht früh) Ich müsste spätestens Anfang März einen Antrag auf Teilzeit stellen, so ist es rechtlich vorgeschrieben. Ich werde seitens des Arbeitgeber bei Bekanntgabe der SS wieder ins BV gehen. Meine Frage ist nun: Sollte ich den AG Ende Februar von der SS erzählen und somit nach der Elternzeit ins BV gehen. Oder einen Antrag auf Teilzeit stellen, dann würde ich den Monaten Juni, Juli, August nur Teilzeitlohn im BV bekommen. Eine andere Variante, scheint mir aber zu unkollegial und zu riskant:Ich lasse es bei Vollzeit und gebe die SS ab der 12/13.Woche bekannt in der Hoffnung es passiert nichts. Ich möchte meinen Arbeitgeber ungern jetzt über die SS informieren. Ich hoffe Sie können mir helfen.
Naja könntest du überhaupt Vollzeit arbeiten.... Sicher nicht.... Der fairste weg ist melde Teilzeit an und dann darüber das BV.
Die letzten 10 Beiträge
- Gekündigt nach Elternzeit - schon wieder. Tipps?
- Bestätigung vom Arzt nötig für Kündigungsschutz
- Hilfe , Vermieter will Wohnung besichtigen, jemand Erfahrung?
- Mietrecht
- Resturlaub verlangen?
- Steuererklärung Auswirkung Elterngeld
- Koffer beschädigt Totalschaden, jemand Erfahrung mit Regulierung ?
- Mauer gehört mir, Handlauf daran dem Nachbarn - Haftung?!
- Verwendung von Urlaub und Überstunden
- Testament