Mephis
Hallo, Ich stehe, möglicherweise, bald vor einer blöden Situation. Ich befinde mich aktuell im 2. Jahr meiner Elternzeit. Im September soll ich für 25h in Elternteilzeit wieder anfangen zu arbeiten. Dass das überhaupt möglich ist musste ich mit einem Vergleich vor Gericht bewirken. Den Vergleich habe ich angenommen. Das entsprechende Urteil vom Gericht wird die Tage eintreffen. Einen Vertrag habe ich noch nicht unterschrieben. Nun habe ich nächste Woche ein Vorstellungsgespräch und bin guter Hoffnung, dass ich den Job bekomme. Die Stelle wäre auch erstmal in Teilzeit und kein Konkurrenzbetrieb. Wenn alles klappt möchte ich dort auch im September anfangen. Unabhängig davon, dass mein Arbeitgeber der anderen Teilzeit zustimmen muss, möchte ich gerne vorab wissen ob ich die erstrittene Teilzeit bei meinem eigentlichen Arbeitgeber wieder ohne weiteres absagen kann oder explizit kündigen muss. Ein Vertrag dazu ist wie gesagt noch nicht unterschrieben. Im Idealfall kann ich das so regeln, dass ich den erst am ersten Arbeitstag unterschreibe. Sollte mir die neue Stelle gut gefallen, würde ich dauerhaft bei meinem Arbeitgeber kündigen.
Ich denke dass das möglich ist aber frag doch besser hier im Expertenforum oder deinen Anwalt. Die andere Frage ist doch eh, ob du nach der ganzen Geschichte zu deinem alten AG zurück gehen würdest selbst wenn dir der neue Job nicht gefällt (...)!
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