Präriemaus
Ich hab noch Mal eine Frage zur Berechnung des Elterngeldes beim zweiten Kind. Ich habe vor Kind 1 Vollzeit gearbeitet, seitdem bin ich komplett in EZ Zuhause bis Kind 2 da ist. Die EZ Kind 1 beende ich zum neuen Mutterschutz. Zählen die Monate mit Mutterschaftsgeld (Kind 2) dann nicht als 0€ Monate für die Berechnung vom neuen Elterngeld? Also müsste ich nur 7 Monate mit 0€ einfließen lassen? Auf dem Foto hab ich es versucht zu verdeutlichen...

Monate mit Mutterschaftsgeld werden NIE gezählt. Immer die 12 Monate vor Monat in dem der Mutterschutz beginnt
Das stimmt so nicht. Man darf drauf verzichten diese ausklammern zu lassen.
Ja wenn man arbeitet. Die AP arbeitet doch nicht.
Richtig, schrieb ich ihr auch, nie stimmt trotzdem nicht. Daher hab ich das verbessert. Hier lesen ja auch andere.
Schreib mal wann Kind 1 geboren und wie lange Elterngeld und wann Kind 2 mit Beginn Mutterschutz Aus deiner Aufzeichnung werde ich nicht schlau
Kind 1 ist geboren 08/20. Elterngeld hab ich bis 03/22 erhalten (Elterngeld Plus und jetzt rückwirkend etwas in Basis umgewandelt, damit nichts während dem neuen Mutterschaftsgeld ab 06/22 gezahlt wird). Kind 2 Beginn MS in 06/22.
Es ist so wie Wurzelwurm schrieb. Dein EG wird geringer ausfallen. Und sorry, ja das Mutterschaftsgeld wird doch zum EG gezählt. Meine obige Antwort war auf das alte Gesetz.
Mutterschaftsgeld zählt nicht, weil es steuerfrei ist. Siehe meine Antwort unter Ani123
Huhu, so wie ich dein Foto verstehe, hast du es genau richtig verstanden. 14 Monate kannst du insgesamt ausklammern, das hast du ja richtig vermerkt. Monate mit Mutterschutzlohn darf man zwar mittlerweile mit einfließen lassen, macht aber bei dir keinen Sinn, da du ja in den Monaten für Kind 2 kein Gehalt erhalten wirst.
Okay vielen Dank schon mal! :-) Dann müsste es ja mit meinen sieben 0€-Monaten hinkommen. Fünf Monate werden noch von meinem Vollzeitgehalt zur Berechnung genommen und dann der Geschwisterbonus noch dazu.
Genau, den Bonus bekommst du ja noch, so lange dein 1. Kind unter 3 ist. Gearbeitet hast du nicht in der EZ?
Genau, ich habe nicht in der EZ gearbeitet. Ich müsste ziemlich genau bis zum 3. Geburtstag Basis EG und somit dann den vollen Bonus bekommen.
Sie beenden die EZ zum Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes. Seit dem 01.09.2021 darf der Mutterschutz in die Berechnung des EG mit einbezogen werden, insofern es gewünscht wird. Vom 1. Kind (08/2020) können sie 14 Monate wegen Bezug EGplus ausklammern lassen. Das ist bis 10/2021. Die Zeit von da an bis Beginn Mutterschutz fließt mit 0 € rein. Das sind ca. 7-8 Monate. Zur Berechnung kann dann das Mutterschaftsgeld herangezogen werden, welches evtl. wegen Betriebszugehörigkeit usw. schon höher ist wie vor der Geburt des 1. Kindes. Die übrigen Monate werden von vor der Geburt des 1. Kindes genommen. Alternativ können auch nur die Monate von vor der Geburt des 1. Kindes genommen werden. Geschwisterbonus gibt es bis zum 3. Geburstag des 1. Kindes in Höhe von 10 Prozent vom EG. Bedenken Sie dabei, dass dieses bei EGplus halbiert wird und trotzdem am 3. Geburtstag endet. Daher kann es zum Vorteil sein bis dahin Basis-EG zu beziehen und erst danach EGplus um das höchstmöglichste an EG rauszuholen. Der Nachteil wäre in ihrem Fall, bei Geburt im 08/2022 und 3. Geburtstag von 1. Kind im 08/2023, dass ihnen keine Monate zum splitten bleiben.
Richtigstellung Menue Rund ums Baby und die ersten Kinderjahre. Expertenforen Experten Elternforen Foren Logout abmelden Suchen Startseite Recht Mutterschaftsgeld in dieser Beratung suchen Mutterschaftsgeld Nicola Bader, Rechtsanwältin Frage an Nicola Bader, Rechtsanwältin Frage: Seit der Reform kann man ja verzichten, Monate mit Mutterschaftsgeld ausklammern zu lassen. Zählt dann das Mutterschaftsgeld zur Elterngeld Berechnung? Auch wenn man vorher in reiner Elternzeit war und gar nicht gearbeitet hat. von Gernemama am 20.04.2022 * beantworten * selbst eine Frage stellen Antwort auf: Mutterschaftsgeld Nein, das zählt weiterhin nicht, da es steuerfrei ist. Die Möglichkeit, auf die Ausklammerung zu verzichten ist für Fälle gedacht, in denen man durch die Einbeziehung des Monats mit Mutterschutzbeginn doch noch die bessere Steuerklasse erreichen kann oder wenn man bspw. im ältesten Monat nichts verdient hat, kann man dadurch das (anteilige) Gehalt des Monats mit Mutterschutzbeginn für das Elterngeld zählen lassen. Es ist aber weiterhin so, dass nur steuerpflichtiger, laufender Lohn zählt, Mutterschaftsgeld oder Zuschuss zum MuschG zählen nicht. von Dojii am 20.04.2022
Okay, da ich zwischenzeitlich kein höheres Gehalt bekomme und auch in Steuerklasse 5 bin (vor Geburt in Steuerklasse 4), macht es keinen Sinn, das neue Mutterschaftsgeld einzubeziehen. (Ich dachte zumindest, dass die Steuerklasse sich auch zumindest auf den AG Anteil auswirkt?! Aber ist auch nebensächlich.)
Dann wird es ganz normal ausgeklammert und die ca 5 Monate von vor Geburt 1 zur Berechnung genommen. Vielen Dank euch allen!
Das Mutterschaftsgeld wäre doch sowieso nicht einbezogen worden. Da es steuerfrei ist Habe extra bei Frau Bader gefragt, weil mich das verunsichert hat. Anis Antwort und das vom Wurzelwurm Monate mit Mutterschaftsgeld braucht man nicht ausklammern lassen, dann zählt ja das Einkommen in dieser Zeit. Du hast aber kein Einkommen in dieser Zeit.
...was aber dann ja bedeutet, dass die beiden Monate auch nicht als 0€-Monate gelten sondern durch Gehalt von vor Kind 1 ersetzt werden richtig?
Moment... Du lässt die Monate mit Mutterschaftsgeld ausklammern, dann.geht es weiter zurück. Und dann hattest du ja erst Elterngeld und vorher Lohn. Dann werden die monate von vor Kind 1 genommen. Wäre ja logische Folge
Ja so müsste es sein! Spätestens mit dem Bescheid sehe ich es ja :D mich hat es nur interessiert, wie genau das ganze funktioniert. Ist ja schon eine Wissenschaft für sich... Vielen Dank hier für die Mühe, auch nochmal im Expertenforum!
Du hast ja selber gesehen, dass ich auch ganz verwirrt war. Ich wusste nur, dass Monate mit Mutterschaftsgeld nicht zählen. Sie jetzt auf Wunsch nicht ausgeklammert werden müssen. Und das diese Monate dann nur zählen, wenn Einkommen generiert wird. Mutterschaftsgeld aber als steuerfreie Zahlung nicht. Lasse die Monate ausklammern, die 14 Lebensmonate werden ja auch ausgeklammert. Dann gibt es eine Mischung aus vor Kind 1 und 0€ Runden
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