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Elterngeld und Steuerklasse

Elterngeld und Steuerklasse

1.Kleineswunder

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Hallo zusammen, ich habe eine Frage zu den Steuerklassen. Ich blicke da momentan einfach nicht mehr durch. Ich hatte vor der Geburt unseres Sohnes die Steuerklasse 3 da ich auch Hauptverdienerin war. Jetzt beziehe ich Elterngeld und mein Mann ist in die 3 gegangen. ich glaube jetzt allerdings, das war nicht so schlau, da mein Elterngeld sehr hoch ist und ja auf den Steuerbetrag angerechnet wird. Kennt jemand vielleicht eine Seite, wo ich das berechnen könnte? Ich finde für diese Konstellation einfach nichts. Nächstes Jahr bekommen wir unser 2. Kind. Da mein Elterngeld ja dann wahrscheinlich beim geringsten Betrag liegen wird, macht es da dann Sinn für meinen Mann jetzt in die 4 zu wechseln um den Nachzahlbetrag nächstes Jahr möglichst gering zu halten und dann beim 2. wieder in die 3? Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen oder kennt zumindest eine verlässliche Seite wo ich mich selber schlau machen kann. Vielen Dank schonmal!!!


Lotusblume84

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Antwort auf Beitrag von 1.Kleineswunder

Du solltest in die Klasse 3 gehen damit du mehr Elterngeld bekommst für das zweite Kind. Muss allerdings 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes erfolgt sein der Wechsel. Elterngeld ist steuerfrei, es unterliegt nur dem Progressionsvorbehalt, d. H. Es wird bei der Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes mit einbezogen, mehr nicht. Grundsätzlich kommt es bei 3 und 5 meist zu einer Nachzahlung, bei 4,4 nicht.


1.Kleineswunder

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Antwort auf Beitrag von Lotusblume84

Ich habe vergessen zu schreiben, das ich aktuell nicht arbeite:) im April 2020 kam unser erstes Kind und ich beziehe derzeit elterngeld plus


Zizibe

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Antwort auf Beitrag von Lotusblume84

Genau das würde mich jetzt auch interessieren. Wir haben genau den gleichen Fall! Mein Mann wechselt zudem in die 3 dieses Jahr und ist jetzt leider schon das ganze Jahr krank. Wenn man 4/4 ist hat man ja theoretisch nicht die Pflicht eine Steuererklärung abzugeben oder? Weiß jemand ob das was bringt jetzt zur Hälfte noch in 4/4 zu wechseln oder muss ich dann auch wieder eine Erklärung abgeben und eben nachzahlen


Lotusblume84

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Antwort auf Beitrag von Zizibe

Wenn ihr bspw Elterngeld o. Ä. Bezieht, müsst ihr immer eine Steuererklärung machen, unabhängig von der Steuerklasse.