Anna2605
Hallo, ich brauche mal Schwarmintelligenz. Folgender Fall: Mein Sohn ist im Mai 2018 geboren und mein Mann hat die Elternzeit gemacht und hat Elterngeld plus bis einschließlich Dezember 2019 bezogen. Die Berechnungsgrundlage sind also die 12 Monate vor der Geburt unseres Sohnes. Im Januar 2020 ist unsere Tochter geboren. Mein Mann nimmt wieder 2 Monate Elternzeit (diesmal voll). Berechnungsgrundlage laut Amt sind aber diesmal nicht die 12 Monate vor der Geburt des Sohnes sondern nur 7 und 5 Monate sind als Midijob mit geringem Einkommen ausgewiesen. Zu der Zeit hat er aber ja Elterngeld plus bezogen. Nun meine Frage: Da zwischen der Elternzeit und der Geburt unserer Tochter kein ganzer Monat lag, müssten doch eigentlich die 12 Monate vor der Geburt unseres Sohnes zu Grunde liegen, oder? Danke für eure Hilfe!
Nein. Grundsätzlich werden die 12 Monate vor der Geburt des 2. Kindes angeschaut. Ausgeklammert werden Zeiträume, in denen für das 1. Kind Elterngeld bezogen wurde, allerdings nur bis zum 14. Lebensmonat. August bis Dezember sind also die 5 Monate danach, die berücksichtigt das Amt.
Danke! Das mit den 14 Monaten war mir nicht bewusst.
Dann passt das tatsächlich (leider) so