Elternforum Finanzen, Recht und Versicherung

Elterngeld / Kindergeld - im Ausland entsandt

Elterngeld / Kindergeld - im Ausland entsandt

tzameti

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Hallo! Meine Situation ist etwas speziell und ich habe bislang im Internet keine klaren Aussagen finden können. Daher versuche ich hier mein Glück: Ich arbeite als Entsandter mit deutschem Arbeitsvertrag zeitlich begrenzt in Rumänien. Mein erster Wohnsitz liegt weiterhin in Deutschland und ich bin dort auch sozialversicherungspflichtig, zahle ganz normal Steuern usw.. Ich habe jeweils 1-Jahres-Verträge, der aktuelle läuft zum September aus, mir wurde aber bereits eine Verlängerung (neuer Vertrag) für ein weiteres Jahr in Aussicht gestellt. Meine Freundin ist Rumänin und schwanger, Geburt voraussichtlich im Oktober. Es handelt sich um das erste Kind, wir sind nicht verheiratet. Das Kind soll in Rumänien zur Welt kommen und seine ersten Monate hier verbringen. 2023 planen wir nach Deutschland zu ziehen. Nun ergeben sich folgende Fragen: - Nach rumänischem Recht wird sie 2 Jahre in Elternzeit gehen (rumänischer Arbeitgeber) und Elterngeld beantragen. In Rumänien können beide Elternteile nicht gleichzeitig Elternzeit nehmen. Nach deutschem Recht aber schon. Für mich gelten aber ja weiter die deutschen Bestimmungen - gehe ich richtig in der Annahme, dass mir dadurch mindestens die 2 Partnerschaftsmonate zustehen müssten? Oder könnte ich auch mehr nehmen? Stimmen sich in der EU die Länder in solchen Situationen untereinander ab? - Wie ändert sich die Situation, wenn ich doch keinen neuen Vertrag erhalte und stattdessen Arbeitslosengeld I erhalte? - Auch bezüglich des Kindergeldes stellt sich für mich die Frage: Welches Kindergeld können wir beantragen? Nur das rumänische? Oder auch das deutsche, da ich ja nach deutschem Arbeitsvertrag entsandt bin? Oder beide? Vielen Dank schon einmal im Voraus!


sarahT

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Antwort auf Beitrag von tzameti

Hallo, ich bin mir relativ sicher, dass in beiden Anträgen, Kindergeld und Elterngeld, danach gefragt wird, ob in einem anderen europäischen Land die Leistung bzw eine entsprechende bezogen wird. Gleichzeitig in beiden Ländern Geld beziehen wird also wohl nicht gehen. Bitte ruf bei der Elterngeldstelle deines deutschen Wohnortes an. Dort müsstest du ja eh Elterngeld beantragen. Die können dir gerade in dieser speziellen Situation sicher weiter helfen. Die müssen es ja auch bescheiden. Viel Erfolg!


desireekk

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Antwort auf Beitrag von tzameti

Elterngeld/-Zeit: Keine Ahnung… Kindergeld: du kannst D beantragen, dann wird dir halt der rumänische Betrag abgezogen. VG D


tzameti

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Antwort auf Beitrag von desireekk

Vielen Dank für die Antworten. Ich hatte nun gestern einen Termin mit der Elterngeldstelle. Innerhalb der EU berechnet man dann sowohl bei Elterngeld als auch Kindergeld das entsprechende Äquivalent, welches der andere Partner aus dem anderen Land erhält mit ein und zahlt die Differenz, falls der Wert in Deutschland höher liegen sollte. D.h. ich bekomme 2 Monate Elterngeld, da meine Freundin 12 Monate Elterngeld in Rumänien erhält. Sie könnte auch in Deutschland beantragen, da Deutschland aber nur 65% des vorherigen Gehaltes zahlt und Rumänien 85%, ergibt es keinen Sinn.