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Elterngeld - Elternzeit

Elterngeld - Elternzeit

Kiwumitherz

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Hallo ihr, ich blicke einfach nicht ganz durch beim Thema Elterngeld und Elternzeit. Mein Mann und ich haben es jetzt so geplant wie wir es für richtig einschätzen. Vielleicht kann das einer bestätigen, der sich besser auskennt Ich nehme als Mutter 24 Monate Elternzeit. Davon laufen ja 2 Monate Mutterschutz als 2 Monate basiselterngeld. Die restlichen 22 Monate werde ich Elterngeld plus beziehen, so dass ich nach dem 2. Geburtstag Vollzeit arbeiten kann. Mein Mann nimmt einen Monat Elternzeit ab Geburt und einen Monat ab dem 4. Lebensmonat. Er beantragt also für die 2 Monate Elternzeit das Elternbasisgeld. Dadurch dass wir parallel mindestens 2 Monate Elterngeld beziehen, hat sich der Bezug ja auf diesen Zeitraum verlängert. Ist das so richtig? Oder haben wir einen Denkfehler?


Felica

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Antwort auf Beitrag von Kiwumitherz

Ja habt ihr. Wenn du Mutterschaftsgeld bekommst, kannst du nicht so lange EG beziehen. Den das EG was du in den ersten 8 Wochen nach Geburt beziehst, wird mit dem mutterschaftsgeld verrechnet. Du verbraucht dadurch 2 Basismonate, mindestens. Bleiben dir also nur 10 Monate Basis oder 20 Monate EG plus nach dem Mutterschutz. Sofern dein Kind relativ pünktlich kommt und sich dein Mutterschutz nicht verschiebt. EZ kannst du aber trotzdem 2 Jahre nehmen, du wirst halt nur nicht so lange EG beziehen. Auf den Mutterschutz kannst du auch nicht verzichten, es nützt also gar nichts dann erst EG ab dem 3ten Lebensmonat zu beziehen es wird dir als Mutter trotzdem abgezogen. Dein Mann kann, wenn er nirv2 Monate Basis nehmen will, die so einplanen. Wichtig ist, das er, wenn er die EZ dem AG mitteilt, direkt beide Lebensmonate meldet. Sonst kann der AG widersprechen. In dem beiden Monaten in denen ihr beide daheim seit, verbraucht ihr halt 2 Basismonate. Nicht nur einen. Verlängern tut sich da also gar nichts, im Gegenteil.


Kiwumitherz

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Antwort auf Beitrag von Felica

Das mit dem verlängern hatte ich im Internet gefunden, die partnermonate. Da wir eigentlich die Voraussetzungen erfüllen, dachten wir es trifft zu

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Felica

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Antwort auf Beitrag von Kiwumitherz

Ja, zusätzlich, nicht verlängert. Das ist dann der Fall wenn ihr nacheinander EG bezieht, nicht wenn gleichzeitig. Wenn also der Vater den 13ten und 14ten Basismonat nimmt. Dann wenn die ersten 12 Monate Basis-EG der Mutter verbraucht sind Sofern man diese Konstellation so nutzt.. Ihr aber nehmt ja in 2 Monaten gleichzeitig EG in Anspruch. Also verlängert sich da nichts. Das andere sind die Partnerschaftsbonusmonate. Um diese nutzen zu können, müsst ihr in 4 Monaten beide!!! in TZ arbeiten und zwar so das ihr deshalb weniger Einkommen habt und könnt dann zu den 12+2 Basismonaten noch einmal zusätzliche jeweils 4 EG-Plusmonate beziehen. Das ist also etwas was es über das normale EG hinaus gibt wenn entsprechende Voraussetzungen erfüllt sind. Die habt ihr aber nicht.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Kiwumitherz

Ihr habt zusammen 14 Monate Basis Elterngeld. Du verbrauchst davon mind 2 Monate als Basis Monat 1+2 in der Zeit für den Mutterschutz. Bleiben dir dann noch 10 Basis die du splitten kannst in 20 egplus. Letztes Elterngeld damit mit Lebensmonat 22. Dein Mann kann das so machen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Kiwumitherz

Für die Elterngeld Partnerschaftsbonus Monate erfüllt ihr nicht die Voraussetzungen. Da müssen beide Partner in den 4 Monaten zw 25/32 h/Woche arbeiten. Dann gibt es zusätzlich Elterngeld plus