Laura2021
Hallo,
ich habe eine Frage zu der Berechnung von Elterngeld während der zweiten Schwangerschaft!
Meine erste Tochter ist Ende Januar 2021 als Frühchen geboren, sodass ich eine verlängerte Mutterschutzfrist bis Anfang Juni 2021 hatte.
Aktuell beziehe ich Elterngeldplus und habe Elternzeit bis Ende August 2022 (beides).
Nun stelle ich mir die Frage wie sich das Ganze auf das Elterngeld eines zweiten Kindes auswirken würde und ob es Sinn macht meine Elternzeit zu verkürzen und von Elterngeldplus auf Basiselterngeld zu wechseln!
Könntet mich evtl jemand aufklären wie es wäre wenn ich beispielsweise im März wieder schwanger werden würde?
Vielen lieben Dank!
Elternzeit verkürzen kannst du nur wenn der AG zustimmt. Oder wenn Härtefall, dein Partner also arbeitslos wird, verstirbt, das Kind verstirbt für das man EZ hat oder man sich trennt. Weitere Option, zum neuen Mutterschutz. Was man aber darf, in der EZ arbeiten. Und zwar bis zu 30 Std bzw wenn Kind nach dem 1.09.2021 geboren bis zu 32 Stunden die Woche. Bei dem eigentlichen AG oder mit dessen Zustimmung auch woanders. Solange man EG bezieht wird das allerdings angerechnet, wobei man bei EG Plus deutlich mehr dazuverdienen darf bevor es beim EG zu Kürzungen kommt. Das das Kind zu früh gekommen ist spielt keine Rolle. Es werden halt beim nächsten Kind wieder die 12 Monate vor Geburt berücksichtigt beim EG. Wobei auch wieder Monate Mit Mutterschaftsgeld ausgeklammert werden und schwangerschaftsbedingtes Krankengeld. Einziger Unterschied, EG bis längstens zum 14ten Lebensmonat wird auch ausgeklammert. Die Zeiten reiner EZ ohne Einkommen danach gelten allerdings mit 0 € für das neue EG. Mein Rat, entweder jetzt schleunigst wieder schwanger werden oder erst dann wenn du wieder arbeitest. Sofern Du aktuell nicht arbeitest innerhalb der EZ, würde ich mir das EG ab dem 15ten Lebensmonat auszahlen lassen sofern wieder schwanger oder gearbeitet wird. Eigentlich auch dann wenn nicht, außer es bringt euch wirklich steuerliche Vorteile. EG Plus macht eigentlich nur dann Sinn wenn man anderweitig nicht krankenversichert ist oder wenn man nach dem Mutterschutz wieder arbeitet. Ansonsten leiht man halt dem Staat solange Geld ohne etwas dafür zu bekommen.
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