totally_mee
Sehr geehrte Frau RA Bader, îch habe eine Frage zur Mutterschutzzeit. Ich bin in einem normalen Angestelltenverhältnis. Zusätzlich habe ich ein Kleingewerbe. Werden Einnahmen aus meinem Kleingewerbe, die ich im Mutterschutz erwirtschafte vom Mutterschaftsgeld abgezogen? Kann ich im Mutterschutz vor der Geburt also noch Kleingewerbe-Rechnungen schreiben und bekomme trotzdem volles Mutterschaftsgeld? Zudem habe ich noch eine Frage wegen Mieteinnahmen. Ich vermiete seit 01.01.2022 eine Wohnung. Davor gab es keine Mieteinnahmen. Werden mir diese Mieteinnahmen in der Elterngeldzeit vom Elterngeld wieder abgezogen? Lieben Dank schon mal und viele Grüße, Eva
Du bist hier nicht im Expertenforum. In der Elternzeit werden Einkünfte auf das Elterngeld angerechnet. Es kann daher Sinn machen Elterngeld plus zu beziehen, dann bekommst du 50% des EG über die doppelte Zeit, du kannst allerdings etwa 50% dazu verdienen ohne dass etwas gekürzt wird.
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