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Eigentumswohnung, Zimmer vermieten

Eigentumswohnung, Zimmer vermieten

Mommy2be8.17

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Wenn ich eine Eigentumswohnung habe (in einem Mehrparteienhaus) u. nur 1 oder 2 Zi. vermieten möchte (Familienintern) u. den Rest selber bewohne, worauf muss ich dann achten? Entstehen mir steuerliche Nachteile?


Caot

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Antwort auf Beitrag von Mommy2be8.17

Spontan fällt mir ein, Mieteinnahmen sind Einnahmen, die Du natürlich steuerlich berücksichtigen musst. Weiter fällt mir ein, dass Du über deine Pläne die Eigentümergemeinschaft informieren solltest. Und ich würde beim Steuerberater abklären, wie der Unterschied ist Selbstnutzung und parallel dazu die Untervermietung.


Summer80

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Antwort auf Beitrag von Caot

Frage aus einer Neugierde: warum muss sie die anderen Eigentümer informieren? Was sie in ihrer eigenen Eohnung macht und ob sie da allein oder zu fünft wohnt, geht doch niemanden etwas an? Und ob der/die Mitbewohner Miete zahlen oder nicht geht doch auch keinen Außentstehenden was an?


Caot

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Antwort auf Beitrag von Summer80

Wer was an Miete zahlt ist egal. Das muss man keinem mitteilen. Wenn ich aber jetzt in einer 2-Raum-Wohnung zu dritt lebe, ohne das es Mann und Kind ist und untervermiete, würde ich das mitteilen, indem Fall bei einer ETW der HV. Eventuell müssten die NK erhöht werden. Und eventuell ist eine Unter ermietung in dieser Menge auch ausgeschlossen. Zumal die neuen Mieter eine Vermieterbescheinigung brauchen um sich bei der Stadt anzumelden. Ich würde das also mit der HV oder der Eigentümergemeinschaft abklären.


Summer80

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Antwort auf Beitrag von Caot

Okay, ich kenne mich da zu wenig aus um das zu verstehen. Ich dachte bei ETW macht man NK usw. alles direkt mit den Anbietern... wie bei einem EFH eben auch. Und da die TE Eigentümerin ist, hat das niemandem was anzugehen. Auch nicht mit wie vielen Leuten sie da in der Wohnung lebt... aber das war meine unwissende Sicht auf die Dinge.


Caot

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Antwort auf Beitrag von Summer80

In einer ETW zahlt man Wohngeld an die Hausverwaltung. Ähnlich wie NK wenn man mietet. Wohnen jetzt statt einer Person, drei in einer Wohnung ist der Verbrauch höher. Unbenommen davon muss man aufpassen bezüglich einer Überbelegung und was und wie für diese Gemeinschaft geregelt ist. Die Personen die dort einziehen sollten der HV mitgeteilt werden. Steuerlich ist Eigennutzung und gleichzeitig untervermieten auch abzuklären. Da gibt es ein paar Dinge, die aber am besten der Steuerberater erklärt.


Mehtab

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Antwort auf Beitrag von Mommy2be8.17

Wenn keine Nebenkosten nach der Anzahl der Personen umgelegt werden, brauchst du der Hausverwaltung gar nichts melden, außer die Namensschilder ... werden ausschließlich durch die Hausverwaltung angebracht. Die Mieteinnahmen sind natürlich zu versteuern. Überleg dir, ob die Mieteinnahmen so viel einbringen, dass du dir das antun willst.


Laufente123

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Antwort auf Beitrag von Mommy2be8.17

Ich bin verwundert Familienintern und die Wohnung gehört Dir? Wie lange denn soll die WG gelten? Mehr ist es ja nicht. Wenn man ein Kind bekommt, muss man das auch der Hausverwaltung melden? Nur so ein Gedanke. Hoffe, dass er hilft. LG Laufente