Tamina83
Huhu ihr Lieben, Ich hoffe ganz fest, dass sich hier eine im Berwich Bausparer auskennt… Mein Bausparer ist voll bespart und wurde nun gekündigt, mit folgendem Zusatz: Bitte beachten Sie, dass bei einer Kündigung durch die Bausparkasse nicht automatisch eine Tarif abhängig möglicher Zinsbonus mit ausgezahlt wird da ein Darlehensanspruch bei einem über bezahlten Vertrag nicht mehr besteht. Das gleiche gilt für eine tarifabhängige Erstattung der Abschlussgebühr. Obwohl kein Darlehensanspruch mehr besteht würden wir ihn gerne dennoch die Möglichkeit eröffnen, ihren tarifabhängigen Zinsbonus oder eine tarifabhängige Erstattung der Abschlussgebühr trotz Fall ansparen zu erhalten. hierfür müssen Sie - auch wenn wir bereits gekündigt haben - entsprechend der allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) die Annahme der Zuteilung des Bausparvertrages und den Verzicht auf das Bauspardarlehen erklären. Die Erklärung können Sie uns gegenüber jederzeit formlos bis zur Vertragsabrechnung abgeben. Wir bitten Sie, dies schriftlich zu tun. Nun zu meiner Frage: Was ist für mich der beste Fall??? - ich gebe keine Erklärung ab - ich gebe eine Erklärung ab = was bekomme ich hier dann? Es wird Gr schrieben tarifabhängigen Zinsbonus ODER tarifabhängige Erstattung der Abschlussgebühr Muss ich mich hier auf eines festlegen, für eines entscheiden? Wo bekomme ich mehr? -meine Auszahlung mit tarifabhängigen Zinsbonus oder - meine Auszahlung mit tarifabhängige Erstattung der Abschlussgebühren. Vielen lieben Dank für die Schreiberin/den Schreiber einer Antwort LG Tamina
Hallo, nur ganz kurz, da ich mich da auch nicht super auskenne. Hier mal einen link. https://www.finanztip.de/bausparvertrag/bausparvertrag-gekuendigt/ Ich fühle mich von beiden Bausparkassen bei uns ziemlich über den Tisch gezogen, siehe Kontoführungsgebühren etc. Ich wäre da vorsichtig. Frag höchstens mal bei der Bausparkasse direkt nach, ohne eine Willenserklärung. Mit freundlichen Grüßen Marion
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