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Arbeitszimmer absetzen ?

Arbeitszimmer absetzen ?

Ellert

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Hallo Ihr ich frage mich gerade ob man seit Corona und Homeoffice da was absetzen könnte was vorher nicht absetzbar war ? (wir haben einen Raum jetzt als Büro umgebaut, dann würde ich anfangen die Belege zu sammeln) bzw wenn man das kann, was setzt man da ab ? dagmar


Schnurzel

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Hallo, Soweit ich weiß ist das gar nicht so einfach... Das Zimmer darf kein Durchgangszimmer sein, z.B. zum Schlafzimmer oder so. Und es darf null komma null privat benutzt werden. Sprich, wenn ne Schlafcouch drin steht oder ein Schuhregal für die Winterstiefel gilt das nicht. Das kam in unserem Lokalradio zu Anfang von Corona, schau: https://www.google.de/amp/s/www.br.de/nachrichten/amp/wirtschaft/arbeiten-in-der-corona-krise-steuervorteile-durch-homeoffice,RvNZwba Liebe Grüße Schnurzel


ohno

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Ich weiß nicht, ob Dir das jetzt hilft, ich hänge mal einen Zeitungsartikel dran. Allerdings hab ich auch irgendwo gelesen/gehört, dass man bei HO wg Corona eine Bescheinigung des AG bräuchte über die Zeiten/Tage, damit man absetzen kann. Ob das eine Grundlage hat, weiß ich nicht. VG ohno

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dhana

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Hallo, mein Schwiegervater ist Steuerberater, und der hat mir erzählt, das einiges im Gespräch ist, was die Absetzbarkeit von Homeoffice angeht, aber noch nichts endgültig entschieden ist. Gerade das mit Arbeitszimmer wird sicher überarbeitet werden müssen - es hat einfach nicht jeder (in einer kleinen Mietwohnung) ein eigenes Zimmer dafür. Muss oder darf aber trotzdem viel in Homeoffice arbeiten. Also wird sich die Steuergesetzgebung da sicher anpassen müssen. Direkte Kosten die du hast - wie z.B. Bildschirm, Schreibtisch... da denke ich ist es sehr sinnvoll die Rechnungen zu sammeln. Was dann absetzbar werden wird... Gruß Dhana


Ellert

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Antwort auf Beitrag von dhana

also Kinderzimmermöbel entsorgt und ein Büro draus gemacht mit dem was man halt so brauchte gekauft mein Mann hatte lange homeoffice, jetzt auch mit mir im Wechsel ud im Wohnzimmer kann ich nicht arbeiten. Ohne Corona wäre es ein Bügel-Gästezimemr geworden dagmar


Möhrchen

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Wie das wegen Corona läuft, weiß ich nicht genau. Wie wurde das bei euch umgesetzt? Bei uns wurde der Dienstort verlegt. Ich habe schon vorher Telearbeit in Anspruch genommen und setze das jedes Jahr an...das macht aber der Lohnsteuerhilfeverein für mich - ich habe dafür keine Nerven^^ und die haben alles im Blick auch wenn sich zu schwebenden Sachen noch etwas ändert. Ich habe die technische Ausstattung von meinem AG bekommen. Direkte Kosten, die dem Zimmer zuzuordnen sind (Möbel, ggf. Technische Ausstattung, Renovieren usw.), dann indirekte Kosten wie Telefon / Internet, Strom, Heizung, Grundsteuer etc., Zinsen d. Finanzierung etc. - alles im Verhältnis HO zu Gesamtwohnfläche...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Möhrchen

Habt ihr einen guten Steuerberater? Wenn ja, würde ich den fragen, welche Möglichkeiten er da sieht. Falls nicht, würde ich mich direkt ans Finanzamt wenden und nachfragen, unter welchen Voraussetzungen es da Förder- und Absetzungsmöglichkeiten gibt. Das könnte der weitaus schnellere Weg sein, als wenn ihr es dann auf dem Umweg über euren Arbeitgeber macht.


bellis123

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Das ist eine sehr gute Frage, das kann wahrscheinlich am besten der Steuerberater beantworten. Bzw. sollte man es wahrscheinlich einreichen und dann sehen was draus wird, denn Erfahrenswerte gibt es ja noch nicht. Möglicherweise macht es auch einen Unterschied, ob man HO machen MUSSTE (vom AG aus) oder dies quasi freiwillig tat, da man sonst keine Kinderbetreuung hatte.


Ac92

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Habe einen telearbeitsplatz und erst kürzlich meine Steuererklärung abgegeben . Sprich , ich habe Home Office auch vor Corona gehabt . Entscheidend ist , dass dir während der Home Office Tage kein anderer Arbeitsplatz im Unternehmen zur Verfügung steht . Das wollte das Finanzamt bescheinigt haben ( vom AG) . Das Arbeitszimmer muss ausschließlich zu dem Zwecke genutzt werden und Mittelpunkt der beruflichen Laufbahn darstellen . Muss ein geschlossener Raum sein - kein Flur oder Ähnliches . Wir sollten eine Skizze der gesamten Wohnung einreichen . In seltenen Fällen kann ein Finanzbeamter natürlich auch eine Besichtigung vornehmen ( in der Regel aber nicht ) . Bei einem Arbeitskollegen war dies allerdings wirklich der Fall und es wurde über einen Videorekorder gemeckert, welchen er nicht zwingend für die Ausübung der Tätigkeit brauchte .