Vici1990
Hallo, ich brauche dringend Hilfe bzw. Rat. Letztes Jahr im Juni bin ich krankheitsbedingt, wegen einer Depression ausgefallen und war daraufhin bis Anfang September krankgeschrieben. Mitte August habe ich erfahren, dass ich in der 11. SSW bin. Ende August habe ich es meinem Arbeitgeber mitgeteilt und mit Ihm ein Gespräch, wegen wieder Arbeiten geführt. Anfang September bin ich dann ohne Wiedereingliederung wieder Arbeiten gegangen. In den drauf folgenden Wochen bin ich immer mal wieder, wegen der Depression und der Schwangerschaft krankheitsbedingt ausgefallen. Am 09.12.2021 hatte ich Kreislaufprobleme in der Arbeit und hatte Angst zusammen zu brechen. Ich bin dann zum Chef gegangen und habe gefragt, ob ich nach Hause dürfte. Das war der vierte Tag an dem ich wieder arbeiten war, nachdem ich vier Wochen ausgefallen war. Der hat dann zu mir gesagt: dann fahren Sie nach Hause. Was ich schon als unterlassene Hilfeleistung gesehen habe, da ich echt Angst hatte zusammen zu brechen Am 10.12.2021 hatte ich meinen nächsten Termin beim Frauenarzt, welcher mich aufgrund von Wassereinlagerungen und Kreislaufproblemen ins Beschäftigungsverbot genommen hat. Ich habe an diesem Tag in der Arbeit angerufen und wollte mit dem Chef reden, aber er hat sich am Telefon verleugnen lassen. Ich habe bisher keine Übergabe gemacht. Als ich im Juni ausgefallen war, haben die meinen Schreibtisch alleine durch geguckt und abgearbeitet . Als ich dann im September wieder kam, hat man mir alles mögliche auf den Tisch gelegt, wo ich selber keinen Überblick drüber bekommen habe. Zumal ich auch immer wieder ausgefallen war. Letzte Woche hat mich mein Chef versucht anzurufen, aber weil ich in Terminen war, konnte ich nicht ans Handy gehen und habe Ihn auch ehrlich gesagt nicht zurück gerufen. Gestern kam dann ein Einschreiben, dass ich mich kurzfristig melden soll, um eine ordentliche Übergabe meines bisherigen Arbeits- und Zuständigkeitsbereich an einen Kollegen zu machen. Sowie der Weitergabe von Informationen und der Rückgabe des Firmenschlüssels. Seit gestern bin ich im Mutterschutz, davor war ich im Beschäftigungsverbot. Jetzt meine Frage, muss ich die Übergabe überhaupt machen? Ich weiß doch gar nicht was alles auf meinem Schreibtisch liegt und was für Informationen ich weitergeben soll. Zur Information ich bin Bürokauffrau und eigentlich sind die Sachen selbst erklärend. Was kann passieren, wenn ich mich weigere die Übergabe zu machen? Ich hoffe, dass ich kurzfristig eine Antwort bekomme. Mein Chef hat mir eine Frist bis zum 07.02.2022 gegeben um mich bei Ihm zu melden.
Rechtlich verpflichtet bist du nicht aber vielleicht suchst du das persönliche Gespräch oder zumindest das telefonische mit dem Chef. Du möchtest ja sicher nochmal zurück in den Job? Und den Schlüssel solltest du zurück geben.
Ich würde mal sagen, dass es unabhängig von der rechtlichen Lage eine Frage des Anstands ist, dass man eine ordentliche Übergabe macht.
Hallo Vici, Firmeneigentum wie Schlüssel, Hardware etc. musst du auf jeden Fall zurückgeben undzwar auch innerhalb der gesetzten Frist. Zur Übergabe: Ich habe auf die Schnelle nichts eindeutiges gefunden, aber je nach Situation und Umfang gehört das wohl zu den "nebenvertraglichen Pflichten". Das heißt, auch wenn du jetzt im MuSchu bist, musst du zumindest Informationen wie Passwörter, Zugänge zum Mailaccount, Kontaktdaten von Ansprechpartnern etc. übergeben, außer die sind alle zentral hinterlegt. Denn sonst hat kein Kollege die Möglichkeit, sich selbst einen Überblick über den aktuellen Stand deiner Bearbeitungen zu verschaffen. Ob du dafür in die Firma kommen musst, musst du klären. Ggf. ist es ja auch möglich, dass jemand anders das Firmeneigentum zurückgibt und du die Infos per Telefon / Mail weitergibst. Zur weiteren Übergabe, sprich ausführliche Übergabe von Projekten, welche Sachbearbeitungen etc. du gemacht hast, was Stand der Dinge ist: War schon vor deinem BV klar, wer deine Aufgaben übernehmen soll? Wer hat denn in deinen Fehlzeiten die Arbeit gemacht? Kann mir nicht vorstellen, dass man irgendwas so lange liegen lassen kann ... Ich arbeite selbst in einem administrativen Job und da ist beleibe nicht alles selbsterklärend - vielleicht sieht es bei dir ja aber anders aus, wenn alle Vorgänge klar definiert und durch Programme/Formulare/Vorgaben festgelegt sind. Grundsätzlich ist es Aufgabe des Arbeitgebers, sich um eine MuSchu/Elternzeitvertretung zu kümmern (oder Aufgaben intern anders zu verteilen) und es liegt auch in seinem Ermessen, wann diese Kraft eingestellt / eingearbeitet wird. Der Beginn vom MuSchu ist ja klar definiert. D. h. wenn es dem Chef bislang egal war und er nicht vor dem MuSchu organisiert und dir mitgeteilt hat, an wen wann die ausführliche Übergabe erfolgen soll, ist es jetzt sein Problem. Leider ist ja einiges in der Kommunikation schiefgelaufen. Du hast versucht, ihn zu Beginn vom BV zu erreichen. Er war telefonisch nicht erreichbar und hat sich aber auch nicht zurückgemeldet, du hast es aber wohl auch nicht weiter verfolgt. Allerdings hat er ja dann noch vor dem MuSchu ("letzte Woche") versucht, dich telefonisch zu erreichen. Er kann sich jetzt darauf berufen, dass er die Dinge noch vor MuSchu-Beginn mit dir klären wollte. Da du ihn ignoriert (weil nicht zurückgerufen / angeschrieben) hast, ist es nicht verwunderlich, wenn er dir jetzt ein Einschreiben zum Vorgehen schickt und eine Frist setzt. Darauf musst du in jedem Fall reagieren. Kläre, wie es mit der Rückgabe der Sachen läuft und welche Informationen benötigt werden. Um diesen Anruf oder diese Mails kommst du nicht drum rum. Diese "Minimal-Übergabe" kannst du also nicht komplett verweigern - aber der Chef kann m. E. nicht verlangen, dass du jetzt zB für zwei Tage ins Büro kommst, um einem Kollegen deinen Schreibtisch, Ablage und alle Dateien zu zeigen.
Du hast also von September bis Dezember gearbeitet, hast zwischendurch 4 Wochen wg Krankheit gefehlt. Dann hast du ein Beschäftigungsverbot bekommen, es war also absehbar, dass du vor dem Mutterschutz nicht wiederkommst. Ihr, also du und dein Arbeitgeber hättet jetzt also von Dezember an kommunizieren können... Da ist von beiden Seiten eine Menge schiefgelaufen. Abgesehen davon wird ja irgendjemand seit Dezember deinen Job machen, ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es Sachen gibt, die da seitdem liegengeblieben sind. Kennst du die Kollegin/den Kollegen, der seitdem deine Vertretung macht bzw. den Job übernommen hat? Dann würde ich erst den Chef anrufen, die Übergabe vom Schlüssel klären und ihm dann sagen, dass du direkt Kontakt aufnimmst mit der Kollegin/dem Kollegen. Außerdem würde ich erklären, dass ich dazu noch mal Rückmeldung gebe, wenn das Gespräch durch ist.
huhu die Frage sehe ich eher nicht im muss ich das sondern was gehört sich. Wenn bei uns Leute ausfallen (plötzlich wegen Krankheit) dann sind da immer Fälle auf dem Schreibtisch die eben kniffliger sind und einer Erklärung bedürfen. Manches ploppt auch per mail auf - hier wird oft telefonisch die Vertretung dann informiert wer aber in Mutterschutz geht übergibt hier alles mit schriftlichem Übergabeprototkoll und auch den Schlüssel muss man abgeben. Ich fgrage mich möchtest Du da wieder arbeiten dann geh hin und mach es einfach oder kommst Du nachher nicht wieder dann frag beim Anwalt nach oder neutral, ruf den Personalrat an Was ich nciht verstehe ist warum Dein Chef hier Hilfeleistung unterlassen hat wenn er Dich heim gelassen hat Du bist doch am nächsten Tag auch erst zum Arzt und nicht gleich in die Notaufnahme. Klingt irgendwie nach einem eh angespannten Verhältnis - und wenn Du nicht ans Telefon gehts dann schreibt er eben Briefe, zum Nachweis dann Einschreiben. Ich kann ihn verstehen
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