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Arbeiten bei zwei Arbeitgebern, Steuern

Arbeiten bei zwei Arbeitgebern, Steuern

Mephis

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Hallo, Ich habe, offiziell, ab 1.11 einen neuen Job. Teilzeit mit 30h. Ab 1.09 -31.10 bin ich für 25h in Elternteilzeit bei meinem aktuellen Arbeitgeber angestellt. Dieser hat mich nun unwiderruflich freigestellt. Mein neuer Arbeitgeber wäre froh, wenn er mich früher einstellen kann. Nun wäre dies ja theoretisch möglich. Die Zeit habe ich aufgrund der Freistellung. Einen Aufhebungsvertrag möchte mein aktueller Arbeitgeber nicht. Es steht nun eine vorzeitige kündigen unter nichteinhaltung der Kündigungsfrist im Raum. Aktuell würde ich für die nächsten 2 Monate meinen Teilzeitlohn für 25h bekommen. Wäre es möglich gleichzeitig bei meinem neuen Arbeitgeber anzufangen und dort ebenfalls Lohn zu beziehen. Also für 2 Monate doppelt Lohn und Sozialabgaben und alles. Ich bin verheiratet, 1 Kind und seit Ende April 20 voll in Elternzeit. Was würdet das ggf. Steuerlich bedeuten, kann das eine Minusrechnung werden?


MamaausM

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Antwort auf Beitrag von Mephis

Das koaliert mit dem Arbeitszeit gesetz. Pro Woche max. 48 h. Außerdem musst du bei einen AG in Steuerklasse 6 wechseln!


Mephis

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Antwort auf Beitrag von MamaausM

Gelten die 48h trotzdem, dass ich effektiv ja nur 30h arbeiten würde? Die 25h sind ja wie bezahlter Urlaub. Die Steuerklasse 6 wäre ja für den 25h Vertrag sinnvoller. Könnte ich das im Personalbüro einfach mündlich mitteilen, dass die das so ansetzen sollen? Der neue Vertrag würde dann ganz normal auf Klasse 4 gehen?


Mephis

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Antwort auf Beitrag von MamaausM

Zudem sind die 48h ja auch zu umgehen, wenn die tägliche höchstarbeitszeit von 10h nicht überschritten wird und im durchschnitt von 6 Monaten nicht mehr als 48h/Woche gearbeitet wird. Über die 10h würde ich rechnerisch zwar auch kommen, aber auch hier wäre ich ja effektiv nur 6h arbeiten.


Mephis

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Antwort auf Beitrag von MamaausM

Nun habe ich den ganzen morgen Artikel und Gerichtsurteile gelesen, da raucht einem der Kopf. Grundsätzlich darf man während einer unwiderstehlichen Freistellung eine neue Tätigkeit aufnehmen. Unter Berücksichtigung der Steuerklasse 6 für einen der Jobs. Allerdings steht in einem Arbeitsvertrag vom aktuell Arbeitgeber eine Anrechnungsklausel. Dadurch kann er mir das Gehalt entsprechend anrechnen. Was dann wahrscheinlich zu 0 gehen würde. Damit lohnt sich das finanzielle so gar nicht. Bleibt also nur zu hoffen, dass ich früher raus kann. Dann kann ich mir nämlich noch Urlaub aus der Elternzeit verrechnen lassen. Dass der gekürzt wird hat man mir nämlich nie mitgeteilt.