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Wer kennt sich aus? Bestimmungen Niedersachsen

Wer kennt sich aus? Bestimmungen Niedersachsen

janthu

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Hallo in die Runde, ich werde im www. nicht schlau... Bleibt es in Niedersachsen ab dem 8.6 bei den Kontakten, bei max. 10 Personen aus max. 2 Haushalten? Oder wird da auch gelockert? Weiß das zufällig jemand? Danke


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von janthu

Die Anhörung ist gestern abgeschlossen. Neue Erkenntnisse sind nach meinem Kenntnisstand am 11.06. zu erwarten. Du kannst natürlich noch die Hotline vom Land Niedersachsen anrufen und nachfragen, ob es schon unter der Hand etwas neues gibt. An sonsten musst Du bis nächste Woche warten, was Dir wahrscheinlich nicht weiter hilft.


janthu

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Danke dir


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von janthu

Maximal 10 Personen ODER Personen aus 2 Haushalten (da können es mit vielen Kindern schonmal mehr werden)


Jayjay

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Antwort auf Beitrag von janthu

Ich werd hier auch aus vielem nicht mehr schlau, aber das hilft jetzt leider auch nicht weiter... Aber vielleicht weiß das wer (auch Niedersachsen): Ich weiß, dass man seit einigen Wochen wieder auf dem Sportplatz trainieren darf. Dazu gibt es Vorgaben vom Land (Gruppengröße egal, Hauptsache Mindestabstand und Hygienevorschriften beachten - jetzt mal grob gesagt) und Empfehlungen von den Verbänden. Ganz oben steht der DOSB, dem sich viele andere Verbände mit ihren Empfehlungen anschließen. Die Vereine oder die Städte entscheiden dann, was sie erlauben (bei uns sind 10 pro Trainingsgruppe erlaubt, in anderen Vereinen zum Beispiel nur 5, weil Letzreres der DOSB empfiehlt). So weit so gut, hat aber auch eine Weile gedauert, bis man das durchgeblickt hat. Nun gibt es einige Sportgruppen, die auch außerhalb einer Sporteinrichtung trainieren. Und angeblich sei das erlaubt, erzählte mir gestern ein Trainer. Der NTB würde das erlauben. Wichtig sei nur der Mindestabstand. Ich hab dann mal nachgeschaut und kann diesbezüglich nicht wirklich was finden. Es würde mich auch wundern, denn Lauftreffs sind ja noch verboten, wenn ich das richtig verstanden habe. Mich nervt das alles grad irgendwie total. Da hält man sich an die Vorschriften, versucht irgendwie damit klarzukommen und allen gerecht zu werden wegen der Gruppengröße, und andere sch... quasi drauf.


AKAM

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Antwort auf Beitrag von Jayjay

Hallo, vielleicht hilft dir das weiter: https://www.lsb-niedersachsen.de/fileadmin/daten/dokumente/Grundsatzfragen/20200525_FAQs_MI_zur_Verordnung_25._Mai_ohne_%C3%84nderungsmodus.pdf Auszüge daraus: "Wo darf ich Sport treiben? - Erlaubt ist zum einen die körperliche und sportliche Betätigung im Freien, also auch auf Wegen und Wiesen in Parks und auf Bürgersteigen. Hier gelten die allgemeinen Verhaltensregeln im öffentlichen Raum (möglichst alleine, mit den Personen aus dem gleichen Hausstand, mit einer weiteren Person bzw. mit höchstens einem weiteren Hausstand)." "Mit wie vielen Personen darf trainiert werden? - Bei der Zahl der Trainierenden auf den Sportanlagen gibt es keine pauschale Begrenzung. Entscheidend ist der Abstand zwischen den einzelnen Personen (zwei Meter). Außerhalb der öffentlichen und privaten Sportanlagen an der frischen Luft, gelten die allgemeinen Vorgaben der niedersächsischen Verordnung (max. zwei Hausstände)." Ich hoffe, dass das die aktuellste Verordnung ist ... Ohne Gewähr also. LG Anja