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Goldbear

Guten Morgen, du bist ja vom Fach. Ist beim Spitzensteuersatz die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag (bei Verheirateten) ca. 273,00 €? Das ist ja dann sowieso ein jährlicher Bonus von rund 800,00 € für höhere Einkommen. LG Goldbear


Leena

Antwort auf Beitrag von Goldbear

Na ja, ich habe eigentlich mehr mit den Rechtsvorschriften zu tun, das Rechnen überlasse ich dann dem Computer. ;-) Aber im Prinzip hast Du Recht - bei einem Spitzensteuersatz von 42% spart man beim 1. und 2. Kind beim Kinderfreibetrag im Rahmen der Vergleichsrechnung mit dem Kindergeld rund 830 € / Jahr. Beim 3. und 4. … Kind sowie beim Spitzensteuersatz von 45% natürlich noch etwas mehr. LG, L.