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Gericht kippt 15-km-Regel

Gericht kippt 15-km-Regel

Mitglied inaktiv

https://www.sueddeutsche.de/bayern/corona-bayern-news-urteil-15-kilometer-regel-1.5184897 Gilt das jetzt nur für Bayern oder im Allgemeinen?


Goldbear

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nur für Bayern


Berlin!

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Nur für Bayern. Aber mit deutlicher Signalwirkung.


Ellert

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das wäre es ja


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von Ellert

Wenn diese Regelung jetzt schon gekippt wurde, wird eine komplette Ausgangssperre wohl noch schneller gekippt werden.


Briefkopf

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Das eine (15 km Regel) hat mit dem anderen (Ausgangssperre) nichts zu tun. Das erste wurde wegen der Unbestimmtheit der Regelung für unwirksam erklärt. Die Regelung muss also konkreter geregelt werden. Dann ist alles ok. Bei der Ausgangssperre gibt es keine Probleme mit dr Bestimmtheit der Regelung.


Ellert

Antwort auf Beitrag von Briefkopf

Eben drum befürchte ich ja auch die Ausgangssperren die dann ganz konkret sind dann wäre die Klage nach hinten losgegangen Hier ist die Ausgangssperre aufgehoben worden als die 15 km kamen


Berlin!

Antwort auf Beitrag von Ellert

1. Es war keine Klage, es war ein Eilverfahren 2. Wenn eine Regelung für rechtswidrig erklärt wird, gilt deswegen nicht gleich die nächst schärfere 3. Auch eine Ausgangssperre muß Verhältnismäßig sein, also geeignet, bestimmt genug und angemessen.


Ellert

Antwort auf Beitrag von Berlin!

na FALLS die neue Variante zuschlägt und die Zahlen hochgehen wie in manchen Ländern ist eine Ausgangssperre sehr wohl verhältnismäßig und auch geeignet bleiben die Zahlen unten dann sicher nicht


Briefkopf

Antwort auf Beitrag von Berlin!

Ein einstweiliger Rechtsschutz nach §47 VI VwGO bei einem Normenkontrollverfahren im Hauptsacheverfahren ist für dich keine Klage? Nur weil ein Beschluss anstelle eines Urteils ergeht? Die Regelung in der Bayerischen Verordnung wurde nicht nur für rechtswidrig erklärt, sondern wurde außer Vollzug gesetzt.