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Bewerbung, wenn schwanger

Thema: Bewerbung, wenn schwanger

Hallo, ich bin seit Anfang Juli zuhause, weil mein letzter Job wegen Projektschluss gekündigt wurde. In der Arbeitslosenzeit wurde ich schwanger. Nun möchte ich aber nicht untätig bis zur Geburt herumsitzen und habe doch heute wieder eine Bewerbung losgeschickt. Ich habe mal nicht reingeschrieben, dass ich in der 12. Woche schwanger bin. Es wäre ein 10-Stunden-Job an einer Fachhochschule, den ich ja auch nach dem Mutterschutz weitermachen könnte. (Ich weiss, was mit der Geburt auf mich zukommt, ist schon mein 3. Kind.) Sollte ich zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden, müsste ich dann aber wohl gleich sagen, dass ich schwanger bin, oder? Wie ist die Rechtslage da in Deutschland? Ich wohne zwar in Ö, aber wird wohl ähnlich sein. Was würdet ihr tun? Oder würdet ihr die Hände in den Schoß legen und bis nach der Geburt warten? (Ich würde aber halt auch ein bisserl Geld gebrauche, da ich nur mehr ganz kurz Anspruch auf Arbeitslose habe und dann nix mehr bekomme, erst dann nach der Geburt wieder Kindergeld, wie es bei uns heißt.) Lg Sana

Mitglied inaktiv - 26.10.2007, 16:11



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Du darfst die Schwangerschaft verschweigen und auch wenn Du danach gefragt wirst, darst Du lügen. Einzige Ausnahme: Die Arbeitsschutzbestimmungen würden nicht zulassen, dass Du dort arbeitest (trifft vermutlich nicht zu). Sobald Du den Vertrag hast, bist Du unkündbar. Sch.... Situation für einen Arbeitgeber, weil die Probezeit damit nicht mehr gilt, ist aber so. Gruß Tina

Mitglied inaktiv - 26.10.2007, 16:20



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"Sobald Du den Vertrag hast, bist Du unkündbar." Aber doch nur, wenn der Arbeitsvertrag auch unbefristet ist, oder?

Mitglied inaktiv - 26.10.2007, 18:40



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Woher hast Du denn die Info? Nach dem Mutterschutzgesetz kann eine Schwangere nicht gekündigt werden, egal was für ein Vertrag vorliegt.

Mitglied inaktiv - 26.10.2007, 23:02



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Hallo, Glückwunsch zur SS! Das Thema hatte ich heute in meinem Mailkasten. Da stand u. a. drin, dass sie eigentlich die Frage garnicht stellen dürfen. Wenn doch, der AN aber lügen darf - sofern die SS nicht den Arbeitsantritt ausschließen würde. Als Beispiele wurden Model, Tänzerin genannt und dergleichen. Mit deinem Job bist du da also nicht dabei ;-) Also darfst du lügen. Ich würde es probieren. Und wenn es dann so weit ist, dass du mit der Wahrheit rausrückst, dann dazu sagen, wie deine weiteren Arbeitspläne dort sind. Das wird sie sicher freuen. Wenn man Frauen einstellt, müssen die AG ja damit rechnen, dass diese schwanger werden (möchten) oder sind. Gruß und alles Gute, Bianca

Mitglied inaktiv - 26.10.2007, 18:47



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Wenn Du beim Arbeitsmarktservice meldest, dass Du schwanger bist, bekommst Du weiterhin Arbeitslosengeld oder einen anderen Ersatz. Wenn es ums Geld geht, würde ich mal nachfragen. LG, Claudia

Mitglied inaktiv - 26.10.2007, 21:37



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Hallo, wegen Arbeitsmarktservice: hier habe ich die SS gemeldet. Leider läuft aber mein Anspruch auf Arbeitslose Mitte November aus. Eine SS verlängert bei uns in Ö nicht den Bezug. Ich könnte nur um "Notstandshilfe" ansuchen, das geht aber nicht, weil das Einkommen des Mannes dazugerechnet wird und mein Mann grad ein bisschen über der Grenze verdient. :-(( Trotzdem danke Lg Sana

Mitglied inaktiv - 27.10.2007, 08:02



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Wow, die Wahrheit verschweigen. Ich glaube, dass kann ich nicht. Aber ich würde, glaube ich, argumentieren, dass ja auch eine andere Frau, die sie einstellen, gleich drauf schwanger werden könnte und auch männliche Bewerber wechseln oft nach 6 Monaten den Job wieder... Naja, mal sehen, ob ich überhaupt eingeladen werde. Werde euch berichten. Lg Sana

Mitglied inaktiv - 27.10.2007, 08:04



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Bist Du Dir sicher, dass Du kein Geld mehr bekommst? Bist Du schon so lange arbeitslos, dass es ausläuft? Bei mir wars nämlich so, dass ich "nicht vermittelbar" war, als ich schwanger wurde! Wohne übrigens auch in Österreich!!! LG, Claudia

Mitglied inaktiv - 27.10.2007, 16:10