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Brückenteilzeit

Brückenteilzeit

Ani123

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Antrag gestellt auf Brückenteilzeit.  Reduzierung von 39 auf 33 Wochenstunden.  Arbeitszeiten mit angegeben.  Arbeitgeber stimmt Brückenteilzeit,  lehnt Arbeitszeiten ab. Er fordert, dass ich später anfangebsoll als bisher, was bedeuten würde, dass ich wieder so lange arbeite wie vorher. In dem Fall macht Brückenteilzeit für mich keinen Sinn. Gilt der Antrag jetzt als genehmigt, trotz Ablehnung der genannten Arbeitszeit? Kann ich den Antrag wegen der Ablehnung der genannten Arbeitszeiten zurückziehen und weiter Vollzeit tätig sein? 


MamavonMia123

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Antwort auf Beitrag von Ani123

Eine sehr gute Frage. Das würde mich auch sehr interessieren. Auch, was man zB beim Antrag beachten muss... Wie hast du es genau im Antrag formuliert? Geht daraus hervor, dass dein Antrag auf Stundenreduzierung sich eben nur auf die vorgeschlagenen Zeiten bezieht? Oder sind die Zeiten eher ein Vorschlag gewesen? Frag doch mal bei Frau Bader. Wenn die Brückenteilzeit aufgrund von Kinderbetreuung ist , fällt es doch in den Bereich RuB.  


Ani123

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Antwort auf Beitrag von MamavonMia123

Es geht aus dem Antrag nicht hervor,  dass sich die Brückenteilzeit auf genau die Zeiten bezieht. Es wird empfohlen Zeiten zu nennen und das habe ich gemacht. 


die_ente_macht_nagnag

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Antwort auf Beitrag von Ani123

"Bei der Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit eines Teilzeitbeschäftigten auf bestimmte Wochentage und bei einer Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit auf bestimmte Uhrzeiten (Lage der Arbeitszeit) sind die Vertragsparteien frei."  Brückenteilzeit heißt ja nur, dass du zeitlich begrenzt weniger Stunden arbeitest. Wie die Kürzung nun vorgenommen wird, musst du mit deinem AG verhandeln und da sind betriebliche Abläufe nunmal zu beachten. Wenn du bis 15 Uhr gebraucht wirst (ich weiß ja nicht was du arbeitest), dann wird 14 Uhr Arbeitsende schwierig durchzusetzen sein. Wenn du dem Teilzeitvertrag zugestimmt hast, dann gilt er auch. 


Ani123

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Antwort auf Beitrag von die_ente_macht_nagnag

Ich habe den Antrag gestellt und als Antwort bekommen,  dass der Brückenteilzeit zugestimmt wird, die genannten Arbeitszeiten abgelehnt werden. Habe ich damit zugestimmt? Arbeitszeiten bis 14 Uhr sind möglich. Ich habe Kolleginnen welche TZ in EZ bis 13 Uhr bzw. 13:30 Uhr arbeiten. Eigentlich kein Problem,  wobei mein Arbeitgeber auch gerne nachmittags Personal da haben möchte. (Statt nur 1 Person mind. 2 und das soll ich weiterhin mit abdecken). 


die_ente_macht_nagnag

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Antwort auf Beitrag von Ani123

Ich würde sagen die Brückenteilzeit ist genehmigt, da der AG der Stundenkürzung zugestimmt hat. Die tatsächliche Verteilung der Stunden muss separat verhandelt werden, aber du hast keinen Anspruch früher Feierabend zu machen. Du schreibst ja selbst, dass es für deinem AG wichtig ist, dass mehr als 1 Person bis 14 Uhr da ist. Das andere Kollegen nicht so lange arbeiten, ändert nichts an dem betrieblichen Bedarf und ist für deine Vereinbarung irrelevant.


zweizwerge

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Antwort auf Beitrag von Ani123

Ein Vertrag wird duch Angebot und Annahme wirksam. Du hast den Antrag gestellt (Angebot) und er hat geantwortet (Annahme bzw. Ablehnung). Die interessante Frage ist, ob Du Dein Angebot so geschreiben hast, dass daraus hervorgeht, dass Du an der verkürzten Zeit nur interessiert bist, wenn Du früher nachhause gehen kannst bzw. in den von Dir genannten Arbeitszeiten arbeiten kannst. Wenn das der Fall ist (z.B. wenn Du geschreiben hast, um mein Kind nachmitags betreuen zu können, ...), dann würde ich sagen, dass er Dein Angebot nur komplett annehmen oder ablehnen kann und daher seine Antwort als neues Angebot zu sehen ist. Dies kannst Du annehmen oder ablehnen. Im Falle der Ablehnung seid Ihr wieder bei 0, also bei den Verhältnissen wie vor Deinem Antrag auf Brückenteilzeit => Du kannst also weiter Vollzeit arbeiten, weil Dir die reduzierten Stunden alleine nichts helfen. Am besten ist aber, wie eiegntlich immer, wenn Ihr darüber redet :-). Vielleicht kannst Du ja anbieten, dass Du bereit bist, nachmittags zu arbeiten, wenn die andere Nachmittags arbeitende Person im Urlaub oder krank ist - falls das für Dich machbar wäre, wäre das evtl besser als nichts? Oder, wenn es dem Arbeitgeber um das Arbeitsvolumen geht, dass Du morgens früher anfängst und keine Stunden reduzierst sondern nur die Arbeitszeit änderst, oder dass Du Abends von daheim noch 2 Stunden arbeitest, wenn evtl. Dein Partner betreuen kann. Alles natürlich nur, wenn machbar für Dich. Viel Erfolg!


zweizwerge

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Antwort auf Beitrag von zweizwerge

Ich will auch Absätze!