Hallo zusammen,
Wir haben folgendes Problem:
Da meine Freundin noch in der Ausbildung ist, werde ich in Elternzeit gehen.
ET ist der 4.6. und der nächste Schulblock für sie, startet am 18.6. Den müsste sie wahrnehmen, damit sie ihre Ausbildung, ohne ein komplettes Jahr wiederholen zu müssen, abschließen kann.
Deshalb hatte ich eigentlich geplant ab dem 16.6. In Elternzeit zu gehen.
Jetzt meinte mein Arbeitgeber, das wäre nicht möglich. Ich müsste ab ET, oder ab dem 2. LM zuhause bleiben.
Stimmt das? Oder kann ich den start der Elternzeit frei aussuchen?
Meinen Antrag auf Elternzeit habe ich mit 3 Monaten Frist, vorher eingereicht.
Schon mal vielen Dank im vorraus
von
Pascello
am 02.05.2018, 14:28
Arbeitgeber hat Recht. Ab ET oder eben ab 2., 3., x. ... LM. Datum aussuchen geht nicht.
von
Junijunge
am 02.05.2018, 17:35
mit beispielen geantwortet, guck mal rüber
von
mellomania
am 02.05.2018, 20:19
Danke schön
von
Pascello
am 02.05.2018, 20:41
gerne! alles gute!! und denk dran, du teilst das nur mit! da hat der AG überhaupt!!! kein mitspracherecht! lass dich da nicht verunsichern von wegen projekte fertig machen und könntest du ein paar tage später etcpp. NO! sonst geht dir das elterngeld flöten!!
von
mellomania
am 02.05.2018, 20:46
... oder wieso bist du dir so sicher, dass das Kind genau am 4.6. kommt? Was ist, wenn es eine Frühgeburt wird? Und ihr wisst schon, dass das Kind auch im Rahmen des Normalen mal 14 Tage früher oder später kommen kann.
Insofern hat der Arbeitgeber Unrecht, dass du nur ab ET (was ja nur der ERRECHNETE Entbindungstermin ist) in Elternzeit gehen kannst. Du wirst natürlich zum TATSÄCHLICHEN Entbindungstermin in Elternzeit gehen. Und das wird weder unbedingt der 4.6., noch unbedingt der 16.6. sein, denn den Tag der tatsächlichen Geburt kann keiner voraussehen, es sei denn wie gesagt, es handelt sich um einen geplanten Kaiserschnitt - und selbst dann kann das Kind immer noch zu früh kommen.
In deinem Elternzeitantrag musst du es also so formulieren, dass du mit dem Tag der Geburt in Elternzeit gehen wirst (oder auch ab dem 2. oder 3. Lebensmonat). Ein verbindliches Datum zum Elternzeitbeginn kannst vor der Geburt nämlich gar nicht abgeben, nur zur ungefähren Orientierung des Arbeitgebers den unverbindlichen, errechneten Termin, welcher aber im Falle eines ganz anderen tatsächlichen Geburtstermins nicht bindend für dich ist.
Mitglied inaktiv - 10.05.2018, 12:22
Antwort auf diesen Beitrag
... ich wäre mir nicht mal so sicher, ob deine Freundin in den ersten 8 Wochen nach der Geburt überhaupt ausgebildet werden darf (gesetzliche Mutterschutzfrist!). Es gibt da ein ziemlich neues Gesetz, das schwangere Studentinnen und Azubis bzgl. Mutterschutz mit schwangeren Arbeitnehmerinnen gleichstellt. Weiß aber nicht, ob das genauso verpflichtend oder freiwillig ist.
Mitglied inaktiv - 10.05.2018, 13:00