Elternforum Alleinerziehend, na und?

Wohngeld und Umfang Kindesunterhalt

Wohngeld und Umfang Kindesunterhalt

ohno

Beitrag melden

Hallo! Ich lebe getrennt mit meinen Kindern und habe zwischenzeitlich Antrag auf Wohngeld und Kinderzuschlag gestellt und eine Unterhaltsvereinbarung zwischen dem KV und mir bzgl Kindesunterhalt übermittelt. Die Zahlbeträge liegen unter dem Betrag eines Unterhaltsvorschusses vom Amt. Bin aber froh, dass mein Mann überhaupt was zahlen kann. Jetzt teilte mir die Wohngeldstelle mit, sie hätte mit dem SB des Jugendamtes telefoniert - ich könnte Antrag auf Ergänzung vom UH stellen, mir würde für jedes Kind dann noch Betrag X zustehen (Differenz bis zur Höhe des Betrages nach dem UVG). Ich bin aber froh, dass ich mich mit meinem Mann nun einigen konnte ohne Streiterei o.a. Auch wenn der Kindesunterhalt so gering ist, wir haben einiges anderes vereinbart, so dass er nebenher noch genug für die Kids übernimmt + die Zahlung vom Barunterhalt eben. Aus diesem Grund war meinerseits auch garnicht angedacht, in die Richtung was zu beantragen. Nun soll ich dem Wohngeldamt aber unter Fristsetzung mitteilen, ob ich solch einen Antrag stellen werde. Meine Fragen daher: Wenn ich angebe, dass ich keinen Antrag wg UHV stellen möchte, kann genau aus diesem Grund mein Antrag auf Wohngeld abgelehnt werden? Unabhängig, ob mir ein Zuschuss zustehen würde oder nicht? Ich meine, dass Wohngeldamt prüft ja nicht, was der KV nebenher noch "in Natura" leistet. Oder Wird " einfach" der mir bzw den Kindern zustehende UHV beim Einkommen hinzugerechnet, pauschal sozusagen? Und danach dann ein evtl. Mietzuschuss berechnet? Für die Differenz von Barunterhalt und UV kommt der Staat ja sicher nicht auf, deswegen gehe ich von letzterer Variante aus. VG ohno


la-floe

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von ohno

hallo, dein Mann ist als erstes dazu verpflichtet, den angemessenen Unterhalt für eure Kinder aufzubringen. Du kannst gerne auf die korrekte Berechnung verzichten, kannst aber dann keine anderen Leistungen beantragen. Weil: wieso soll der Steuerzahler einspringen (Wohngeld und Kinderzuschlag bezahlt ja dann die Allgemeinheit) nur weil du netterweise deinem Ex zugestehst, wenig Unterhalt zu zahlen und /oder auf die Berechnung beim JA verzichtest. Also bleibt dir nur, auf die Zuschüsse zu verzichten oder deinen Mann zur Offenlegung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse auffordern zu lassen. Und gang ehrlich? Ich als Mutter 3er Kinder finanziere durch meinen Job lieber eine neue Küche als euer privates Abkommen. floe


mf4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von ohno

Wenn du auf Geld verzichten kannst, weil der Ex ein netter Mann ist dann ist das deine Sache. Mein Ex hätte auch gern so eine liebe Ex, die auf die 50 Euro die er zahlt verzichten würde. Ich bin aber leider böse, denn ich kann nicht drauf verzichten.


Franke

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von ohno

"er nebenher noch genug für die Kids übernimmt + die Zahlung vom Barunterhalt eben." "offiziell geht gar nix, unter der Hand gibt es jeden Monat 150 €. Mama kassiert volle Sozialleistungen, Papa zahlt weniger, als er eigentlich müsste." Bevor Sozialleistungen in Anspruch genommen werden, sollte korrekt berechnet werden, wie viel ein Unterhaltspflichtiger leisten kann. Das kann ja mehr sein als UHV, vielleicht auch mehr als voller Regelbetrag nach Düsseldorfer Tabelle.