Mitglied inaktiv
Hi, eher wohl an Ralph oder wer es sonst noch weiß Wenn ich jetzt einen Teilzeitjob beginne, mit dem ich (wovon auszugehen ist) finanziell noch unter dem jetzigen ALG I-Betrag liege, dann kann ich doch aufstockend Wohngeld oder ALG II??? ich steig nicht durch, jedenfalls aufstockend etwas beantragen, falls das Gehalt nicht zur Deckung meiner Lebenshaltungskosten reicht. Spielt es DANN, wenn ich arbeiten gehe, IMMER NOCH - so wie jetzt - eine Rolle, ob ich in einer Wohnung wohne, die eigentlich für mich als AE mit Kind zu teuer bzw./und zu groß ist oder nicht? Versteht einer was ich meine? LG und noch einen schönen Samstag Sue
...oft kommst du, wenn du "nur" Wohngeld beziehst (so wie ich), besser bei weg, denn dann ist es auch völlig ok, wenn du die Wohnung behälst. Ausgerechnet wird es dir von der ARGE, denke ich mal, sobald du Arbeit hast. Wenn du dann keinen Anspruch auf Alg2 hast, musst du Wohngeld beantragen.
danke erstmal. gut ABER das ist ja die Frage, bekäme ich dann (weiter) ALG II - spielt es DANN eine Rolle für die, wie groß und teuer die Wohnung ist oder ist es ihnen egal? Darum gehts mir.
Soweit ich es verstehe, kann man Wohngeld ja nur beantragen, wenn man keinen Anspruch auf (aufstockendes) ALG2 hat...also da über der Grenze liegt, aber einen anderen Wert an verfügbarem Einkommen nicht überschreitet. Dann ist es auch nicht so wichtig, daß die Wohnung Arge-tauglich ist...das hängt dann von anderen Faktoren ab bzw. Du bekommst halt nur eine gewisse Miethöhe (je nach KM und auch Größe...) bezuschußt. Ich hatte auch mal einen Antrag auf Wohngeld gestellt, da ich definitiv über der ALG2-Grenze lag und mir der Internet-Rechner ca. 50 Euro ausgerechnet hatte...in Wirklichkeit habe ich 3 Monate auf die Antwort gewartet, die dann 0 Euro aussagte. Einspruch habe ich keinen eingelegt, da dann eh einen Gehaltserhöhung anstand. Damit haben hier ja einige ähnliche Erfahrungen gemacht, so daß man damit vielleicht erst mal nicht so fest kalkulieren sollte. lg heike
ich denke, wenn du weiterhin Alg ZWEI bekämst, dann würde es ganz sicher eine Rolle spielen. Ich hoffe, Ralph kann dazu noch was sagen.
Da man Wohngeld meines Wissens nur bekommt wenn man KEIN ALG2 mehr bekommt ist das dann der Arge egal aber so lange du ALG2 bekommst wird es auch weiterhin eine Rolle spielen.
Hallo, es könnte auch die Situation geben, daß du z.B. einen Teilzeitjob hast, bei dem du immer noch aufstockend ALGII bekommst. Zusätzlich könnte es dann passieren, so wie vielen in letzter Zeit, daß sie dann für das Kind bzw. die Kinder Wohngeld beantragen müssen. Sobald das Kind dann Wohngeld erhält und du also dann mit deinem Gehalt + Wohngeld fürs Kind + evtl. Unterhalt fürs Kind oder UVG immer noch zuwenig hast, bekommst DU (nicht das Kind) zusätzlich noch ALGII. Auch wenn das dann ganz wenig ist, was du noch bekommen würdest von der ARGE, solange du da noch "dranhängst" können die dir jederzeit vorrechnen, daß die Wohnung zu groß/zu teuer ist und verlangen, daß du dir was adäquates suchst. Gruß, matiz
ich bekam von der Arge die Aussage dass, sobald ich ergänzend ALG II beziehen würde (und wenn es nur ein paar Euro wären), die Wohnungsgröße und Mietobergrenze bindend sind. Da meine Wohnung viel zu groß ist, hätte das den Umzug bedeutet. Ich habe dann den Kinderzuschlag beantragt. LG Sylvia
hatte es gerade ....hatte ja im einen 20-std. angefangen und wohngeld beantragt ...wurde abgelehnt ...weil ich noch ein paar euros alg2 bekommen würde ...bekam ich dann auch ... jetzt arbeite ich 25 std. und werde erneut antrag auf wohngeld stellen ...für arge und wohngeld-amt zählen andere sachen wegen der wohnung (für die arge ist die wohnung, in der wir wohnen 100 € zu teuer, die ich selber getragen habe ....) viel erfolg salsa
Wenn ich Elterngeld erhalte und es "knapp" ist...muss ich dann ALG II oder Wohngeld beantragen?
Sidney, als ich Elterngeld bezogen habe, habe ich auch zuerst einen Antrag auf Alg2 gestellt. Aus dem fiel ich raus (lt. Berechnung) und wurde somit zur Wohngeldstelle überwiesen.
Kann ich dann nicht gleich zur Wohngeldstelle gehen? Und muss ich da warten bis das Elterngeld einsetzt oder kann ich da vorher schon nachfragen und später nur den Antrag einreichen? Laut Rechner stünde mir nämlich was zu. Hab hier gerechnet (bekäme Lastenzuschuss wegen Wohneigentum): http://www.biallo.de/finserv/rechnerinframe/Soziales/Lastenzuschussrechneri.php?email=+email%40adresse&an=1&ergaa=&bl=10&fm=2&st=20&kb=240&sb=65&qm=150&et1=3&ea1=0&ek1=685&ss1=0&f1=0&f2=0&f4=2&f5=0&f3=0&ergtyp=0&lS=06&Seite=1&rub=sozi&sub=&subrub=Lastenzuschuss
Wenn du weißt, was du an Elterngeld bekommst, würde ich schon mal zur ARGE gehen und das berechnen lassen. Die ist , denke ich, erste Anlaufstelle.
also ich bekomme Elterngeld und ALG II aufstockend... ich würde einfach zum Amt gehen... die prüfen ja dann deinen Bedarf und schicken dich wenn nötig zur Wohngeldstelle...
ich denke es kommt drauf an wieviel dir zum Leben noch fehlt... sind es 100-200 Euro, bekommst du sicher Wohngeld, vielleicht noch Kindergeldzuschlag ? Ansonsten ALG II aufstockend...
wie das mit der Wohnung ist kann ich dir leider nicht sagen...
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