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Wohngeld, ja oder nein?

Wohngeld, ja oder nein?

Stuff84

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Ich benötige mal euren Rat. Man hat mir geraten Wohngeld zu beantragen. Zur Zeit arbeite ich Teilzeit und mit Steuerklasse 2 bekomme ich etwa 800€, dazu den Mindestunterhalt und Kindergeld. Es ist nicht viel, aber ich komme klar. Wenn ich Wohngeld bekommen sollte ginge es natürlich etwas besser und ich könnte auch mal was für schlechte Zeiten weg packen oder auch mal was schönes mit meinen Kids unternehmen. Allerdings ist es so das ich mich scheue das Geld zu beantragen, ich möchte nicht von anderen ausgehalten werden müssen sondern für uns selber sorgen können. Zum anderen schläft mein Freund auch an 4 Tagen die Woche bei mir schläft (Essen und duschen tut er zu Hause) und ich bedenken habe das mir daraus jemand einen Strick drehen könnte. Wie seht ihr das?


shinead

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Antwort auf Beitrag von Stuff84

Du gehst bitte zum Amt und stellst einen Antrag auf Wohngeld! Wenn es Dein Gewissen erleichtert, dann erzählst Du denen von den Übernachtungen Deines Freundes. Wenn daraufhin wirklich kein Wohngeld gezahlt werden sollte, dann forderst Du bitte das Geld von Deinem Freund ein.


Stuff84

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Antwort auf Beitrag von shinead

Danke dir, naja von meinem Freund kann ich nichts verlangen, er hat selber nicht genug zur Zeit.


shinead

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Antwort auf Beitrag von Stuff84

Dann kann er im Falle der Verweigerung des Wohngeldes halt nicht mehr bei Dir übernachten. (Abgesehen ist davon ist alles was nicht mehr als 6 Wochen am Stück ist Besuch und nicht Mitbewohner, würde mir also bezüglich des Wohngeldes keine Gedanken machen.)


Stuff84

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Antwort auf Beitrag von shinead

Ah ok das wusste ich nicht, dachte wenn es regelmäßig so ist kann man mir das negativ auslegen. Er hat halt für Morgens auch sein Zeug fest bei mir.


spiky73

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Antwort auf Beitrag von Stuff84

Ich bin ganz bei shinead. Und auch von mir: Wegen deinem Freund mußt du dir keinen Kopf machen, denn er lebt nicht mehr als 6 Wochen am Stück ohne Unterbrechung bei dir. Dazu kommt: Er steht nicht im Mietvertrag, nicht an der Türklingel ;-) und ist auch nicht bei dir angemeldet. Dazu wirtschaftet ihr nicht aus einer Tasche. Also alles gut, so lange sich dieses Verhältnis nicht ändert. Daher solltest du auch keine Skrupel haben, Wohngeld zu beantragen. Sollte sich jemals etwas in diesem Gefüge ändern, gehst du zum Amt und zeigst diese Änderung an. Und bis dahin nimmst du das Geld - es kommt ja auch deinem Kind zugute.


Stuff84

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Antwort auf Beitrag von spiky73

Danke, ja ich denke für meine beiden wird das besser sein, es nervt mich in letzter Zeit extrem an das ich ständig Nein sagen muss wenn sie mal etwas möchten wie neulich zB eine Malzeitung. Ich dachte nur wenn er so regelmäßig da ist könnte das eventuell zu einem Problem werden. Rechnen die nur mein Nettogehalt als Einkommen oder zählt der Unterhalt der Mädchen und das Kindergeld aus dazu?


spiky73

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Antwort auf Beitrag von Stuff84

Du, ich habe vor Jahren zwar mal in einer Wohngeldstelle ausgeholfen, aber an Feinheiten kann ich mich beim besten Willen nicht mehr erinnern. Das war noch zu Zeiten, wo es Sozialhilfe gab, so lange ist das schon her... Aber ich weiß noch, daß die Berechnung im Vergleich zur Sozialhilfe eine andere Grundlage hatte, es wurde mit vielen Pauschalen gearbeitet, dementsprechend mußten auch nicht so viele Unterlagen eingereicht werden, und ich kann mir vorstellen, daß sich zumindest dies mit Einführung von H4 nicht geändert hat... Wie gesagt, ich würde es einfach beantragen, ohne den Freund zu thematisieren. Weil er zwar regelmäßig da ist, aber irgendwie zum momentanen Zeitpunkt kein Mitglied deines Haushalts. Und sollte sich das jemals ändern, kann man das immer noch angeben...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Stuff84

Wohngeld zu beantragen ist eine gute Idee. Selbst wenn du nur ein paar Euro Wohngeld bekommst kannst du trotzdem das Bildung und Teilhabepacket nutzen und zB Klassenfahrten bezahlt bekommen, Mittagessen in Kita und Schule werden zum Teil übernommen, spoetvereine werden bezahlt, bei Schulkindern gibt es zwei Mal im Jahr Zuschüsse für Schulmaterial. Hier zahlt man auch weniger für Schwimmbad und Bücherei wenn man Wohngeld bekommt. Da kommt eine große Entlastung zusammen. Und es zu beantragen ist wirklich nicht sehr aufwendig. Und es lohnt sich eben auch wenn das Wohngeld selbst nicht so hoch ausfällt. Jeckyll


leaelk

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Antwort auf Beitrag von Stuff84

Unterhalt wird beim Einkommen mit berechnet. Kindergeld nicht. LG leaelk


clarence

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Antwort auf Beitrag von Stuff84

Ja, bitte mach das.


Babybauch November13

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Antwort auf Beitrag von Stuff84

Hallo Stuff, Beantragte das Wohngeld - und zwar ohne schlechtes Gewissen! Diese Möglichkeit wurde ja für Menschen in Situation wie die deine eingeführt, eben als "übergangs-/ Notfalllösung". Alles liebe