Elternforum Alleinerziehend, na und?

wo bekomme ich den beratungsschein her?

wo bekomme ich den beratungsschein her?

jessy-less

Beitrag melden

ich bekomme ja harz4, will mir jetzt nen anwalt nehmen (für umgang, unterhalt, sorgerecht usw) und weiß aber nicht, wo ich den beratungsschein herbekomme. kann mir das jemand sagen?


taram

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von jessy-less

Bei der Rechtsantragsstelle deines Gerichts. Meit von 8-12 oder 13 Uhr geöffnet, meist sogar von Mo-Fr Und alles an Papieren mitnehmen, was man so hat - sogar Mietvertrag und alles was eben für das Familiengericht wichtig wäre. Die Rechtsantragsstelle ist nicht auf dem Familiengericht sondern auf dem "normalen" Gericht


Ralph

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von jessy-less

Man geht zur öffentlichen Rechtsauskunft und läßt sich dort beraten, Öffnungszeiten... Moment... *schauundguck*... Montag bis Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr Montag und Donnerstag von 17.00 bis 18.30 Uhr... .. das ganze kostet 3 Mark!! Spaß beiseite, wer hier bundeseinheitliche ÖFFNUNGSZEITEN (!!!) nennt, gibt keine seriöse Auskunft. Es gibt in jeder Gemeinde juristische Hilfe für Menschen mit wenig Einkommen, nur ist die unterschiedlich organisiert. Bei uns gibt es tatsächlich die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA). Da geht man hin und bekommt (meistens) fundierte Hilfe. Benötigt man längerfristig Hilfe, also wirklich "einen Rechtsanwalt", beantragt der Prozesskostenhilfe (PKH). Wie das nun bei Dir aussieht, müßte Dir eigentlich jedes Sekretariat eines Gerichts sagen können. Am besten rufst Du dort einmal an (Amtsgericht, Landgericht, völlig egal). Im besten Falle können die Dir auch Öffnungszeiten und/oder Telefonnummern der zuständigen Dienststelle nennen. Viele Grüße Ralph


taram

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Ralph

3 Mark - du bist ja lustig


Ralph

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von taram

... würde die Fragestellerin in Hamburg wohnen, würde sie mit Deinen Angaben grad gar nix anfangen können. Sicherlich gut gemeint, aber nicht unbedingt zielführend. Viele Grüße Ralph


taram

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Ralph

Sag mal Ralph, warum sind meine Angaben nicht zielführend?


Ralph

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von taram

... in denen es gar keinen Beratungsschein gibt. Auf die Ausgangsfrage im Betreff gibt es keine pauschale Antwort, jedenfalls nicht so, wie Du sie gegeben hast. Und die Öffnungszeiten solcher Dienststellen sind so vielfältig wie das Angebot von Lehmanns Supermarkt. Diese Frage kommt hier ja öfter, aber es gibt keine allgemeingültige Antwort, genausowenig auf die immer wieder gestellte Frage, wie groß und teuer eine Wohnung nach SGB II-Maßstäben sein darf. LG Ralph


shinead

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Ralph

Aaalso: Die Beratungshilfe ist im Beratungshilfegesetz geregelt. Beratungshilfe wird dann gewährt, wenn es sich um außergerichtliche Streitigkeiten handelt und der Kläger die Voraussetzungen der ratenfreien (= kostenlosen) Prozesskostenhilfe erfüllt. Der Antrag wird mündlich zu Protokoll gebracht. Zuständig ist ein Rechtspfleger des zuständigen Amtsgerichts. Den Vordruck für den Antrag gibt es hier: http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/agI1.pdf, den brauchts aber wie gesagt nicht, erledigt der Rechtspfleger vor Ort. Eine Statistik zur Beratungshilfe gibt es hier: http://www.bmj.de/DE/Service/StatistikenFachinfaormationenPublikationen/Statistiken/Beratungshilfe/artikel.html;jsessionid=2AC7DFE02072A989BF319D8CA39821D2.1_cid102 Zwei Bundesländer nutzen die Beratungshilfe nicht. Es sind Bremen und Hamburg. Hier gibt es nur die Prozesskostenhilfe als Unterstützung. Es sind also mitnichten die Gemeinden die hier ihre Finger im Spiel haben. Ob BerHG oder nicht entscheidet das Land. Die Stadtstaaten haben sich hier m.E. einfach Aufwand durch die andere Bearbeitung erspart. Öffnungszeiten von Amtsgerichten oder Ämtern kann natürlich niemand hier veröffentlichen. Es gibt allerdings eine bundeseinheitliche Behördennummer (115) unter der man Öffnungszeiten und Zuständigkeiten der örtlichen Ämter erfragen kann. *klugscheißermodusaus* Gruß Corinna


taram

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Ralph

In Deutschland hat jeder das Recht auf einen Beratungsschein und Prozesskostenhilfe, sollte das Einkommen zu gering sein.


taram

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von taram

Und nur weil es in Hamburg und Bremen sich anders nennt, die Grundlage ist doch gleich


CKEL0410

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von jessy-less

den gibt es beim zuständigen amtsgericht!


susafi

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von jessy-less

Bei uns beim zuständigen Amtsgericht...


jessy-less

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von susafi

danke! ich hab beim amtsgericht angerufen und kann am montag hinkommen um den zu beantragen