jessy-less
ich bekomme ja harz4, will mir jetzt nen anwalt nehmen (für umgang, unterhalt, sorgerecht usw) und weiß aber nicht, wo ich den beratungsschein herbekomme. kann mir das jemand sagen?
Bei der Rechtsantragsstelle deines Gerichts. Meit von 8-12 oder 13 Uhr geöffnet, meist sogar von Mo-Fr Und alles an Papieren mitnehmen, was man so hat - sogar Mietvertrag und alles was eben für das Familiengericht wichtig wäre. Die Rechtsantragsstelle ist nicht auf dem Familiengericht sondern auf dem "normalen" Gericht
Man geht zur öffentlichen Rechtsauskunft und läßt sich dort beraten, Öffnungszeiten... Moment... *schauundguck*... Montag bis Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr Montag und Donnerstag von 17.00 bis 18.30 Uhr...
.. das ganze kostet 3 Mark!!
Spaß beiseite, wer hier bundeseinheitliche ÖFFNUNGSZEITEN (!!!) nennt, gibt keine seriöse Auskunft.
Es gibt in jeder Gemeinde juristische Hilfe für Menschen mit wenig Einkommen, nur ist die unterschiedlich organisiert.
Bei uns gibt es tatsächlich die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA). Da geht man hin und bekommt (meistens) fundierte Hilfe. Benötigt man längerfristig Hilfe, also wirklich "einen Rechtsanwalt", beantragt der Prozesskostenhilfe (PKH).
Wie das nun bei Dir aussieht, müßte Dir eigentlich jedes Sekretariat eines Gerichts sagen können. Am besten rufst Du dort einmal an (Amtsgericht, Landgericht, völlig egal). Im besten Falle können die Dir auch Öffnungszeiten und/oder Telefonnummern der zuständigen Dienststelle nennen.
Viele Grüße
Ralph
3 Mark - du bist ja lustig
... würde die Fragestellerin in Hamburg wohnen, würde sie mit Deinen Angaben grad gar nix anfangen können. Sicherlich gut gemeint, aber nicht unbedingt zielführend.
Viele Grüße
Ralph
Sag mal Ralph, warum sind meine Angaben nicht zielführend?
... in denen es gar keinen Beratungsschein gibt.
Auf die Ausgangsfrage im Betreff gibt es keine pauschale Antwort, jedenfalls nicht so, wie Du sie gegeben hast. Und die Öffnungszeiten solcher Dienststellen sind so vielfältig wie das Angebot von Lehmanns Supermarkt.
Diese Frage kommt hier ja öfter, aber es gibt keine allgemeingültige Antwort, genausowenig auf die immer wieder gestellte Frage, wie groß und teuer eine Wohnung nach SGB II-Maßstäben sein darf.
LG
Ralph
Aaalso: Die Beratungshilfe ist im Beratungshilfegesetz geregelt. Beratungshilfe wird dann gewährt, wenn es sich um außergerichtliche Streitigkeiten handelt und der Kläger die Voraussetzungen der ratenfreien (= kostenlosen) Prozesskostenhilfe erfüllt. Der Antrag wird mündlich zu Protokoll gebracht. Zuständig ist ein Rechtspfleger des zuständigen Amtsgerichts. Den Vordruck für den Antrag gibt es hier: http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/agI1.pdf, den brauchts aber wie gesagt nicht, erledigt der Rechtspfleger vor Ort. Eine Statistik zur Beratungshilfe gibt es hier: http://www.bmj.de/DE/Service/StatistikenFachinfaormationenPublikationen/Statistiken/Beratungshilfe/artikel.html;jsessionid=2AC7DFE02072A989BF319D8CA39821D2.1_cid102 Zwei Bundesländer nutzen die Beratungshilfe nicht. Es sind Bremen und Hamburg. Hier gibt es nur die Prozesskostenhilfe als Unterstützung. Es sind also mitnichten die Gemeinden die hier ihre Finger im Spiel haben. Ob BerHG oder nicht entscheidet das Land. Die Stadtstaaten haben sich hier m.E. einfach Aufwand durch die andere Bearbeitung erspart. Öffnungszeiten von Amtsgerichten oder Ämtern kann natürlich niemand hier veröffentlichen. Es gibt allerdings eine bundeseinheitliche Behördennummer (115) unter der man Öffnungszeiten und Zuständigkeiten der örtlichen Ämter erfragen kann. *klugscheißermodusaus* Gruß Corinna
In Deutschland hat jeder das Recht auf einen Beratungsschein und Prozesskostenhilfe, sollte das Einkommen zu gering sein.
Und nur weil es in Hamburg und Bremen sich anders nennt, die Grundlage ist doch gleich
den gibt es beim zuständigen amtsgericht!
Bei uns beim zuständigen Amtsgericht...
danke! ich hab beim amtsgericht angerufen und kann am montag hinkommen um den zu beantragen
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