Thaga
der KV ist ja umgezogen... Er sagte, er sieht es nicht ein, Unterhalt zu zahlen, über RA Titel erwirkt, UHV beantragt... Titel geht über 225 Euro, wie bereits geschrieben, rief er beim JA an und fragte nach meiner Kontoverbindung und bekam die Auskunft, er bräuche nur die 133 euro zu zahlen... wie komm ich jetzt an die Differenz, ich wohn in Potsdam und er im Pott...
Ich würde beim Jugendamt (die, die diese Aussage getätigt haben) vorbei schneien, mit dem Unterhaltstitel in der Hand und um schriftliche und ZEITNAHE Korrektur der Aussage bitten.
Wenn die nicht spuren, ab zum Rechtsanwalt.
Wie kommt das Jugendamt zu so einer Aussage???
DAS frage ich mich auch, blieben auch bei nachfrage dabei - war heute da...
Hast Du ihnen den Titel gezeigt? Manchmal ist es echt erschreckend was da so rumsitzt... Besorg Dir einen Beratungsschein und geh zum Rechtsanwalt!
die hatten für die zeit ja den titel - bin da heut mit Kontoauszug hin, um den vollstreckbaren titel wieder in die finger zu bekommen....nun muß ich mir wieder nen wolf kopieren um den Beratungshilfeschein zu bekommen :-( Oder kann ich direkt irgendwie nen Gerichtsvollzieher beauftragen?
Hallo, kann es sein, dass man das hälftige Kindergeld, also 92 Euro von den 184 Euro angerechnet hat und somit alles seine Richtigkeit hat?! LG Anne
bei den 317 Euro ja - zum Zahlbetrag von 225 Euro - soweit ich weiß Mindestunterhalt nach Dsseldorfer Tabelle
Im Titel steht normalerweise die Summe, die zu überweisen ist. Da wäre dann schon das hälftige Kindergeld eingerechnet.
muß ich einen Gerichtsvollzieher beauftragen? mahnbescheid? *ratlos guck*
Ich würde es über einen RA machen lassen.
Der kann dann noch gleich eine Beschwerde an den Leiter des Jugendamtes schreiben.
Mahnbescheid brauchst Du nicht. Dir liegt ja schon der Titel vor. Du musst eine Pfändung in Auftrag geben.
Die Auslagen dafür musst Du erst einmal selbst bezahlen und kannst sie dann vom Schuldner wieder holen.
An einen Gerichtsvollzieher kommt man meist über das zuständige Amtsgericht.
Über einen RA ist das aber alles stressfreier für Dich.
weißt du denn, dass er den vollen unterhalt zahlen kann? das jugendamt muss dies doch prüfen. eine beistandschaft evtl beantragen? gleich zum anwalt gehen und ihn darauf zu verklagen ist ein bissl gefährlich bzw gleich unnötig. ich habs getan, klage wurde abgeschmettert. mit dem verweis das jugendamt ist noch zuständig, solange es unterhaltsvorschuss gibt. hat mich ein schweinegeld gekostet.
Eine vorhandene Beistandschaft kann man jederzeit kündigen. Solange der KV keinen Unterhalt zahlt werden Leistungen gem. UVG bezahlt. Allerdings lautet der Titel auf wesentlich mehr. Kann der KV das aufgrund von Gehaltsänderungen nicht mehr aufbringen so muss ER eine Änderung des Titels beantragen. Das Jugendamt darf sich nicht so einfach über bestehende Titel hinweg setzten. Solange der Titel steht, muss er den Betrag dort zahlen und nicht irgendeine Summe die eine Jugendamtsmitarbeiterin einfach mal so in den Raum geworfen hat. Ich steh auf Anwälte. Ich habe die Beistandschaft entzogen nachdem sich mein zuständiges Jugendamt auf dem UVG ausgeruht hat. Und siehe da, ih kriege jetzt zumindest den Mindestunterhalt. OK, nicht vom KV sondern von seinen Eltern, aber irgendwie waren die Anwaltsschreiben erschreckender als die vom Jugendamt.
das jugendamt hat nicht wirklich was gemacht - UHV gezahlt und das wars :-( als er anrief und meine Bankverbindung haben wollte - weil er sie nach zig mahnungen immer noch nicht hatte (ironie), haben sie mir sofort geschrieben, daß sie ab märz den UHV einstellen, ohne es zu prüfen,OTon: ich bekäm es ja im zweifel nachgezahlt..... ich mein - er hat den titel ja unterschrieben - und kann aber WILL nicht bezahlen, wie er es offiziell deichselt - keine ahnung...
einen titel hat er auch unterschrieben, der ist beim jugendamt. das jugendamt hat auch strafanzeige gemacht, auch keine chance.
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