brittachen
Bin mir nicht ganz sicher ob es hierher gehört, aber ich versuche es mal.... Trennung ist 7 Monate her. Sämtliche bitten, sein Eigentum abzuholen fruchteten bisher nicht. Inzwischen wird der Kontakt komplett blokiert ( Briefe kommen ungeöffnet zurück, es wird aufgelegt usw.). Wie lange bin ich verpflichtet, das aufzubewahren? Ich hab mal was von " Besitzaufgabe" gehört. Aber bei google konnte ich noch nichts passendes finden... Vielleicht weiß ja hier jemand Bescheid ?
Um was geht es denn? Ist etwas von Wert dabei, etwas was wichtig ist? Wenn es nichts dergleichen ist dann finde ich 7 Monate genug (zumal du ihn mehrfach aufgefordert hast) dann würde ich ihm den Kram vor die Tür stellen oder entsorgen
Rechtlich kann dir sicher die Expertin Frau Bader hier im Forum helfen. Ich persönlich würde nach 7 Monaten wenn ich nett sein will eine Postkarte schicken mit einer Frist bis wann die Sachen abgeholt werden müssen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/959.html Ich würde mal sagen... er hat verzichtet, denn er hätte je gekonnt, wenn er gewollt hätte.
Es geht um ein Aqarium nebst Zubehör. Ich hab weder die Mittel, noch das können ,geschweige denn Lust mich weiterhin zu kümmern. Einen Brief mit Fristsetzung hbe ich schon geschrieben. Der kam heute ungeöffnet zurück...
Wie jetzt? Du hast die ganze Zeit noch Futter, Strom und Arbeit investiert und ihn kratzt das nicht? Na das ist ja mal ein netter Tierfreund. Verkauf es komplett an einen Liebhaber und spende den Erlös an ein Tierheim... Spendenquittung schickst du dann diesem Spaßvogel.
Ganz genau. Aber wie verhält es sich, wenn ihn dann urplötzlich doch einfällt, as er es zurück will? Kann er Schadenersatz verlangen? Eigentlich wohl eher nicht,oder? Zudem liest er ja nichtmal seine Post sonden schickt sie ungelesen zurück. Selber Schuld....
Er hat sich seit Monaten nicht um SEINE Tiere gekümmert und eigentlich wären sie längst im Fischhimmel. Schreib noch einen Brief, in dem du die geplante Fisch-Aktion beschreibst, setze eine Frist und kommt es zurück würde ich sagen hast du deine Pflicht getan. Bereicherung kann man dir ja nicht nachsagen, nach Monate langem Kümmern und Geldinvestition und dem Verkauf für eine Spende.
verkaufen...spenden...fertig....wer nicht will der hat schon...lg
Mmm wenn er die Briefe nicht list, kann er nicht wissen, dass du sie verkaufen willst. Klar slber schuld dann. Ich jetzt eine Postkarte schreiben mit einer Fristsetzung, schön markiert oder einschreiben mit Unterschrift, dann kannst du nachweisen, dass du dich bemüht hast
Bei aller Liebe, wenn du mehrmals Kontakt aufgenommen hast, reicht das. Wenn er Interesse hätte an seinen Tieren, hätte er sie längst geholt. Oder hat er dich aktiv gebeten, sie bis zu einer Frist zu versorgen? Falls nicht, darfst du sie guten Gewissens entfernen. Da braucht es keine Postkarte etc. Er weiß doch, wo sie stehen. Männer sind wirklich faszinierend! Verdrängen und vergessen, aber bei irgendeiner Gelegenheit dann groß bejammern.
Die Trennung hier ist ca. 7 Jahre her und der Herr hatte noch lange Sachen in meinem Keller eingelagert (ohne mein Wissen, andere Geschichte). Hatte ihn mehrfach aufgefordert/erinnert, er hat auch mehrfach angekündigt, sein Kram zu holen. Da es sich um Gegenstände handelt, habe ich sie irgendwann bei einem Bauern in eine alte Scheune gebracht. Er könnte sie abholen, tut er nicht. Und ich bin es los. Zum Glück keine lebenden Tiere. Hilfe! Wenn dein Ex nicht explizit drum gebeten hat (und du zusagtest), dass du sie versorgst, kannst du dich m.E. entledigen.
Ich versteh Dich und ich habe sogar mehrere Jahre Dinge fürt den Herrn Ex aufbewahrt... ... aber das waren keine Lebenwesen, um die ich mich dann hätte auch noch kümmern müssen damit sie nicht elendlich verrecken. Daraus folgt: ICH würde ggf. gerade noch EINMAL irgendwie versuchen zu schreiben. Danach würde ich das gesamte Projekt verticken und dan Erlös ganz gepflegt behalten. Warum? Weil DU die Arbeit und die Kosten hattest. Ich sähe hier keinen Anlass irgendwas zu spenden. LG Désirée
Bei meiner Scheidung musste ich ihm 700€ zahlen (4 Jahre nachdem ich ihn rausschmiss!). Ich hatte nichts schriftlich festgehalten, in dem ich ihm ne Frist setzte zum Abholen seiner Sachen. Er behauptete ich hätte ihm den Zugang zur Wohnung verwährt! Also nix mit wegwerfen und Pech gehabt! Falls ihr verheiratet ward, lass anwaltlich ihm ne Frist zur Abholung der Sachen aufsetzen!
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