luna8
Verheiratet, grad getrennt... eine gemeinsame, kleine Tochter ( 1). Der Mutter ist so gesehen nix vorzuwerfen, aber was kann der Vater tun, um das Sorgerecht zu bekommen? Er arbeitet... wäre das ein Grund, warum er es nicht bekommt oder hat das keinen Einfluss auf das Sorgerechtsurteil. Auch wenn er sich eine gute Betreuung leisten könnte. Zusammen mit der Familie? Oder geht es eher um Aufenthaltsbestimmung? Wäre sehr dankbar um Antworten...
Also so einfach dass alleinige Sorgerecht zu bekommen ist auch nicht so einfach. da müssen wirklich schon heftige Gründe vorliegen ...... Somal das Kind ja noch garnicht entscheiden kann wohin es überhaupt hin will.
Also das alleinige Sorgerecht bekommt der Vater mit Sicherheit nicht es sei denn er kann Nachweise dass die Mutter das Kindeswohl massiv gefährdet. Beim Aufenthaltsbestimmungsrecht sieht es ggf. etwas anders aus. Wer hat das Kind bisher betreut? LG Sabine
"Der Mutter ist so gesehen nix vorzuwerfen, aber was kann der Vater tun, um das Sorgerecht zu bekommen?" Und wozu sollte das gut sein, dass man einem Elternteil, das offensichtlich gute Arbeit leistet, das Sorgerecht entzieht? Klingt für mich im Moment sehr nach Elternstreit, nicht nach Kindeswohl!
Wenn es hart auf hart kommt, die Eheleute also über das ABR des Kindes streiten, wird bei der Entscheidung berücksichtigt, wer die hauptsächliche Betreuung des Kindes übernommen hat. Im ersten Jahr ist das meist die Mutter. Da Du schreibst, der Vater arbeitet, aber nichts diesbezügliches von der Mutter schreibst, gehe ich mal davon aus, dass die Mutter in Elternzeit ist. Damit sinken die Chancen des Vaters sehr das ABR zu erhalten. In dem Fall sollte er sich eher auf ein großzügiges Umgangsrecht einsetzen um so viel Zeit wie möglich mit seinem Kind zu verbringen.
NULL Chance... wäre ja noch schöner... mit welchem Recht will er ich das Recht auf Sorge für ihr Kind entziehen?
Aha... dem anderen Elternteil (ich schreibe bewusst NICHT "Mutter") ist nichts vorzuwerfen so wirklich... ... aber die elterliche Sorge für das gemeinsame Kind soll sie auch nicht mehr haben? Warum nicht? ABR ist wieder was anderes, aber selbst da: warum will er das alleine? Können die beiden sich nicht einigen wo das Kind leben soll? Viele Grüße Désirée
Das war mal eher allgemein gefragt, der Vater will es der Mutter nicht wegnehmen. Er hat jetzt aber Angst, dass er seine Kleine nur noch selten sehen kann, deshalb bleibt er erstmal im Haushalt wohnen, ... (im Keller!) Danke
Wenn jemand sich im Straßenverkehr nichts zu schulden kommen lässt nimmt ihm keiner den Führerschein weg. Warum sollte man jemandem das SR entziehen, der dem Kind nicht schadet. Der Umgang, wann und wie oft er das Kind sieht hängt nicht vom SR ab... ob nun mit oder ohne SR hat der Elternteil Umgangsrechte, die er ggf. einklagen kann. Für Umgang fände ich aber den Keller nicht vorteilhaft... er soll sich eine ordentlich Bleibe in der Nähe suchen, wohin er das Kind auch mal mit nehmen kann. Mit dem Keller schafft er sich eher ungünstige Umstände.
Einer Mutter/ einem Vater, dem/der nichts vorzuwerfen ist, kann das SR nur unter erschwerten Bedingungen entzogen werden. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen, ist für Väter inzwischen deutlich einfacher geworden. Da reicht schon ein guter Anwalt/ ein Vaterfixierter Sachbearbeiter beim JA/ ein(e) Richter(in), der/die sehr "zeitgeistorientiert" entscheidet etc. pp.
"Einer Mutter/ einem Vater, dem/der nichts vorzuwerfen ist, kann das SR nur unter erschwerten Bedingungen entzogen werden. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen, ist für Väter inzwischen deutlich einfacher geworden." Man darf es zwar nicht verwechseln, aber ein ABR zu bekommen, ist für den Vater noch immer schwer, wenn die Mutter sich nichts hat zu Schulden kommen lassen. Das GSR zu erhalten, ist deutlich einfacher geworden ... ja.
beanspruchen, er könnte dann den Unterhaltsbetrag entsprechend mindern. LG
sorry...
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