RINA0209
wenn der KV ein Kind mit seiner neuen Partnerin bekommt? Kennt sich da jmd aus?
Das kommt auf das Einkommen ein. Und darauf ob ein Unterhaltstitel besteht, der evtl gerichtlich abgeändert werden muss.
Das neue Kind ist gleichrangig unterhaltsberechtigt, die Partnerin nachrangig nach den Kindern. Das hat nur Auswirkungen, wenn eine Mangelfallberechnung gemacht werden muss; also ein Einkommen, was zu gering ist, um alle Unterhaltsansprüche vollständig zu bedienen, vorhanden ist. Dann wird wahrscheinlich in der o.g. Reihenfolge aufgeteilt.
ist es sein zweites Kind und er ist gemäß DDT eingestuft? Dann wird sich (außer im Mangelfall) nichts ändern. Ist es sein drittes Kind, kann er die Herabsetzung des Unterhalts auf die nächst geringere Stufe beantragen. Existiert ein Titel? Dieser ist gültig so lange er nicht durch einen neuen ersetzt wurde.
es wäre dann das 4 Kind. ....
Unterhaltstitel ja oder nein?
bisher noch nicht....zahlt freiwillig 900 euro für 3
Hallo, Fragte: wie kommt Ihr auf die 900 EUR? Habt Ihr das berechnet? entspricht das der DDT? Generell kannst Du davon ausgehen, dass es künftig weniger wird. Als Fautsformel kann man sagen,. dass er in der DT mindestens 1 Stufen weiter runterrutscht, wenn nicht sogar 2, da ja 2 Unterhaltsberechtigte dazukommen.(Mutter und Kind). Gruss Désirée Lass einen Titel erstellen, ist sicherer
einfach pauschal 300 für jedes. sind alle unter 5.
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