Elternforum Alleinerziehend, na und?

Wie ändert sich der Unterhaltsanspruch. ...

Wie ändert sich der Unterhaltsanspruch. ...

RINA0209

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wenn der KV ein Kind mit seiner neuen Partnerin bekommt? Kennt sich da jmd aus?


Pamo

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Antwort auf Beitrag von RINA0209

Das kommt auf das Einkommen ein. Und darauf ob ein Unterhaltstitel besteht, der evtl gerichtlich abgeändert werden muss.


Nurit

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Das neue Kind ist gleichrangig unterhaltsberechtigt, die Partnerin nachrangig nach den Kindern. Das hat nur Auswirkungen, wenn eine Mangelfallberechnung gemacht werden muss; also ein Einkommen, was zu gering ist, um alle Unterhaltsansprüche vollständig zu bedienen, vorhanden ist. Dann wird wahrscheinlich in der o.g. Reihenfolge aufgeteilt.


shinead

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Antwort auf Beitrag von RINA0209

ist es sein zweites Kind und er ist gemäß DDT eingestuft? Dann wird sich (außer im Mangelfall) nichts ändern. Ist es sein drittes Kind, kann er die Herabsetzung des Unterhalts auf die nächst geringere Stufe beantragen. Existiert ein Titel? Dieser ist gültig so lange er nicht durch einen neuen ersetzt wurde.


RINA0209

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Antwort auf Beitrag von RINA0209

es wäre dann das 4 Kind. ....


Pamo

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Antwort auf Beitrag von RINA0209

Unterhaltstitel ja oder nein?


RINA0209

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Antwort auf Beitrag von Pamo

bisher noch nicht....zahlt freiwillig 900 euro für 3


desireekk

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Antwort auf Beitrag von RINA0209

Hallo, Fragte: wie kommt Ihr auf die 900 EUR? Habt Ihr das berechnet? entspricht das der DDT? Generell kannst Du davon ausgehen, dass es künftig weniger wird. Als Fautsformel kann man sagen,. dass er in der DT mindestens 1 Stufen weiter runterrutscht, wenn nicht sogar 2, da ja 2 Unterhaltsberechtigte dazukommen.(Mutter und Kind). Gruss Désirée Lass einen Titel erstellen, ist sicherer


RINA0209

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Antwort auf Beitrag von desireekk

einfach pauschal 300 für jedes. sind alle unter 5.