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Wer kennt sich aus mit H4, Kinderzuschlag Wohngeld usw

Wer kennt sich aus mit H4, Kinderzuschlag Wohngeld usw

TRudimaja

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Hallo, ich bin immer noch dabei, meine Trennung zu planen ( und zu versuchen mir einzugestehen, dass es die einzige Lösung und eigentlich das beste ist). Nun hatte ich über eine Frauenberatungsstelle einen Termin mit einer Anwältin. Leider hat sie mir eigentlich nur ganz viele grundsätzliche Sachen über Trennung und Scheidung erzählt und ich "durfte" meine konkreten Fragen nicht stellen Sie hat mir geraten doch jetzt schon von der Arbeitsagentur einen Antrag auf Sozialunterstützung zu holen und so Felder wie die Höhe vom Unterhalt (was ja noch gar nicht feststeht) frei zu lassen. Es ist so, dass ich in einem alten eigenen Haus wohne und mit den drei Kindern auch bleiben möchte, nur ich stehe im Grundbuch. Leider bin ich schon lange wegen der Kinder aus dem Beruf und habe als "Einkommen" zur Zeit nur Kindergeld sowie Pflegegeld für mein behindertes Kind. Jetzt meine Fragen, was für staatliche Zuschüsse sind üblich, bis ich wieder im Berufsleben bin? Wie schnell bin ich verpflichtet, wieder zu arbeiten bzw ist Voraussetzung für Sozialleistungen dass man arbeitet oder zumindest intensiv nach Arbeit sucht? Wie hoch darf das "Einkommen" sein bei vier Personen? Wird Pflegegeld und Kindergeld als Einkommen gerechnet? Das Haus ist alt aber schuldenfrei. Die monatlichen Kosten betragen alles drum und dran ca 450 Euro. Kann man verlangen, dass Haus zu verkaufen? Wobei die Anwältin was meinte, dass eine Wohnung für vier Personen ja mit Miete usw nicht unbedingt günstiger wäre. Auch zum Kinderunterhalt konnte die Anwältin mir nichts sagen. Mein Mann hat ca 2300 Euro netto im Monat. Allerdings Kreditraten in Höhe von ca 700 Euro, wie ich mit Entsetzten in seinen Unterlagen gefunden habe. Von den Krediten habe ich nichts gewußt. Sparguthaben habe ich selber leider gar nicht mehr, es gibt nur einen Sparvertrag (mtl 100 Euro), der für meine Altersvorsorge gedacht ist und schon lange läuft. Wer kann mir sagen, was ich für vorübergehend beantragen kann und wieviel es dann ca im Monat sein könnte. Dazu noch gesagt, grds möchte ich dann wieder arbeiten, muss ich ja auch. Halt nur, bis ich etwas gefunden habe, was auch mit den Kindern machbar ist. Danke für jede Auskunft, gibt ja hier bestimmt auch genug, die mal drauf angewiesen waren/sind... Liebe Grüße, Maja


Mone76

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Antwort auf Beitrag von TRudimaja

....deine Fragen interessieren mich auch brennend, da es mir ähnlich geht (ausser den behinderten kind). wohne auch in einem schuldenfreien haus, das mir (alleine) gehört für das ich aber im monat 500 euro an meine eltern bezahle (steht alles im grundbuch). mich würd eauch interessieren ob die ARGE das dann übernimmt?!?!? LG Mone


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von TRudimaja

Und was hindert Dich daran, den Rat der Anwältin zu befolgen? Hole Dir ein Formular vom Jobcenter, mach bei der Gelegenheit auch gleich einen Termin aus für ein Gespräch (braucht man dann sowieso, man kann den Antrag nicht einfach hinschicken), und fülle es so weit aus, wie es geht. Zum Termin nimmst Du dann das halb-ausgefüllte Formular sowie alle weiteren Unterlagen (Hauskosten, Dein Einkommen - ja, Kindergeld ist Einkommen, beim Pflegegeld weiß ich es nicht-, sein Einkommen, Vermögen/Ersparnisse) mit. Mehr als ablehnen können die ja gar nicht. Und meines Wissens brauchst Du den Ablehnungsbescheid vom Jobcenter sowieso, wenn Du Wohngeld beantragen willst (es geht ja nur eines von beidem - H4 oder Wohngeld). Allerdings: Sobald Du Dich beim Jobcenter meldest, wird auch geschaut, ob Du arbeiten kannst/willst. Eventuell wird man Dich dann auffordern, Bewerbungen zu schreiben. Aber das willst Du ja sowieso, oder? Insofern dürfte Dich das ja nicht weiter "stören". Die Kredite, die er zu seinem eigenen Spaßvergnügen aufgenommen hat, können Dir egal sein. Oder ging das Geld aus den Krediten in den "Familienetat"? Was hat er denn von dem Geld aus den Krediten gekauft?


mf4

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Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

ich denke umgekehrt wäre besser... dann weiß sie ob sie WG bekommt oder hat den Ablehnungsbescheid von WG um H4 zu beantragen


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von mf4

Und wenn die dann 6 Wochen brauchen, um den Wohngeldantrag zu prüfen (hier passiert), dann steht sie doof da.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

hm... stimmt auch wieder dann H4 beantragen und parallel WG ich denke sie wird aufgefordert werden das so zu tun bevor endgültig über H4 entschieden wird


Franke

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Antwort auf Beitrag von mf4

Lastenzuschuss als Eigentümerin. Da geht auch was, auch ohne Darlehensbelastung. Aber weniger als Wohngeld, nach dem was ich eben mal auf die Schnelle eingegeben habe (www.biallo.de, kommt beim googeln nach Wohngeldrechner bzw. Lastenzuschussrechner vorne dabei). Ja und man fragt man sich natürlich, was sich der Herr da geleistet hat, wofür er jetzt monatlich 700 Euro bezahlt. Was bei anderen Miete oder Immo-Kredit ist.


Ralph

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Hallo Maja, 1. Haus: Das gehört Dir, nicht der Bank, und die Nebenkosten inkl. Heizung betragen ca. 450,- € im Monat. Muß da evtl. noch Tagstrom abgezogen werden? Das Haus ist alt, also kein Palast für 600.000,- €, die Kosten sind angemessen, auf jeden Fall würde eine Wohnung für vier Personen dem Amt auf jeden Fall einiges mehr an Geld kosten. Schon allein diese Wirtschaftlichkeitsrechnung wird zu einer Anerkennung führen. 2. Einkommensanrechnung: Kindergeld ist auf jeden Fall Einkommen jedes einzelnen Kindes, ebenso ggf. Unterhalt, der bei 2.300,- € netto aber drin sein wird, und nicht nur 300,- €. Pflegegeld: Das ist ein Spezialfall, ist auch zu komplex, sich da mal eben hineinzulesen, aber rein vom Überfliegen her habe ich den Eindruck, daß das Einkommen anrechnungsfrei bleibt. 3. Wie hoch sind die Hilfen? Der Regelsatz für Alleinstehende ´beträgt aktuell seit 01.01.2014 391,- €. Schaue mal in § 20 und 21 SGB II, da findest Du die Regelsätze für Deine Kinder (altersabhängig) und den Mehrbedarf für Alleinerziehende. Das kannst Du ausrechnen. Diese Summen addiert plus die anfallenden Betriebskosten für das Haus (außer Tagstrom und Telefon) ergeben Euren Bedarf. Davon ziehst Du das Kindergeld und den Unterhalt ab, der Rest wäre die Summe, die das Amt zahlen würde. 4. ALG II oder Wohngeldantrag: Ich würde auf jeden Fall ALG II beantragen. Sollte der Antrag abgelehnt werden, kannst Du mit dem Ablehnungsbescheid zur Wohngeldstelle gehen und ab Antragsmonat ALG II dann Wohngeld beantragen. Man nennt dies in der Verwaltung "Umdeutung" eines Antrages auf ALG II in einen Antrag auf Wohngeld. Die Dienststellen haben nämlich gar kein Interesse an parallel gestellten Anträgen, weil das die Verwaltung nur aufbläht. In Deinem Fall kommt zum Kindergeld von 558,- Euro ja nur noch der Unterhalt. Ob der so hoch ausfällt, daß Ihr zusammen mit Wohngeld auskommt, muß man wirklich abwarten, denn noch fließt er ja nicht. 5. Du benötigst einen Anwalt, der den Unterhalt ausrechnet, und zwar nicht nur den Kindesunterhalt, sondern auch den Getrenntlebendenunterhalt für Dich ab Trennung. Ohne diese Größe wirst Du nichts. 6. Inwieweit Du bei der Betreuung eines behinderten Kindes wieder arbeiten mußt, entzieht sich meiner Kenntnis. Das sagt Dir bei Antragstellung aber die Arbeitvermittlung. gehe da mal eher entspannt an die Sache heran. Nur zu. So schlecht, wie immer in den Medien behauptet sind, arbeiten die Leute in den Jobcentern nicht. Viele Grüße Ralph


TRudimaja

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Antwort auf Beitrag von Ralph

...für die ausführliche Antwort. Ich werde wohl morgen früh mal zur Arbeitsagentur fahren und einen Termin machen. Hatte bisher nie etwas mit denen zu tun und habe keine Vorurteile. Es ist mir nur irgendwie peinlich zu betteln. So kommt es mir zumindest vor. Aber ich hätte unsere finanzielle Zukunft irgendwie gerne klarer. Die ganze Sache ist sowieso schwer genug.


Ralph

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Antwort auf Beitrag von TRudimaja

Nein, nein, nein, nein, neeeiiiiiiinnnnnn.... die Jobcenter sind NICHT das Arbeitsamt!! Das bewilligt das althergebrachte ALG I und verwandte Leistungen wie Unterhaltsgeld, Konkursausfallgeld usw., Du hingegen beantragst Leistungen zum Lebensunterhalt, und da ist das Jobcenter zuständig oder, wenn Du in einer sogenannten Optionskommune lebst, halt die Stelle, die ALG II bewilligt. ALG II ist u.a. genau für solche Situation wie die Deine einmal geschaffen worden: Hilfe der Solidargemeinschaft, bis man selbst wieder auf den Füßen steht. Da muß man sich nicht für schämen, es ist auch keine Bettelei, sondern eine Errungenschaft unserer Gesellschaft, auf die wir in diesem Land zurecht stolz sind. Auch der Mißbrauch dieser Leistungen durch einige fragwürdige Gestalten ändert an der grundsätzlich positiven Existenz dieser Hilfen absolut nichts. Laß also bitte diese Gedanken zuhause. Ohne diese seit Jahrzehnten bestehenden Hilfsmöglichkeiten hätten es Heerscharen von Frauen niemals gewagt, geschweige denn geschafft, sich aus brenzligen Partnerschaften zu lösen. Ganz zu schweigen von den vielen anderen Schicksalsschlägen, die einen ereilen können. Nein, sieh es selbstbewußt als eine Option, die Du nun ziehen mußt. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Viele Grüße Ralph


TRudimaja

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Antwort auf Beitrag von TRudimaja

...wenn ich mit den Infos mal so hoch rechne und das pflegegeld als Einkommen zählen würde, glaube ich, wenn überhaupt, wäre h4 minimal. Entweder habe ich einen denkfehler oder....??? Mit welchen Summen müsst ihr denn im Monat so klar kommen? Ich will mich ja gar nicht bereichern, habe aber Angst vor unbezahlten Rechnungen und das der Kühlschrank leer ist.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von TRudimaja

was ist denn dein begriff von minimal? immerhin zahlen sie deine wohnkosten, das ist ja eigentlich der größte posten! allein an kindergeld hast du ja schon 600€, pflegegeld weiss ich nicht, unterhalt auch mindestens 600€, wenn da noch nur 200 € draufkommen, ich denke, da kann man gut auskommen. dein mann hat mit seinen 2300 netto, 700 kredit und 450 laufenden kosten auch nicht wesentlich mehr beigetragen. und war noch ein kopf mehr.


TRudimaja

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So habe ich das jetzt nicht gerechnet und verstanden. Ich werde persönlich mit denen sprechen. Am liebsten wäre mir, es auch ohne Unterstützung zu schaffen. Ich habe nur so schon immer das Gefühl, das Geld ist ständig weg ohne dass ich besondere ausgaben habe. Mit welchen summen kommen denn andere ae mit drei Kindern klar? Ist es überhaupt erlaubt, dass ich quasi mit vom kinderunterhalt lebe, soweit er denn zahlt ?


mf4

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Antwort auf Beitrag von TRudimaja

Unterhalt ist dazu da die Kinder zu unterhalten und bei 3 Kindern.... 3/4 Miete bzw. Wohnkosten + 3/4 Strom + Essen für die Kinder + Betreuungskosten und weiß der Fuchs was noch ist der Unterhalt aufgebraucht. Erlaubt? Wer soll dir denn vorrechnen, ob du von 600 Unterhalt womöglich nur 550 Euro für die Kinder ausgibst?


mf4

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Antwort auf Beitrag von TRudimaja

ANGEMESSENE Wohnkosten werden getragen. http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/miete-nebenkosten-heizung.html


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von TRudimaja

ralph schrub das doch, daß das amt es wohl kaum günstiger "bekommen" kann, als mit deinem häuschen, in dem du ja auch bleiben willst und bleiben sollst. ich selbst habe nur zwei kinder, eins davon erwachsen, bin verheiratet,, wirtschafte aber überwiegend getrennt und kalkuliere im monat 600€ für lebensmittel etc. für 4 personen. das ist auch komischerweise egal, ob der gatte da ist oder nicht.


Limayaya

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Antwort auf Beitrag von TRudimaja

Du schreibst oben "ich plane meine Trennung". d. h.: dein Mann lebt noch bei euch im Haus? Ralph, bitte korrigieren, falls ich falsch liege. Soweit ich das alles in Erinnerung habe, kann sie leider, so lange sie noch unter einem Dach wohnen noch gar nix beantragen. Solange zählen sie als Bedarfsgemeinschaft und sein Einkommen ect. muss ebenfalls in die ganzen Formulare mit rein, z. T. vermutlich sogar seine Unterschrift. Sprich: erst raus mit dem Mann, DANN mit den ganzen Formularen schleunigst zum JC. Ich habe übrigends bei Wohngeldanträgen auch die Erfahrung gemacht, dass man das auch persönlich abgeben kann. Meine Sachbearbeiterin hat mir damals auch direkt ausgerechnet, mit wieviel ich letztendlich rechnen kann. Meine Erfahrung -egal welche Art von Hilfen bzw. zuständigen SB- ist: wenn man freundlich fragt, ob sie einem helfen können, z. B. Antrag gemeinsam ausfüllen, ect., bekommt man normalerweise auch freundliche Hilfe und Unterstützung (logo, da sind wir wieder beim guten alten Sprichwort vom in-den-Wald-rufen)


mf4

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Antwort auf Beitrag von Limayaya

Ich denke nicht... man kann ja auch getrennt unter einem Dach haushalten. Dann würde er sicher sein ganzes Einkommen nicht mehr auf den Tisch packen sondern UH zahlen, seinen Teil der Wohnkosten usw.


Milia80

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Antwort auf Beitrag von mf4

das muss man erst versuchen und H4 erst wenn es sonst nichts gibt.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Milia80

H4 gibts es ab Beantragung. Es kann aber sein, dass man aufgefordert wird erst WG zu versuchen und den endgültigen Bescheid gibt es dann nach Ablehnung des WG. Wenn die WG-Stelle nach Monaten den Bescheid fertig hat wäre das zu spät und man bekommt erst ab da H4.


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von Milia80

Es macht doch gar keinen Sinn, jeden - ohne Ansehen der Situation - erstmal zur Wohngeldstelle zu schicken. Hier wird man von der Wohngeldstelle weggeschickt, wenn die beim ersten Blick auf den Antrag sehen, daß man für Wohngeld zu wenig hat. Da wird der Antrag dann gar nicht bearbeitet. Macht ja auch keinen Sinn. Zumal die Bearbeitung hier wirklich lange dauert.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Ja so ist es aber bei ihr scheint es um weniger zu gehen und dann wird man sie auffordern WG zu beantragen.


Franke

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Antwort auf Beitrag von mf4


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von mf4

Aus der Ferne kann man das doch gar nicht sagen.


Limayaya

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Antwort auf Beitrag von mf4

Nicht ganz...ich hatte ja den ganzen Schlonz damals auch...in dem Moment, wo er noch im gleichen Wohnraum gemeldet ist, wird z. B. automatisch davon ausgeganen, dass der KV seinen Unterhalt an die Kinder direkt in Naturalien ableistet. Ich bekam damals auch z. B. keinen UHV, da der KV noch in unserer Wohnung lebte und nicht ausziehen wollte. Natürlich könnte man, wenn man sich friedlich einigt, das z. B. über einen Vertrag, in dem er seine Einnahmen bestätigt, seinen Anteil an den Hauskosten festlegt ect. das Problem vielleicht lösen.... Bin mir aber nicht sicher, ob das wirklich beim JC gilt. Außerdem habe ich das eher so verstanden, dass die AP jetzt eher "vorarbeiten" will und ihr Mann ja noch gar nichts von der bevorstehenden Trennung weiß.


Ralph

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Antwort auf Beitrag von Limayaya

Allerdings wird das Jobcenter das mit Argusaugen begleiten. Nun ist man aber beim Jobcenter ja nicht weltfremd. Natürlich gibt es solche Situationen durchaus, doch das kann ja nur eine Übergangszeit so sein, bis einer der beiden Partner eine Wohnung gefunden hat. Manchmal geht das schnell vonstatten (wenige Wochen), kann sich aber auch hinziehen (mehrere Monate). Das ist dann eben die berühmte Einzelfallentscheidung, wo man eben nicht verallgemeinern und schon gar nicht aus der Ferne beurteilen kann. Wenn der Mann z.B. Wohnungskosten, Wasser usw. zahlt, wird das häufig vorläufig als Unterhaltsleistung anerkannt und akzeptiert, ersetzt aber auf Dauer keine endgültige Festsetzung. Das sind dann Notlösungen. Über eine rechnerisch einwandfreie Unterhaltsfestlegung, ob durch Anwalt, Jugendamt oder Berechnung durch das Jobcenter (schlechteste Variante), wird man meistens nicht herumkommen, schon gar nicht, wenn staatliche Hilfen in Anspruch genommen werden müssen. Aber es ist ja auch ohne diese Hilfen zweckmäßig zu wissen, womit man rechnen kann/muß, im wahrsten Sinne des Wortes. LG Ralph


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von Limayaya

Ich bekam UHV, obwohl der KV noch bei uns wohnte. Allerdings konnte ich nachweisen, daß wir getrennt waren und ich aktiv versuchte, ihn aus dem Haus zu bekommen - es lief die Scheidung und eine Klage auf Zuweisung der Ehewohnung.


Limayaya

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Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Echt??? Gibts da vielleicht Unterschiede, die auf Länderebene geregelt wird, oder so? Ich bekam damals genau die andere Aussage...nicht einmal den Beistand wollte den KV anschreiben, um ihn auf seine Unterhaltspflicht hinzuweisen, solange wir noch unter der gleichen Adresse gemeldet sind...


TRudimaja

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Antwort auf Beitrag von TRudimaja

...für die vielen Antworten. Es stimmt, noch wohnt mein Mann hier und ich habe ihm meine konkreten Trennungsabsichten noch nicht mitgeteilt. Überraschen dürfte es ihn nicht. Schließlich gibt er seine ganzen Affären sogar ansatzweise zu. Er bereut allerdings nichts, ausser nicht schon lange gegangen zu sein. Die Schuld für seine ständigen Seitensprünge habe angeblich ich und erst, wenn ich mich bei ihm entschuldige und mich komplett andere lässt er es evtl sein. Nur was genau meine Anteile an seinem Fremdgehen sind...? Das ganze geht schon ewig, ich habe immer versucht, an der Ehe zu arbeiten. Habe versucht, zu verdrängen, nicht drüber nachdenken, nichts fühlen. Warum ich überhaupt so lange ausgehalten habe...er ist ja nicht nur schlecht. Wobei grds er mich und die Kinder schon oft sehr abwertend behandelt. Er kann gut reden, einem das Wort im munde verdrehen, ist sehr selbstbewusst, kann sich super verkaufen. Zum einen ist bei mir immer die Angst vor dem finanziellen...und dann halt der Umgang mit den Kindern. Auch wenn sich so kaum kümmert, sich nie richtig drauf eingelassen hat, nur schon aus Prinzip, weil es sein recht ist und um für die Leute den vorzeigepapa zu spielen, wird er sie holen. Egal, ob die Gören wollen oder nicht... Und die Kinder werden nicht wollen. Sie fahren auch so nie mit ihm alleine irgendwo hin. Er ist sehr schnell sehr launisch, laut und grob. Er droht ständig, wenn ihm was nicht passt, meint selber, ab und an müsste er sie halt richtig zusammen scheissen (seine Worte). Das ich jetzt an einem Punkt bin an dem ich mir das endlich wirklich nicht mehr gefallen lassen will ahnt er wohl nicht. Und ich hoffe es auch wirklich zu schaffen!!!! Wenn ich jetzt so durch rechne... Es gibt 558 Euro Kindergeld, dazu ca 500 Euro Pflegegeld und Unterhalt, wenn er denn dann zahlt. Was genau gehört zu den Betriebskosten vom Haus? Ohne Strom und Versicherungen bleibt ja gar nicht mehr sooo viel über. Wenn ich dann die h4 Summen gegenrechne habe ich wohl gar keinen Anspruch. Das werde ich aber noch beim JC persönlich mal klären, ob ein Antrag Sinn macht. Und wie schnell mein Mann hier dann wirklich weg ist wird man sehen. Erstmal brauche ich genug Mut und den richtigen Zeitpunkt. Von mir aus soll er dann möglichst schnell gehen, die Zeit dann noch unter einem Dach stelle ich mir sehr schwierig vor. Maja