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Was wird zuerst gepfändet bei UHSchulden?

Was wird zuerst gepfändet bei UHSchulden?

Keksraupe

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Moin Geht der Gerichtsvollzieher erst durch das Haus und schaut was er für Wertsachen hat? Wenn er nun z.B. 3 Computer und 2 Fernseher (ultrahdflachbildschirmwasweissich) hat und 2 wii und eine ps3... wird sowas zuerst gepfändet? Wie hoch sind die Kosten des Gerichtsvollziehers und wer kommt dafür auf? MUSS ich einen Antrag auf UHV stellen? Gesetzlich für das Kind?


desireekk

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Antwort auf Beitrag von Keksraupe

Hallo, der GV geht durch und schaut, mit was er den größten Ertrag erzielt und den wenigsten Aufwand hat. Wobei hier Lohnpfändung ganz vorne steht. Der Schuildner hat alle Kosten zur begleichung der Schulden zu tragen, wobei oft der Gläubiger in Voleistung gehen muss und es hinterher in die Gesamtforderungsmasse eingerechnet wird. Der GV verlangt also meist erst msl seine grob geschätzten Kosten vom Gläubiger vorab, und verkauft dann soviel Kruscht vom Schuldner dass es auch für die Kosten reicht, dann bekommt der Gläubiger die Vorauszahlung erstattet. UHV MUSS niemand beantragen wenn man sich und das Kind auch ohne UHV finanzieren kann. Spätestens dann aber, wenn soziale Leistungen bezogen werden sollen, MUSS der vater ins Spiel kommen und wenn der nicht kann eben UHV. Viele Grüße Désirée


Franke

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Antwort auf Beitrag von Keksraupe

Offensichtlich hat er mehr elektronisches Spielzeug rumstehen als er haben sollte, wenn der Gerichtsvollzieher zu Besuch ist (ein einfacher Fernseher; weiß nicht, ob inzwischen auch ein Computer). Das Problem dabei ist der rasante Wertverlust. Auch wenn etwas noch einwandfrei funktioniert - nach zwei Jahren kommt das noch viel bessere Nachfolgemodell zum gleichen Preis. Kosten? Wenn Beistandschaft des Jugendamtes pfändet, kein Thema (bzw. mit gleichzeitigem Antrag auf Prozesskostenhilfe erledigt). Bei ALG2-Bezug wird UVG angerechnet. Also Quasizwang, es zu beantragen, wenn man nicht noch mehr knapsen will. Wenn kein ALG2-Bezug: Gut, wenn es vor dem 6. Geburtstag nicht benötigt wird - danach sind die Zahlungen etwas höher (geht ja höchstens sechs Jahre lang bis zum 12. Geburtstag). Besser ist natürlich, wenn monatlich Lohn gepfändet werden kann als einmalig Bankkonto oder bei ihm daheim.


Keksraupe

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Antwort auf Beitrag von Franke

leider ist kein monatliches Einkommen vorhanden, und das haus ist (angeblich, nach Aussage seiner Eltern) nicht pfändbar, das überprüft der Anwalt aber nächste Woche (da hab ich den nächsten Termin) mich nervt es nur noch, ich will kein UHV beantragen, da ich lieber hätte dass er Schulden bei MIR anhäuft (bzw beim Kind) statt teilweise bei mir und teilweise beim Staat... Blöde Rechnerei... Andererseits... 180,-€ im Monat haben und nicht haben... seufz ach man, ich find das so ätzend, der Typ tönt immer rum er würde alles für sein Kind tun, aber mal den Arsch bewegen und arbeiten gehen mag er nicht (und die Therapie bringt scheinbar auch nichts...) ich bin gefrustet UHV gibts eh nur noch, bis das babyfurzi da ist, danach wird geheiratet, und dann fällt UHV weg, dann muss ich also genau rechnen wie viel er wann wie wo Schulden bei mir gemacht hat (abzüglich uhv) und dann wieder die Monate zählen... Ich mag nicht (ja, es ist kein großer Aufwand, aber ich wiiiiiiill mich gar nicht damit rum nerven, ich will dass es einfach klappt und basta!!! Ich musste mich jetzt sooooo lange einschränken, und kaum haben wir mal genug Geld um GUT zu leben und ein baby in die Welt zu setzen, streicht er einfach mal die 270,-€ Unterhalt im Monat. SOWAS IST DOCH DOOF! *trotzig aufstampf* ich bin schwanger, ich darf kindisch und zickig sein *motz*


Franke

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Antwort auf Beitrag von Keksraupe

Wenn eine Heirat geplant ist, dann würde ich jetzt ganz fix UHV beantragen (falls möglich auch noch rückwirkend). Du willst dann mit Baby studieren - er kriegt ohne Kind nichts auf die Reihe? Ihm gehört das Haus, in dem er wohnt?