Mitglied inaktiv
Guten Abend, ich mache mir im Monet so meine Gedanke da es mir gesundheitlich echt mieß geht was mit meiner 2 jährigen Tochter passiert wenn mir mal etwas zustößt. ICh habe das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht war mit dem KV auch nie verheiratet. Kann man für solche Fälle schon Vorbauen ? Bei meinen Eltern bzw. meinem Bruder hätte Sie es gut. Aber ich habe bedenken das das Jugendamt sagt meine Eltern sind zu alt und mein Bruder nicht in der Lage weil er noch keine eigenen Kinder (er ist 25) hat. Was meint Ihr an wen ich mich da wenden kann ? Evtl ein Testament ? Schönen Abend. Lg Danny
Kümmert sich der Vater und hat er die Vaterschaft anerkannt?
Er hat die Vaterschaft zwar anerkannt, will aber von seinem Kind nichts wissen.
Ich denke, er wird der erste sein, der dann gefragt wird, falls das passieren sollte(Gott bewahre). Wenn du das geregelt haben willst, dann solltest dich mit ihm in verbindung setzen und das klären. Wenn er aber eh kein interesse hat, wird er froh sein, wenn er sich nicht kümmern muss. Das Alter deines Bruders ist kein grund dafür, das sie nicht bei ihm leben kann. Ich denke, das der KV erstmal das Recht hat zu entscheiden. Genau weiss ich das nicht. aber ob du das ohne das einverständnis des KV anders regeln kannst?
Wenn er weiß er hat ein Kind (selbst wenn wenig Interesse da ist) kann ich mir vorstellen, daß man sich kümmert, weil man das Kind auffangen muss, ein Zuhause geben muss, es sonst keinen Elternteil mehr hat... meinst du nicht unter den Umständen kämen Vatergefühle auf? Ich würde ihn fragen was ist, wenn mit mir was ist.
Ich habe auch ASR und ABR aber ich denke über sowas gar nicht nach, weil ich weiß ihr Vater würde sie nehmen und kein andere käme da vor ihm in Frage. Ich kenne auch keinen außer ihm, der dem gewachsen wäre.
Der Vater meiner Tochter käme mit der Kleinen nicht zurecht er will es auch überhaupt nicht und aus diesem Grunde muss ich mir überlegen wer noch in Frage käme denn ich habe einen steinigen Weg vor mir. Lg
Trotz aller Widrigkeiten käme bei mir nur der leibliche Vater infrage... selbst wenn ich mir 2 herzliche Familien vorstellen könnte, die ihn nehmen würden, so halte ich die "leibliche Bindung" doch für ganz wichtig. ... wenn da keine Bindung ist... ganz schön schwer! Aber hoffen wir mal, wir werden alt!!!
Ich habe damals ein Testament aufgesetzt, aus welchen Gründen mein Sohn auf gar keinen Fall zum Vater kommen sollte. Das Vormundschaftsgericht entscheidet und kann sich den Wünschen anschließen oder aber auch anders entscheiden. Heut ist der Große volljährig und ich wünsche mir, dass er seinen Bruder "behalten" darf. Dessen Vater hat ihn noch nie wirklich gesehen oder kümmert sich nicht um ihn. Da besteht keinerlei Verbindung. Hmmmmm, ich glaub, ich muss mein Testament mal ändern......
Die letzten 10 Beiträge
- Umgangsverweigerung trotz Jugendamt-Empfehlung – wie realistisch ist gerichtliche Durchsetzung?
- Neuer Partner und Verfahrenskostenbeihilfe
- Wie geht ihr mit Videotelefonie mit dem KV um?
- Hoffentlich bald alleinerziehend
- Ausbildung als Alleinerziehende machbar?
- Alltag mit Kind und Depressionen
- Nach vielen Jahren wieder hier
- Papa bisher nicht bekannt
- Kind vermisst den Papa / Umgangsregelung.
- Kurz vorm Verzweifeln