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Vollmacht für abwesende Väter?

Vollmacht für abwesende Väter?

RINA0209

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Über Pfingsten war mein kleiner richtig doll krank und eine OP stand im Raum. Der KV war aber im Urlaub und nur schwer erreichbar. Letztlich kam es zum glück nicht dazu. Wir haben gerade miteinander gesprochen und überlegt ob er mir quasi eine Vollmacht über solche Sachen wie notwendige OPs oder ähnliches ausstellen kann so dass ich quasi die alleinige Sorge für sowas habe.gibt es sowas und wird es anerkannt?Erfahrungen?


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von RINA0209

Du brauchst seine Zustimmung nur für geplante Operationen, nicht für akute Dinge. Mich hat bei insgesamt 4 geplanten OPs keiner von selbst gefragt wie das Sorgerecht geregelt ist. Bei der letzten gab es gemeinsames Sorgerecht und ich fragte ob er auch unterschreiben muss. Antwort : Mit meiner Unterschrift bestätige ich dass ich ihn informiere und er einverstanden ist. Vollmacht samt Kopie seines Ausweises geht aber sicherlich auch :-)


mf4

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Antwort auf Beitrag von RINA0209

Ich bin in über 20 Jahren als AE bei keinem Arztbesuch, keinem KH-Aufenthalt und keiner OP nach dem SR gefragt worden. Und der Vater, der gar kein SR hat war mit den Kindern in der Umgangszeit schon mehrfach beim Dok und wurde ebenso niemals gefragt.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von mf4

Für keinen Arzttermin, keine Untersuchung, keine Therapie. Eigentlich für gar nix im leben der Kinder Außer KontoEröffnung und Ausweis machen lassen. Aber es schadet ja nichts so einen Wisch zu haben, Kopie vom Ausweis dazu und gut ist. Jeckyll


leonessa

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Antwort auf Beitrag von RINA0209

Ich bin zwar nicht alleinerziehend - aber unser Sohn (und auch die Tochter) hatten schon einige "Eingriffe". Sohn wurde z.B. mit Leistenhernie und Phimose operiert. Es wurde immer nur eine Unterschrift verlangt. Wäre ich alleinerziehend gewesen, hätte kein Hahn nach dem Vater gekräht... Früher habe ich in der Anästhesie / Notfallmedizin gearbeitet - da schaut sicher Keiner danach, wer welches Sorgerecht hat und welche Unterschriften da sind. Da geht es um das Wohl des Patienten. Hat sich das Kind allerdings "nur" den Arm gebrochen und muss operiert werden - so genau weiß ich es dann auch nicht (aber bei Blinddarm wird definitiv nicht nachgefragt, ob das fehlende Elternteil auch einverstanden ist) - da muss es eben schnell gehen. LG, Leonessa