Lotte08
Hallo,
im letzten Jahr habe ich eine Wohnung für mich und meine Kinder angemietet. 80 m² .... und die Miete ist lt. Soz.zentrum ok. Wurde alles genehmigt.
Nun kam mein Vermieter die Woche an und meinte, die Wohnung wäre 100m² groß und er wolle nun mehr Miete.
Gibt es Miethöchstgrenzen für 3 Personen? Müßte ich es beim Soz.zentrum melden und ggf umziehen wenn die Miete zu hoch ist?
Wer hat eine Idee...?
Danke.
Gruß
Lotte
Was steht denn im Mietvertrag? Ist dort eine qm-Zahl angegeben? Dann würde ich mal nachmessen und sehen, was da rauskommt. Sich um 20qm zu vertun, das ist schon heftig und eher nicht so recht vorstellbar.
Erst einmal nachmessen. Das geht doch schnell. Und nein, er kann die Miete nicht beliebig erhöhen. Er kann sich nicht bei der Erhöhung darauf berufen, dass er sich mit den qm vertan hat. Servus Laufente
Hallo! In deinem Mietvertrag wird wohl eine pauschale Nettokaltmiete angegeben sein, oder? also Betrag X für die Wohnung. Wäre sehr ungewöhnlich, wenn dort die Miete pro QM angegeben wäre. Aber selbst wenn, erstmal ist irgendeine Aussage deiner Vermieterin schonmal uninteressant. Da muss sie erstmal ein ordentliches Gutachten durch einen qualifizierten Architekten in Auftrag geben. Und selbst wenn sie das hat, kann sie eventuell die Höhe der Betriebskostenvorschüsse an die neue QM Zahl anpassen, bzw. die höhere Zahl in die Endabrechnung einfließen lassen, die Nettokaltmiete bleibt hier aber unberührt. Also erstmal ein richtiges Gutachten verlangen! Viel Glück! Und wenn du weitere Fragen hast, kannst du dich gerne an mich wenden, arbeite in der Wohnungsverwaltung. LG Jamelek
Wie kommt er auf die Idee das die Wohnung mit einmal ganze 20 qm größer sein soll? Es besteht ein rechtsgültiger Mietvertrag, auf den würde ich erstmal verweisen... miss mal nach...
Oder herkömmlich?
habe nachgemessen, ja stimmt, er hat recht. Im Mietvertrag stehen aber 80. Was mache ich nun mit dem Soz.zentrum? @bobfahrer: Nein, war früher ein EFH und ist die Wohnung unten. Vielen Dank euch allen. Gruß Lotte
Selbst WENN die TATSÄCHLICHE qm Zahl 100 ist, wird das trotzdem anders gewertet. Jamalek hat Ahnung, ich würde ihrem Rat folgen!. Wenn dein Mietvertrag (wie allgemein üblich) eine Netto Kaltmiete ausweist, kann dein VM nur die Nebenkosten neu berechnen.
Google doch mal "qm Berechnung Mietwohnung".
Dem Amt würde ich erstmal gar nichts mitteilen, was noch nicht spruchreif ist..
SELBT WENN sich irgendwann rausstellen SOLLTE, daß deine Wohnung größer ist, als die erlaubte qm Zahl vom Amt, stellt sich ja erstmal die Frage ob nicht dein VM für einen eventuellen Umzug aufkommen müßte (Nebst Kosten für eine neue Wohnungsfindung). Schließlich hast du die Wohnung ja auf vom VM beruhenden Angaben angemietet. Interessant wäre hier zu erfahren ob du bein Anmietung verpflichtet gewesen wärest die im Mietvertrag angegebene qm Meterzahl deiner Wohnung nachzumessen UND fachlich korrekt zu beziffern.
Sollte dein VM u.U. tatsächlich einen Umzug deinerseits finanzieren müßen, da du die Wohnung auf Grund falscher Angaben seinerseits angemietet hast, wird er seine Forderung vieleicht nochmal überdenken und alles beim Alten lassen wollen..
LG ahm
http://www.dir-info.de/finanzen/ab-wann-koennen-fehlerhafte-angaben-zur-qm-zahl-in-mietvertraegen-konsequenzen-haben.html 20 qm bei einer 80 qm Wohnung sind dann doch DEUTLICH über den 10%. Damit kann sich dein VM seine Mieterhöhung gepflegt dahin schieben wo keine Sonne hinscheint. Ob du, auf Grund der Verpflichtung die qm Zahl bei Einzug zu überprüfen, jetzt auf eigene Kosten umziehen müßtest, wegen der eventuell geänderten Nebenkostenabrechnung, weiß ich nicht. Ich würde einen Anwalt befragen! Wer einen Sozialhilfeempfänger einziehen läßt mit DERARTIG abweichender qm Zahl, ist da eventuell in der Haftung, wenn es ums Umziehen geht. ANWALT! LG ahm
Ich hatte mal den umgekehrten Fall: Wohnung war größer angegeben, als sie tatsächlich war. Da der Mieter aber der Miete bei dieser Größe durch Unterschrift zugestimmt hatte, war nichts mehr zu machen - er konnte die Miete nicht mehr drücken. Hier wäre die Pflicht bei ihm gewesen, erstmal nachzumessen, bevor er irgendwas unterschreibt. LG
http://www.lichtenberg-rechtsanwalt.de/Urteile/Mietrecht/Quadratmetererhoehung.html Damit hast du vermutlich gelitten..
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