Dreierbande
Ich krieg hier gerad nen Schreiben, daß wenn ich nachweisen kann, daß ich für Sohn2 die Beiträge von Jan. - März 2011 bezahlt habe für den Musikunterricht, daß ich diese erstattet bekomme. Hallo? Ich hab denen jetzt schon 2mal Kontoauszüge darüber geschickt, für was wollen die das jetzt noch ein drittes mal? Ab April gibts keine Erstattung mehr, bezahlte Beiträge gibt es nicht zurück, ich soll den Dauerauftrag zum 1.4.2011 kündigen - das Schreiben ist von vorgestern - wir haben Juni! Ich bin für April bis Juni ebenfalls in Vorleistung getreten, so langsam hab ichs satt, ich will mein Geld erstattet bekommen, ich hab es schließlich bezahlt und laut der Gesetzesänderung steht meinem Sohn dieser Zuschuß zu (ich weiß, es nervt mit diesem : das steht mir zu, aber ich bin sowas von sauer, so daß ich mal einfach diese blöde Wortwahl übernehme, auch wenns total blöde klingt). Hab gerad noch jemanden an die Strippe bekommen mit meiner Frage, was denn mit den Vorausleistungen für 4-6/2011 ist, der meint nur: gibts nicht, ich hätts halt nicht bezahlen sollen, dann wärs jetzt nachgezahlt worden und ich hätts eher beantragen sollen (da steht bei dem das Antragsdatum vom 20.5., ich habs aber im Dezember zur Fristwahrung beantragt und Ende März nochmal zusätzlich und damits nicht durcheinander gerät, auch reingeschrieben, daß es schon pro Forma im Dezember beantragt wurde). Das kann doch wohl nicht wahr sein. Zeitgleich krieg ich Post von ner andern Abteilung, ich hätte kein UVG beantragt, man droht mir mit Leistungsentzug für die ganze BG. Als ich aber letztens UVG beantragen wollte und dazu den Titel brauchte, hieß es, ich solls erst lassen, weil das Jobcenter nen Pfändungsversuch machen will und wenn der fehlschlägt, krieg ich das Teil zugesandt mit der Aufforderung, UVG zu beantragen. Nun heißt es, ich wäre dem nicht nachgekommen UVG zu beantragen. Ja was denn jetzt? Und alles innerhalb 10 Tagen, einmal so, dann plötzlich so, beides von 2 versch. SB. Ich kenn eigentlich viele SB der Arge und kann mit denen auch ganz gut, aber die von heute kenn ich überhaupt ganz und gar nicht. Das versaut mir nun echt das Wochenende. Ich hab immer alles pünktlich eingereicht und nachgewiesen, egal um was es geht. Nun soll ich meiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen sein, was ich sehr wohl bin. Was mach ich denn jetzt?
So ein Ärger! Und verdammt, ja, deinem Sohn steht es nun mal zu, da gibt es gar nichts zu diskutieren. Du bist also doe Leidtragende, weil du pünktlich beantragt, überwiesen, nachgewiesen hast? Kann doch ein nicht angehen. Da beschweren sie sich in allen Medien, das Bildungspaket würde nicht angenommen werden, und dann das. Zum 1.4. Dauerauftrag einstellen,a ber erst im Juni dazu auffordern. die haben echt Nerven. Hättest du denn einfach nicht zahlen sollen? Und die Musikschule kann sehen, woher sie das Geld bekommt? Nicht ärgern, nur wundern... LG terkey
Das Geld ging an die Schule (Körperbehindertenschule), wo ja der Musikunterricht stattfindet, wenn ich in Verzug bin mehr als 1 Monat, muß mein Sohn die Klasse wechseln und kann auch nicht mehr zurück ( er geht in die Musikklasse, die Parallelklassen sind "normale" Klassen", in der Musikklasse lernen die Kinder ein Instrument und haben 2 extra Stunden Musik, wo auch ins Konzert oder Theater gegangen wird).
glaube ich langsam ich bekam beim antrag nun mündlich zu hören, daß sich die schule und der kindergarten bei tagesfahrten selber etwas einfallen lassen muß für die zukunft. bitte was? dann hätte man sich das bildungspaket auch wirklich sparen können! hier ist auch noch nichts bearbeitet. ich könne froh sein, wenn das ende des jahres erstattet wird.
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