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Vaterschaftsanerkennung!

Vaterschaftsanerkennung!

Flora61

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Erstmal "frohe Ostern!" Ich hab eine Frage an euch die sich seit gestern stellt: Meine Tochter hat aus einer Beziehung einen knapp 3 jährigem Sohn. Sie ist seit geraumer Zeit getrennt und der Kindsvater hat monatlich Unterhalt für seinen Sohn gezahlt. Vor gut 1 Woche ist er wieder Vater geworden ( hat jetzt insgesamt 4 Kinder) und gestern lies er verlauten dass er arbeitslos geworden wäre nd deshalb keinen Unterhalt mehr zahlen könnte. Hat er mit der Eintragung in die Geburtsurkunde( der Sohn hat auch den Nachnahmen des Vaters) die Vaterschaft offiziell anerkannt oder muss er auch noch zusätzlich einen Unterhalttitel unterschreiben?( das hat er nicht getan!) Wie soll meine Tochter jetzt vorgehen? Danke für eure Hilfe! Anja


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Flora61

Wenn er in der Geburtsurkunde steht, ist er offiziell Vater. Offizieller geht nicht. Ohne Vaterschaftsanerkennung stände er dort nicht. ABER, das hat mit dem Unterhalt nur insofern zu tun, das das Kind nun Ansprüche darauf ihm gegenüber hat. Kann der Kindsvater nicht zahlen, oder will es nicht, dann wird die Mutter das Geld im Interesse des Kindes einforden müssen. Das kann sie mittels eines Titels. Eine Zeitlang springt auch der Staat in bestimmten Fällen erst einmal ein, die holen sich das Geld dann aber vom Kindsvater wieder. Müsste deine Tochter aber beantragen - Unterhaltsvorschuß nennt sich das. Erster und wichtigster Anlaufort wäre jetzt erst einmal das Jugendamt, alternativ ein Anwalt (wenn sie es sich leisten kann), der das jetzt für sie abklärt. Aber, bei 4 Kindern muss er sehr gut verdienen, sonst wird das eh nicht viel werden. Das was er ja zur Verfügung hat, wird jetzt nicht mehr auf 3 Kinder aufgeteilt, sondern auf 4 Kindern. Fraglich ist auch, hat er die Arbeitslosigkeit nicht provoziert - bei 4 Kindern ist das nicht sooooo weit gedanklich entfernt.


Flora61

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Antwort auf diesen Beitrag

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort! Dass er die Arbeitslosigkeit provoziert haben könnte kam uns gestern auch in den Sinn. Auf jeden Fall wird sich meine Tochter erst einmal mit dem Jugendamt in Verbindung setzen ggf.einen Anwalt aufsuchen. Dann schauen wir mal weiter....!