Mamamia72
Hallo bei uns steht demnächst eine Urlaubsreise mit Sohn (11 Jahre) nach den USA an. Wir verreisen seit Jahren in den Sommerferien, haben schon fernere Ziele angesteuert, noch nie hat mich ein Beamter der Passkontrolle nach einer schriflichen Genehmigung des Kindsvaters für die Ausreise gefragt. Genau das hat mir jedoch eine AE-Mutter von Sohnes Schulfreund (ebenso 11 Jahre) berichtet: Sie hatten Pfingsten einen Reise nach Ägypten angetreten, die Dame an der Passkontrolle verlangte eine schrifliche Erlaubnis des Vaters + Passkopie. Begründung: Sie könnte das gemeinsame Kind ja quasi entführen. Ich habe bereits gegoogelt jedoch keine eindeutige Rechtsgrundlage gefunden. Hat jemand von Euch Erfahrung? Brauche ich tatsächlich (für den Fall des falles, falls jemand fragen sollte) für JEDE Urlaubsreise eine schrifliche Genehmigung des Vaters? Lage bei uns momentan: Vater macht sich seit Monaten rar, meldet sich nie, ich weiß derzeit nicht mal, wo er wohnt. Unterhalt: Fehlanzeige, Kurzum: Ich wüsste derzeit gar nicht, wie ich an einen solchen Ausreisewisch gelangen sollte ... (und weiss auch nicht wofür, da der herr sich ohnehin um nichts kümmert, wobei das natürlich die Rechtshüter nicht interessiert...). Danke schonmal für Antworten! Isa
Bei Auslandsreisen solltest du so einen Wisch dabei haben. Den kreiierst du selber formlos. Ich habe meins auch noch beglaubigen lassen.
Sinn macht natürlich, dass es zweisprachig ist - deutsch-englisch. An den US-Grenzen wird vermehrt geprüft, ich vermute das hat mit der Häufung von Entführungsfällen zu tun.
Als der Vater mit den Kids ins Ausland verreist ist, hatte ich ne Bescheinigung von der Stadt (Bürgerservice/Einwohnermeldeamt) mit das ich halt mit alleinigem Sorgerecht ihm erlaube mit den Kinder zu verreisen. Wenn Du das alleinige Sorgerecht + Bestimmungsaufenhaltsrecht hast, kannst Du Dir ne Bescheinigung beim JA holen und gut ist. LG Chrissie
Ich hatte so etwas noch nie.. Bin nach Rom, Sizilien und Ibiza geflogen und mit dem Auto nach Dänemark, Österreich, Slowenien, Italien und Kroatien (Grenzkontrolle zu Slowenien) gefahren.... Gab noch nie Probleme, schaden kann es aber sicher nicht, so ein Schreiben zu haben...
ich habe mit dem KV gemeinsames Sorgerecht, sie tragen sogar den Nachnamen des Vaters, nicht meinen. Als ich mit dem KV noch zusammen war bin ich u. a. nach Ägypten (mehrmals), Thailand und.. (weiß nicht mehr wo noch hin) gereist OHNE Bescheinigung. hab gar nicht drangedacht :-) Inzwischen sind wir getrennt, Sogerecht inkl. ABR immer noch gemeinsam. Wenn ich inenrhalb der EU verreise, habe ich nie was dabei. Letztes jahr USA hatte ich einen Wisch (in englisch!) mit Kopie seines Reisepasses drauf (wg. legitimation Unterschrift) dabei. Dieses Jahr werde ich es wieder haben (wieder USA), sofern er diese Tage unterschreibt, sonst lasse ich die Unterschrift bei Gericht ersetzen. Die US-Botschaft rät dazu, eine Erklärung dabeizuhaben. Also mache ich das :-) Viele Grüße Désirée
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