Elternforum Alleinerziehend, na und?

unterschrift durch richter ersetzen lassen

unterschrift durch richter ersetzen lassen

Big Mamma

Beitrag melden

hallo, habe das unten grad gelesen. wie geht man denn da vor, bzw wo geht man da hin? ich hatte mal beim jugendamt angerufen und da konnte oder wollte man mir keine auskunft geben und unterschrift durchs gericht einsetzen lassen ginge nicht, das wäre quatsch. da mein 11 jähriger immernoch kein konto hat würde mich das interessieren, wie sich das da verhält. geh ich da nun zum amtsgericht und sag dort, dass ich den guten mann seit jahren nicht erreicht ( seit 4 jahren, hab sonst nie ne unterschrift gebraucht), weil er nicht erreicht werden möchte. und dann bekomm ich die unterschrift? mein problem wäre auch, dass ja beide über das konto verfügen dürften, wenn man gemeinsames hat. durch die vergangenheit weiss ich ,dass der herr skrupellos ist und auch sein kind beklauen würde, daher hätte ich gerne, dass er von nem konto gar nix erst weiss, und keinen zugriff drauf hat. kann mir jmd was schlaues dazu sagen? lg


mf4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Big Mamma

In dem Falle würde ich ein Konto auf meinen Namen eröffnen aber fürs Kind... das kann dir ja keiner verbieten. Habt ihr beide das SR kann er bei finanziellen Dingen des Kindes mitreden... kann er nicht, wenn das Konto auf deinen Namen läuft.


Big Mamma

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mf4

so habe ich das ja bisher gemacht, aber für die zukunft gesehen find ich das n bissl unpraktisch. kassiererinnen schauen ja auch auf den kartennamen z.b. oder wenn er mal ne ausbildung macht würde das gehalt auch auf "mein" konto gehen. find ich eher unschön für ihn. oder ich sterbe, dann käme er auch nicht an sein konto ran, weils auf mich läuft und dann erst das erbe geklärt werden müsste. also bin ich schon der meinung, dass er ein eigenes konto haben sollte. allerspätestens, wenn er dann arbeitet. aber bis dahin will der vater ja immer nochnicht gefunden werden. lg


la-floe

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Big Mamma

ich schließe mich an. Bei GSR kann der Ex sich auch einfach am Konto des Kindes bedienen. Da würde ich bei so einem Ex die Finger von lassen und lieber ein eigenes Konto fürs Kind einrichten. floe


shinead

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Big Mamma

was Du brauchst ist das alleinige Sorgerecht, nicht eine ersetze Unterschrift. Wenn Dein Kind einen Ausbildungsvertrag hat, kann er ganz ohne Unterschrift der Eltern ein Konto eröffnen (auch unter 18). Ich würde eher auf ASR hin arbeiten. Wenn Du den Vater schon seit 4 Jahren nicht mehr kontaktieren konntest, ist das GSR gar nicht lebbar.


Susanne.75

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Big Mamma

Du kannst doch ein Konto auf deinen Namen eröffnen und deinem Sohn Kontovollmacht geben. Dann kann er eigenständig darüber verfügen oder sogar eine ec-Karte bekommen. Einen Dispo würde ich da natürlich dann ausschließen, sonst kann das nach hinten losgehen. Allerdings muß ich sagen, daß ich bei einem 11jährigen so weit ohnehin noch nicht gehen würde. Ich finde das zu früh, um ihn frei über ein Konto verfügen zu lassen. Richte auf deinen Namen ein Konto ein, auf dem er sparen kann. Jede Nutzung des Geldes sollte er mit dir absprechen und du holst ihm dann das Geld. Und wenn er alt genug ist oder in einer Ausbildung ist, dann kann alles was angespart ist auf ein eigenes Konto überwiesen werden. Aber das dauert ja noch ein paar Jahre. Und bis dahin solltest du das mit dem alleinigen Sorgerecht geregelt haben.


Helena83

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Big Mamma

Ok Konto kann man noch irgendwie umgehen. Aber was ist mit nem Reisepass? Da kann man nichts auf seinen eigenen Namen machen. Also wenn es bei euch so ost, dass er seit 4 Jahren nicht gefunden werden möchte, wirst du keine allzu großen Probleme haben das alleinige Sorgerecht zu bekommen. Bei ins ist das auch seit 4 Jahren so, ich weiß nicht mal wo er lebt. Aber frwiwillig würde er es nie und nimmer abgeben. sobald er davon erfahren würde, wäre hier die Hölle los. Das hat mich bisher immer abgehalten das alleinige SR zu beantragen. Bei dir sieht das anders aus vermutlich. Also nur zu.


Big Mamma

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Helena83

hmm, wenn er davon mitbekommt zieht er wieder ne show ab. der würde sich nur querstellen um mich zu ärgern, nicht weil er das sorgerecht ehalten will. mit ausbildungsvertrag eigenes konto eröffnen ohne beide unterschriften hatte ich nachgefragt. unsere bank würde das nicht machen. ich weiss dass ich das alleinige bräuchte. also sinnvoll wäre, er dürfte ja gerne das umgangsrecht wahrnehmen. umgangspflicht scheint ja nicht zu gelten. jetzt dachte ich erstmal dran, die unterschrift ersetzen zu lassen, eben um vor gericht nen festen beweis zu haben. ich kann ja schlecht sms oder anrufe, die ins nix laufen beweisen. protokolliert hab ich sie, aber lediglich die anrufe die an mailbox gegangen sind sind auf rechnungen nachgewiesen. ich denke einfach, dass das gericht momentan so sehr pro väter sind , dass es nicht so einfach werden wird, ohne handfesten beweisen. lg.


mf4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Big Mamma

Das war 1 von 2 Punkten in denen ich jemals nach SR gefragt worden bin... Konto für den Azubi u18 eröffnen... da musste ich mein ASR belegen, sonst hätte es die Bank nicht gemacht.


shinead

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Big Mamma

Dann fang' an, kurzfristig mehrere zustimmungspflichtige Dinge zu tun. 1.) Sparbuch eröffnen. Weigert sich der KV den Vertrag zu unterschreiben, zum Jugendamt gehen und Unterschrift durch das Familiengericht ersetzen lassen. (Wenn er Vater sich daran vergreifen könnte, würde ich allerdings zusätzlich noch ein Sparbuch auf Deinen Namen eröffnen, dass Dein Sohn dann tatsächlich nutzen kann.) 2.) Reisepass beantragen. Auch wenn hier eigentlich die Unterschrift des KVs nicht notwendig ist, bestehen verschiedene Städte darauf. Also beantragen, Unterschrift einfordern, notfalls ersetzen lassen. 3.) Schau mal, ob Du die Schule mit ins Boot bekommst. Die weiterführende Schule benötigt beide Unterschriften auf der Anmeldung (auch wenn das häufig anders gehandhabt wird). Frag' dort nach, ob Sie Dir helfen. Die Sekretärin am hiesigen Gymnasium schreibt dann entsprechende Briefe an die Mütter, in der nachträglich um Unterschrift des KV gebeten wird. Wenn alle drei Unterschriften tatsächlich ersetzt werden mussten, Antrag auf alleiniges Sorgerecht stellen. Der für euch zuständige Familienrichter hat spätestens dann nämlich keine Lust weitere Unterschriften zu tätigen. Bemühungen dokumentieren: Anrufe mit Zeugen tätigen. Wortlaut der Nachricht auf die Mailbox aufschreiben, vom Zeugen bestätigen lassen. Brief schreiben, mit Zeugen eintüten und persönlich in den Briefkasten stecken. Auf der Kopie vom Zeugen bestätigen lassen.


orry

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Big Mamma

Man kann nur ein Konto unter 18 Jahren allein eröffnen, wenn es sich um einen Arbeitsvertrag handelt, Ausbildung zählt da tatsächlich nicht.


shinead

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von orry

Dann soll Junior eben (sobald er darf) Zeitungen austragen. Dann hat er einen Arbeitsvertrag und darf.


Pamo

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von shinead

Aber dann kann der potenziell gewissenlose Papa zur Bank rennen und die hart erarbeiteten Euros des Kindes klauen.


kevome*

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Big Mamma

Man muss zur Rechtsnatragsstelle des zuständigen Gerichtes gehen. Dort gibt man den Antrag und die Gründe zu Protokoll und nach einiger Zeit (oder einigen Tagen bei begründetem Eilantrag) entscheidet ein Richter darüber. Nichterreichbarkeit des Vater ist leider kein Grund für alleiniges Sorgerecht. Zumindest war bei uns der Richter der Meinung, dass man die Unterschriften doch ersetzen lassen kann.


Strudelteigteilchen

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Big Mamma

Um eine Unterschrift ersetzen zu lassen, mußt Du nachweisen, daß Du versucht hast, den KV zu erreichen bzw. daß dieser die Unterschrift für eine notwendige Maßnahme aktiv verweigert. Du wirst also nicht drum herum kommen, Dich noch mal mit ihm herumzuschlagen. Allerdings: Wenn er sichtlich sinnvolle Maßnahmen aus Daffke verweigert, stehen Deine Chancen gut, das ASR zu bekommen, weil sich dann auch der Richter veräppelt fühlt, und das haben die nicht gerne, Und wegen dem Konto: Als ich die Konten der Kinder eingerichtet habe, konnte ich zwischen zwei Optionen wählen: Entweder haben beide Sorgeberechtigte einzeln Zugriff, oder nur gemeinsam. Ich weiß nicht, ob das immer so ist, aber bei der SSKM war das so. Ich habe angegeben, daß wir nur gemeinsam verfügen können, der KV (dem ich ähnliches zutraue wie Du Deinem) kann also nicht ohne mein Wissen irgendwas abräumen. Das jeweilige Kind kann natürlich alleine verfügen, und solange ich "Zugriff" auf das Kind habe, habe ich dementsprechend auch (ohne KV) Zugriff auf das Geld *räusper*. Ich würde ungefähr so vorgehen, wie Pamo vorgeschlagen hat: Erstmal schauen, wo Du dringend die Unterschrift brauchst, und diese einfordern. Ausweise sind gut - vielleicht beantragst Du erstmal einen Perso und stellst dann in ein paar Monaten fest, daß Ihr für den Urlaub doch einen Paß braucht *zwinker*. Steht eine Zahnspange an? Was sagt die Schule? Der Schulleiter unserer Grundschule hat mir damals angeboten, auf eine Unterschrift des KV zu bestehen, damit ich sie einklagen kann. Ich habe das Angebot dann nicht angenommen, aber wenn ich aus irgendeinem Grund das ASR wichtig gefunden hätte, dann wäre das eine gute Gelegenheit gewesen. Und dann hätten sich sicher auch noch andere gefunden, die mir zuliebe auf die Unterschrift bestanden hätten - die KFO, der Kinderarzt für die ADHS-Diagnostik, der Verhaltenstherapeut usw. usf. Mir hat bei der Leistenbruch-OP des Kindes das JA geholfen, den Antrag bei Gericht zu stellen, aber man kann das auch selber tun.


luiesee

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Big Mamma

versteh ich nicht. läuft das bei euch so kompliziert? bank hin, konto eröffnen und gut ist's.


HeikeB1969

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Big Mamma

Hallo und wenn Dir noch eine Unterschrift fehlt, die Du richterlich ersetzen willst, dann bietet sich der Freistellungsantrag an .... Hatte ich beim Bausparer von Junior. Bausparer konnte ich problemlos abschließen, beim Freistellungsantrag ging das nicht allein. Lg Heike


ursel66

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Big Mamma

Warum kein Girokonto für das Kind? Unterschrift ersetzen lassen und dann wird das Konto auf den Namen des Kindes eingerichtet. Verfügungsberechtigt nur die Mutter!