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Unterhaltszahlung und Einkommen der neuen Frau

Unterhaltszahlung und Einkommen der neuen Frau

Ani_k

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Hallo zusammen, ich habe eine Frage für einen Bekannten. Er hat 3 Kinder (10,14,17) Er zahlt Unterhalt. Hat ca. 2200€ netto LSK 3. Er muss bisher soviel bezahlen, dass er nur noch seinen Selbstbehalt über hat. Jetzt ist seine Ex-Frau nach 2 Jahren mal wieder zum Anwalt wegen der Neuberechnung des Unterhaltes. Dieser möchte die Einkommensnachweise seiner neuen Frau haben. Muss er die dem Anwalt geben?


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Ani_k

https://www.anwalt.de/rechtstipps/unterhaltsrecht-auskunft-ueber-einkommen-des-neuen-ehepartners-einforderbar_017507.html Vielleicht hilft dir das?


Ani_k

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Die neue Frau hat selber 7 Kinder aber 4 leben noch im Haushalt und die anderen sind Erwachsen. Die sind ja auch erstmal vorrangig zu behandeln. Die neue Frau ist selbstständig.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Ani_k

mal eine andere sichtweise, was glaubst du hat eine mutter an selbsterhalt, in deren haushalt die kinder wohnen? und die kinder der neuen frau bekommen ja auch bestimmt unterhalt vom vater


Ani_k

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Es geht ja nicht darum, dass er nix zahlen möchte. Er zahlt ja und hat sich freiwillig auch einen besser bezahlten Job gesucht und auch gefunden. Er versteht nur nicht, warum seine Frau jetzt für die Kinder mitzahlen soll. Der Vater der neuen Frau zahlt nichts. Sie muss alleine klarkommen.


Finale

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Antwort auf Beitrag von Ani_k

Mein Mann hat einen Sohn. Für dessen Unterhalt wurde noch nie mein Einkommen zu Rate gezogen. Würde es auch nicht einsehen und ganz bestimmt nicht meine Unterlagen einfach einem Anwalt geben. Für den Unterhalt sind die leiblichen Eltern zuständig. Wenn mein Mann nicht arbeiten würde und nur Hausmann wäre und ich ihm zu Unterhalt oder Taschengeld verpflichtet wäre, würde das vielleicht anders aussehen, aber solange mein Mann ganz normal arbeitet und ganz normal Unterhalt zahlt, geht mein Einkommen niemanden was an.


shinead

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Antwort auf Beitrag von Ani_k

Die Lohnsteuerklasse ist uninteressant. Wenn er gut beraten worden ist weiß er, dass sein Gehalt nur bis zu jener Höhe für den Kindesunterhalt angerechnet werden darf, die er bei einer einer Lohnsteuerklasse 1 oder 4 hätte. Bei 2.200 Euro netto hätte er um die 3000 Euro brutto. Mit Lohnsteuerklasse 1 wären das um die 1900 netto. Ab 2018 wäre er damit in der zweiten Stufe der DDT. Da die Düsseldorfer Tabelle von 2 Unterhaltsberechtigen ausgeht, hier aber drei zu berücksichtigen sind, kann um eine Stufe abgewertet werden und er könnte Unterhalt gem. der ersten Stufe der Düsseldorfer Tabelle zahlen. Das wären dann 370+370+299= 1039 Euro 1900-1039=861 Euro. Da bleibt ihm noch nicht mal der Selbstbehalt. Daher sollte er auf jeden Fall einen Mangelfall berechnen lassen. Zu verteilen sind bei einem Selbstbehalt von 1080 Euro bei seinem Einkommen lediglich 820 Euro. Der Anwalt wird bezüglich einer möglichen Mangelfallberechnung prüfen wollen ob die Ehefrau unterhaltspflichtig gegenüber dem Ehemann ist. Das wird bei 4 Kindern die noch zuhause leben eher nicht der Fall sein...


Wunschkind2008

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Antwort auf Beitrag von shinead

Zumindest im Mangel Fall. Hab ich gerade selbst durch, aber leider verdient die Gute 21€ zu wenig. Sie muss natürlich keinen Unterhalt zahlen, aber bei gemeinsamer Wohnung kann sein selbstbehalt gesenkt werden sofern sie sich selbst unterhalten kann. Allerdings gilt das nur wenn der Vater den Mindest Unterhalt nicht zahlen kann.


shinead

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Antwort auf Beitrag von Wunschkind2008

Allerdings hat die Ehefrau im Fall hier 7 eigene Kinder von denen noch 4 zuhause leben. Der Ehemann hat LStKl. 3, sie also die 5. Diese Aufteilung macht nur Sinn, wenn sie wesentlich weniger als 3000 Euro Brutto verdient. Wahrscheinlich sprechen wir eher von 1000-2000 Euro das dann 700-1200 Euro netto entspricht. Da ist sie mit den Kindern unterhalb des Selbstbehalts. Interessiert zur Berechnung schon, ändert aber nix.