Trulla1984
Wie ist es wenn ich mit meinem neuen Partner nächstes Jahr zusammen ziehe fällt da mein Unterhaltsvorschuss weg? Danke für eure Antworten. Lg
Wenn das Kind nicht von dem neuen Partner ist: Nein, fällt nicht weg solange ihr nicht heiratet.
Hallo, meines Wissens nach NEIN! Der Anspruch endet lediglich wenn Du heiratest, die 72 Monate voll genutzt sind, der Vater Unterhalt bezahlt oder das Kind das 12. Lebensjahr erreicht!
ich habe den Antrag gerade hier liegen, da steht "wenn ein stiefelternteil mit im haushalt lebt oder der erziehende elternteil wieder heiratet oder eine eingetragene lebenspartnerschaft eingeht" meine Sachbearbeiterin ist sich nicht sicher, was ein Stiefelternteil ist, und will sich da noch mal schlau machen, wir hoffen, dass das NICHT zählt, da ich sonst auch keinen UHV bekommen werde...
Dass das der SB nicht klar ist wundert mich. Bei uns wollten sie die Eheurkunde sehen und dann wurde der Vorschuss eingestellt.
stiefelternteil ODER bei eheschließung
Diesbezüglich gibt es amtliche Dokumente. Unter Stiefvater/-mutter versteht man doch schon eh und je einen neuen Ehepartner der Mutter oder des Vaters? Wer ohne amtlichen Segen im Haushalt herumhüpft . . . eine Nacht, eine Woche, einige Monate, aber mit Unterbrechungen oder immer am Wochenende, . . .
das war ja die frage wenn man wirklich offiziell zusammenzieht denn genau das ist derzeit bei uns die frage wir ziehen offiziell zusammen zum 01.10. in eine gemeinsame Wohnung. Und es gibt 3! verschiedene ankreuzmöglichkeiten: stiefelternteil mit in der Wohnung Ehepartner des erziehenden Elternteils eingetragene Lebenspartnerschaft
Das muss neu sein. Bei meinem Formular vor ein paar Jahren stand da nix von Stiefelternteil. Aber vllt kann ich dir trotzdem helfen: Partner und ich unverheiratet, er ist nicht der Vater von Kind groß, leben seit vier Jahren im gemeinsamen Haushalt. Partner ist natürlich hier gemeldet. Ich erhalte seit viereinhalb Jahren Unterhaltsvorschuss, es gibt halbjährlich Abfragen durch das JA ob sich was geändert hat - und zwar ist folgendes interessant: - Zahlt der Vater Unterhalt? Wenn ja wie viel und regelmäßig? - Lebe ich wieder mit KV zusammen? - Habe ich irgendwen geheiratet? - Adressänderungen vom Kind - lebt KV noch oder erhält Kind Halbwaisenrente? - Mir bekannte Adresse des KV, - Ist mir bekannt ob KV arbeitet, wenn ja wo und wie viel verdient er? Meine SB weiß, dass mein Partner hier lebt. Es hat noch nie interessiert.
Die ist ja ziemlich klar definiert, das weiß man genau, ob das auf einen zutrifft. Der Unterschied zwischen "Stiefelternteil" und "Ehepartner des Erziehenden ..." erschließt sich mir jetzt nicht.
hat mir wirklich Sorgen bereitet, ich habe mich erst gesträubt, UHV zu beantragen, aber mein Freund sagt, wir sind doof wenn wir darauf verzichten. Recht hat er ja irgendwie... seufz
und der SB auch nicht, weshalb wir etwas ratlos da standen, was nun da der Unterschied sein soll...
Das ist doch das gleiche ? Komisch komisch. Auf jeden Fall fällt der erst nach Hochzeit weg.
war heute noch mal bei ihr (auf ein Käffchen, hehe) und eine Kollegin von ihr hat es dann nochmal raus gesucht. Soooooo, scheinbar kriege ich sogar rückwirkend ab 01.07. UHV da mein Anwalt den UH angemahnt hatte und wir damit der Pflicht nachgekommen sind. DAS freut mich jetzt natürlich sehr :-D
Hm dann rufe ich da morgen mal an. Sehe meinen Freund nicht als Stiefelternteil und wäre auch etwas komisch wenn er für meine Kinder zahlen müsste. Danke euch für die Antworten Lg
http://www.gesetze-im-internet.de/uhvorschg/BJNR011840979.html Letzte Änderung 2013. Der Antrag war schon 2010 so missverständlich abgefasst: http://www.urbia.de/archiv/forum/th-2840957/unterhaltsvorschuss-stiefpapa.html
musstet ihr beim Antrag auch den Originalen Titel, also die Urkunde über den Titel, abgeben? Ich fühl mich da irgendwie so unsicher wegen, oh man, hab das Ding noch nie aus der Hand gegeben... *uaaah*
Das ist normal, die setzten ja die finanziellen Interessen dann durch und Du bekommst den Vorschuss. Sozusagen leihst Du denen den Schuldschein :-) Beendest Du die Beistandschaft oder UHV dann bekommst Du ihn wieder.
fühlt sich trotzdem seltsam an... Hach ja, in 17 Monaten krieg ich den schon wieder zurück.
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