maiba74
Hallo zusammen, kennt sich jemand mit der folgenden Situation aus? Beide Kinder leben bei mir, der Ex hat gerade wieder geheiratet. Er verdient sehr gut, hat also mehr als genug für sich, sie verdient auch gut, haben keine Kinder (außer unseren) und er zahlt mir und den Kindern Unterhalt. Nun will er den Unterhalt "laut Düsseldorfer Tabelle um 56 Euro reduzieren, da eine weitere unterhaltsberechtigte Person vorhanden ist". Ist das so richtig? Liebe Grüße Anne
Wenn seine Frau "genug" verdient um sich selbst zu unterhalten, hat sie keinen "Taschengeldanspruch" an ihn. Damit ist sie nicht unterhaltsberechtigt und er kann den Unterhalt nicht kürzen. (Privater Kommentar: Er könnt seinen Kinder 56 Euro nicht? Was ein A****)
Hast du das schriftlich von ihm? Sobald gekürzter Unterhalt eingeht setzt du ihn nachweisbar (Kurier, Einwurf Einschreiben) in Verzug und gehst ab zum Anwalt. Unterhalt erneut festsetzen lassen und titulieren. Lass dir bloß nicht so nen Schei** erzählen! VG Boots
Anderstrum wird ein Schuh daraus: Weil er ja jetzt mit einer ebenfalls gut verdienenden Frau verheiratet ist, veringert sich sein Selbstbehalt. Schließlich teilen sich die beiden ja auch die Fixkosten ect.....es bleibt mehr frei verfügbares Geld für ihn, somit kann er sogar mehr Unterhalt bezahlen.
Und wenn er so doof war nun LSK 3 zu nehmen, dann könnte er sogar noch mehr zahlen. Selbstbehalt reduziert sich auf meine ich 900€, da er die Mietkosten nicht alleine tragen muss. Eine weitere Person wäre lediglich ein leibliches Kind, und wird auch nur dann interessant wenn es mit diesem ninct reicht ohne dass er unter den Selbstbehalt rutscht.
>>Selbstbehalt reduziert sich auf meine ich 900€, Kann sich sogar auf 0 reduzieren. Kommt auf das Gehalt der Ehegattin an. Das ist zwar in der Konstellation (beide arbeiten) unwahrscheinlich. Grundsätzlich aber möglich.
Vielen Dank für eure Antworten! Lustig, dass er ggf. sogar mehr Unterhalt bezahlen muss. Dann werde ich das mal mit ihm klären...und notfalls meinen Anwalt darauf ansetzen. ;-) LG Anne
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