T@b@lug@
Mein Ex müsste für unser Kind ( wird im Feb. geboren) lt. Düsseld. Tabelle ja 317 Euro Unterhalt zahlen. Er hat ein Nettoeinkommen von 1300 Euro,so das er warscheinlich nicht zahlen muss. Ich bekäme dann Unterhaltsvorschuss von 133 Euro.Soweit ist mir alles klar, aber was wenn er doch eine kl, Summe zahlen muss? Bekäme ich dann den Fehlbetrag zu den 317 Euro vom Amt oder nur sein Geld?
Er hat 1000 Euro Selbstbehalt und liegt 300 drüber. Er kann dir also 300 Euro Unterhalt zahlen. Vom Jugendamt gibt es nie mehr als 133 Euro. Falls du aber das Jobcenter mit "Amt" meinst dann gibt es fürs Kind den ALG2-Regelsatz PLUS Anteil Miete MINUS Kindergeld MINUS Unterhalt/UH-Vorschuss.
Ist das was er zahlen muss. Das wird er bei 1300€ netto können.
Hi, Das ist der Betrag ABER dein Kindergeld wird davon noch abgezogen. D.h. 317 Euro - 184 euro Kindergeld bleibt 133. Wie das Jugendamt auch bezahlt. Das Jugendamt holt sich das Geld ohnehin beim KV wieder. Früher oder später. Und wenn er jetzt nur 50 bezahlen kann, ziehen die dann diesen 50 bei ihm ein. So läuft es bei mir auch ab. Da der KV nicht zahlen will ( hat 1600 euro, und 2 Kids) Ich lass es erst mal übers Jugendamt laufen, da weiss ich wenigstens das das Geld kommt. LG J.
Das Jugendamt zieht das komplette Kindergeld vom Tabellenunterhalt ab (ich erhalte auch UHV), das ist richtig. Der Kindsvater darf aber nur das halbe Kindergeld abziehen (92 EUR). Deswegen ist die folgende Rechnung korrekt: 317 - 92 = 225 EUR Barunterhalt bei einem Einkommen von 1100 - 1500 EUR des Unterhaltspflichtigen. GLG Boots
Ah, schön zu wissen... denn mein Grossen wird in Mai 12 und dann bekomm ich kein UVG mehr für sie.. dann muss ich das wohl beim KV einklagen... Frage ist nur... was mache ich wenn er nicht zahlen will.....
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