plymouth
Hallo! Sagt mal, kennt sich jemand aus mit folgendem: Der vater meines Kindes zahlt monatlich ca 200 €. Nun ist der Mindestbeitrag um die 335 , soweit ich informiert bin. Der vater kümmert sich nicht um das Kind, letztes treffen ist 1 Jahr her. Er hat ein weiteres Kind (älter) und sagte damals, dass er nicht mehr zahlen muss und kann. Da ich nach der Elternzeit vom Arbeitgeber gekündigt wurde, ist die finanzielle Situation doch schwierig geworden. Hab ich eine Chance auf Unterstützung für mein Kind den fehlenden Betrag? Wie gehe ich vor? Danke für Antwort!
Hallo, arbeitet der Vater? Kennst Du sein Einkommen bzw. kannst Du es schätzen? Du kannst Dich an das Jugendamt wenden und dort bitten, dass man einen Unterhaltstitel für Euren Sohn erstellt. Dann wird das JA den vater auffordern seine Einkommensverhältnisse offen zu legen, dann rechnet das JA den Unterhalt aus. Bitte halte aber engen Kontakt mit dem JA, nicht jedes ist schnell und kooperativ, manchmal muss man denen auf die Füsse steigen und schauen dass es weitergeht. Alles Gute D
Auf das Wort des Vaters, dass er nicht mehr zahlen kann, würde ich mich nicht verlassen. Daher: auf zum Jugendamt und Mindestunterhalt einfordern, Einkommensnachweise anfordern und Unterhalt neu berechnen lassen. Lass nicht locker. So manches Jugendamt ist da sehr träge. Dran bleiben und ggf. dem Amt auch Fristen setzen.
Danke für eure Antworten. Frage: wenn ich davon ausgehe, dass der Vater tatsächlich nicht mehr zahlen kann bzw muss, wäre es denn überhaupt möglich, mit u-Vorschuss aufzustocken? Ich hadere etwas damit, daß Amt um dieine Übernahme und Offenlegung zu bitten, da ich weiß, dass ich damit bei dem Vater wieder Öl ins Kriegs-Feuer gieße. Gruß!
Der KV kümmert sich nicht um sein Kind. Welchen Nachteil hättest Du also, wenn Du "Öl ins Feuer gießt" und den korrekten Unterhalt forderst? Richtig, keine! Eigentlich hast Du nur Vorteile, nämlich unter Umständen mehr Geld in der Tasche. UVG wird nicht aufstocken, nur weil Du die Auseinandersetzung mit dem KV scheust. Es gibt Fälle, da wird UVG gezahlt und der KV überweist monatlich das, was er gemäß seines Einkommens zahlen kann. Aber dann hat der KV auch gegenüber dem Jugendamt alles offen gelegt. Zuerst in der KV dran, dann erst die Solidargemeinschaft.
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